Zinsbetragsflüsse und Zins-Mechanismus beim Geldverleih
Als „Zins[+]-Mechanismus“ bezeichne ich hier einen Vorgang, bei dem ein Geldbetrag, der einem
Leihgeber (Geldverleiher) gehört, durch ein Vertragsverhältnis an einen universellen Vertragspartner
Leihnehmer (z.B. eine Bank[+]) verliehen wird und nach einer bestimmten Zeit[+] vom Leihnehmer
um einen im Vertrag festgelegten Betrag (Zinsertrag[+]) vermehrt wird.
Unter der Bedingung, dass der Vertrag eingehalten wird,
also kontrahiert (pacta sunt servanda[+]),
wird der Zinsertrag[+] am Ende der Leihzeit von der Bank[+] dem Geldverleiher gutgeschrieben.
Wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz[+] positiv ist, ist der Leihnehmer am Ende der
Vertragslaufzeit verpflichtet, den Zins[+] an den Leihgeber zu zahlen. Ist der Leihnehmer eine Bank[+],
so muss die Bank[+] irgendwoher diesen Geldbetrag nehmen. Da die Bank[+] nicht Teil der Realwirtschaft
ist, sondern im Wesentlichen lediglich Informationen verwaltet, tritt sie also gegenüber
einem weiteren Vertragspartner als Leihgeber auf und nimmt aus diesem Vertragsverhältnis
letztlich den an den Eigentümer[+] zu zahlenden Zinsbetrag[+].
Damit die Bank[+] die Verwaltungskosten decken kann, muss der Zinssatz[+] für das von der Bank[+] als Leihgeber verliehene Geld größer sein als der für das von der Bank[+] als Leihnehmer vom Eigentümer[+] geborgte. Letztlich steht die Bank[+] zwischen der Gruppe der Leihgeber und der Grupper der Leihnehmer, unterhält zwei Verträge mit komplementären Vertragsseiten (jeweils umgekehrt Leihgeber und -nehmer).
Vollständig betrachtet ist die Bank[+] eine Struktur, die von der
Zinsdifferenz[+] (auch Zinsmarge[+], Zinsspanne[+])
$$
\Delta z=Z_K-Z_S,
$$
die sich aus den Zinsen[+] der Spar/Investitionsverträge $Z_S$ und den Zinsen[+] aus der Kreditvergabe $Z_K$ ergibt, finanziert.
Wichtig zu verstehen ist, dass in einem Finanzsystem mit positivem Zinssatz
$z$ (Kapitalismus[+]) bei Einhaltung der Verträge (bzw. des Vertrags)
der Leihnehmer für geborgtes Geld $G$ den Zinsbetrag[+]
$$
Z=G\cdot z
$$
an den Leihgeber zu zahlen hat. Wenn eine Bank[+] zwischengeschaltet ist, dann bestimmt das Verhältnis des Zinssatzes[+] im
Kreditvertrag $z_K$ zum Zinssatz
im Spar- bzw. Investitionsvertrag $z_S$, wer die Dienstleistung der Bank[+] bezahlt.
Wer die Bank[+] bezahlt, muss von der Bank[+] nicht mitgeteilt werden. Eine Bank[+], die Sparverträge zu bestimmten Zinsen[+] anbietet, muss der Einlage $G$ entsprechend viele Kreditnehmer aquirieren, um den Leihgebern die Zinsen[+] zahlen zu können und die eigenen Kosten zu begleichen.
Rechnet man die Geldströme die Flussrichtung berücksichtigend zusammen, so ergibt sich die
Feststellung, dass bei positivem Zins[+] und eingehaltenen Verträgen eine Umverteilung von Vermögen
in Höhe des Zinsbetrages[+] statt findet.
Querverweise auf 'Zinsbetragsflüsse und Zins-Mechanismus beim Geldverleih'
- Systemisch unterstützes Verhalten und Werte; Eine letzte Warnung Gottes; Natürliches und unnatürliches Verhalten gegenüber dem universellen Tauschmittel Geld; Systemisch belohnte soziale Werte in einer Negativzinswirtschaft; Umgang mit den kommunistischen Werten; Umgang mit der kapitalistischen Prägung; Fazit; Referenzen / Einzelnachweise
- Eigentum, Besitz und Verfügungsrechte an Gütern; Der Stand des materiellen Kapitals und des Geldkapitals (Eigentums- und Besitzstand); Vertraglich einräumbare Handlungs-Möglichkeiten am Gut: Verfügungsrechte
- Rechtsstaatliche Positiv-Zins-Ökonomie: Was die Welt im Innersten zusammenhält; These und Modell; Woher kommt dieses Geld?; Kritik am Modell-Realismus und Diskussion; Handlungsmotive in der Positiv-Zins-Ökonomie; Unmittelbare Folgen und Struktur-Evolution der Positiv-Zins-Wirtschaft; Langzeitwirkung der Positivzinswirtschaft; Fundamentalrechtliche Aspekte; Der Leitzins: der Systemregelparameter Kapitalismus - Marktgesetzlicher Sozialismus oder Negativ-Zins-Kapitalismus
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