Das Zinsvorzeichen und das Gleichgewicht der Bestimmung
Ein Geldbetrag steht symbolisch für alle Güter (eigentümliche Güter, Besitzgüter und Arbeit), die an den Märkten für den entsprechend großen Betrag erwerblich sind und ist daher ein Kontingenzmaß. Umgekehrt ist ein negativer Geldbetrag, eine Geldschuld, ein Notwendigkeitsmaß. Eine Geldschuld beziffert insbesondere einen an Arbeitsmärkten gemessenen Arbeitswert oder den Wert von im Eigentum des Schuldners befindlichen anderen Gütern, die dem Gläubiger hinzugeben sind.
Das Gleichgewicht der Bestimmung stellt sich auch als Gleichgewicht
zwischen Kontingenz und Notwendigkeit dar.
Doppelte Kontingenz bedeutet, dass in einer Austauschbeziehung
das Gleichgewicht der Bestimmung für beide Beziehungspartner ausgeglichen ist. Ist doppelte Kontingenz
gegeben, dann liegt es im Bereich des Möglichen, dem Beziehungspartner das Geforderte zu geben, doch besteht dazu keine Notwendigkeit. Die Hingabe ist kontingentiert
und entsprechend die Wegnahme bei Ausgeglichenheit des Gleichgewichts der Bestimmung
bzw. gegebener doppelter Kontingenz.
Der Zins greift in Abhängkeit seines Vorzeichens in das Gleichgewicht der Bestimmung und also in die doppelte Kontingenz ein und stört sie. Ist der Zins positiv, entstehen in der Zukunft dem Leihgeber zusätzliche Möglichkeiten, messbar als ein künftiges Guthaben in der Höhe des Zinses, während dem Leihnehmer Notwendigkeiten (Verbindlichkeit, Tilgungszwang) bzw. messbare Einschränkungen von Möglichkeiten in der Höhe des Zinses entstehen. Ist der Zins hingegen negativ, so kehrt sich die Verteilung von künftigen Möglichkeiten und Notwendigkeiten um: die künftigen Möglichkeiten des Leihnehmers wachsen zugunsten der Notwendigkeiten des Leihgebers in Höhe des Negativzinses.
Der positive Zins als direktes und indirektes Herrschaftsmittel
Max Weber definiert 1921/22 in 'Macht und Herrschaft':
Der Befehl, den Zins herzugeben wird aus einem Vertrag und letztlich aus dem Rechtsinstitut des Eigentums abgeleitet
Der Zins ist eine Forderung, die aus dem Eigentum an einer verleihbaren Sache abgeleitet und gegenüber einem Besitzer erhoben wird, der im Gegenzug dafür Verfügungsrechte an der Leihsache erhält. Ideologisch wird das Zinsnehmen als ein Geschäft gerechtfertigt, bei dem es Nutznießer auf beiden Seiten des Vertrags gäbe. Doch wird damit seine Mittelhaftigkeit zum Zweck der Herrschaft verschleiert und in den Tarnmantel eines Geschäftes gehüllt, denn im Gegensatz zu anderen Vertragsarten fließen über den Vertrag zwischen Leihnehmer und Leihgeber materielle Güter nicht entlang beider Austauschrichtungen, so wie beim Arbeitsvertrag Arbeitskraft bzw ihr Produkt gegen Geld oder beim Kaufvertrag Geld gegen irgendein materielles Gut getauscht wird, sondern es fließt in eine Richtung ein immaterielles Gut, nämlich die Verfügungsrechte an einer Sache, also die Nutzung und der Besitz, und in die andere Richtung der Zins in Form des Geldes.
Die Andersartigkeit speziell zwischen einem Arbeits- und Dienstleistungsvertrag einerseits und einem Kredit-, Miet-, Pachtvertrag usw. andererseits stellt sich besonders darin aus, dass Nutzung und Besitz in der Regel mit irgendeiner Form von Arbeit verbunden ist, weil der Leihnehmer während des Besitzes und der Nutzung der Sache lebt und jedes Sein letztendlich irgendeine Form der Arbeit darstellt, jedenfalls Stoffwechsel, und eben ein Teil des Produktes dieser arbeitenden Seins an den Leihgeber abfließt, ohne dass er irgendetwas dazu beiträgt, außer diese Seinsart des Leihnehmers durch den Verleih der Sache an ihn zu ermöglichen. In diesem Sinn ist der Zins ein Preis für eine Existenz und Seinsart, und in dieser Begrifflichkeit wird sein Charakter als Herrschaftsmittel deutlich: Für die Rolle, die Seinsart, den modus vivendi, die mit der Art und Kategorie der Leihsache verbunden ist, zahlt der in dieser Rolle Lebende, der Darstellende der Rolle und Träger des Symbols der Zinsnahme den Zins.
Dass dem Leihgeber die Seinsart als Nutzer einer Räumlichkeit, eines Stück Landes oder eines Geldbetrags in der Regel überflüssig ist, ist seiner körperlichen Beschränktheit geschuldet, denn kein Mensch kann gleichzeitig an zwei Orten sein und leben, und für das Kreativvermögen eines jeden Menschen gibt es einen Geldbetrag, dessen Realisierungsmöglichkeiten und Potenzial sein Kreativvermögen übersteigt. Spätestens ab dieser Grenze geht die Mittelhaftigkeit der Leihsache in Bezug auf einen Nutzungs- und Besitzzweck verloren, das Zinsnehmen wird Zweck an sich (vgl. Georg Simmel in Philosophie des Geldes, Das Geld in den Zweckreihen) und wird Mittel zur Herrschaft über die Leihnehmer, denn mit Herrschaft ist das Recht verbunden, Forderungen ohne Gegenleistung zu erheben. Im Zusammenhang mit dieser Überflüssigkeit des Geldes bzw. der Leihsachen im Allgemeinen benutzt Simmel das Wort 'Superadditum' und schreibt[1]
[...]
Dieser Wucherzins des Reichtums, diese Vorteile, die er seinem Besitzer [Eigentümer!] zuwachsen lässt, ohne dass dieser etwas dafür aufzuwenden hätte, ist an die Geldform der Werte geknüpft. Denn alles dies ist offenbar Ausdruck oder Reflex jener unbegrenzten Freiheit der Verwendung, die das Geld allen anderen Werten gegenüber auszeichnet.
Hierdurch kommt zustande, dass der Reiche nicht nur durch das wirkt, was er tut, sondern auch durch das, was er tun könnte: weit über das hinaus, was er nun wirklich mit seinem Einkommen beschafft, und was andere davon profitieren, wird das Vermögen von einem Umkreis zahlloser Verwendungsmöglichkeiten umgeben, wie von einem Astralleib, der sich über seinen konkreten Umfang hinausstreckt: darauf weist unzweideutig hin, dass die Sprache erheblichere Geldmittel als »Vermögen« - d. h. als das Können, das Imstande sein schlechthin bezeichnet.
Alle diese Möglichkeiten, von denen freilich nur ein ganz geringer Teil Wirklichkeit werden kann, werden dennoch psychologisch saldiert, sie gerinnen zu dem Eindruck einer nicht genau bestimmbaren, jede Festlegung ihres erreichbaren Erfolges ablehnenden Macht [Aus Zinsen entstandenes Geld, das nicht für den Konsum eingesetzt wird, sondern dafür, mehr Zinsen zu erhalten], und zwar in um so umfänglicherer und eindrucksvollerer Art, je beweglicher das Vermögen, je leichter es zu jedem möglichen Zweck verfügbar ist, d. h. also, je vollständiger jeder Vermögensbestand Geld oder in Geld umsetzbar ist und je reiner das Geld selbst zum Werkzeug und Durchgangspunkt ohne jede eigene teleologische Qualifikation wird. Die reine Potentialität, die das Geld darstellt, insofern es bloß Mittel ist, verdichtet sich zu einer einheitlichen Macht- und Bedeutungsvorstellung, die auch als konkrete Macht und Bedeutung zugunsten des Geldbesitzers [Geldeigentümers] wirksam wird - ungefähr wie dem Reize eines Kunstwerkes nicht nur sein Inhalt und die mit sachlicher Notwendigkeit damit verbundenen seelischen Reaktionen zugerechnet werden, sondern all die zufälligen, individuellen, indirekten Gefühlskombinationen, die es, hier so und dort anders, anklingen lässt und deren unbestimmte Summe doch erst das Ganze seines Wertes und seiner Bedeutsamkeit für uns umschreibt. In dem Wesen dieses Superadditums, wenn es so richtig gedeutet ist, liegt es, dass es um so stärker hervortreten muss, je vollständiger jene Chance und Wahlfreiheit seiner Verwendung vermöge der Gesamtlage seines Besitzers realisierbar wird.
Dies ist am wenigsten bei dem Armen der Fall: denn dessen Geldeinkommen ist, weil es nur für die Notdurft des Lebens ausreicht, von vorn herein determiniert und lässt der Auswahl unter seinen Verwendungsmöglichkeiten nur einen verschwindend kleinen Spielraum [besagte Einschränkung von Möglichkeiten, Budgetrestriktion] .
Derselbe erweitert sich mit steigendem Einkommen, so dass jeder Teil des letzteren das Superadditum in dem Maß erwirbt, in dem er von den zur Befriedigung des Notdürftigen, Generellen und Vorherbestimmten erforderlichen Teilen absteht [und somit prinzipiell nicht lebensnotwendig ist]; d. h. also, jeder zu der bereits bestehenden Einnahme hinzukommende Teil besitzt einen höheren Zusatz jenes Superadditums - natürlich unterhalb einer sehr hoch gelegenen Grenze, oberhalb welcher jeder Einkommensteil in dieser Hinsicht gleichmäßig qualifiziert ist. An diesem Punkte kann man die fragliche Erscheinung in einer speziellen Konsequenz ergreifen, und zwar auf Grund einer, wie mir scheint, auch sonst folgenreichen Überlegung.
Viele Güter sind in solcher Masse vorhanden, dass sie von den zahlungsfähigsten Elementen der Gesellschaft nicht konsumiert werden können, sondern, um überhaupt abgesetzt zu werden, auch den ärmeren und ärmsten Schichten angeboten werden müssen.
Deshalb dürfen derartige Waren nicht teurer sein, als diese Schichten im äußersten Falle zu zahlen imstande sind.
Dies könnte man als Gesetz der konsumtiven Preisbegrenzung bezeichnen: eine Ware kann niemals teurer sein, als die unbemitteltste soziale Schicht noch bezahlen kann, der sie wegen ihrer vorhandenen Menge noch angeboten werden muss.
Man möchte hierin eine Wendung der Grenznutzentheorie aus dem Individuellen in das Soziale erblicken: statt des niedrigsten Bedürfnisses, das noch mit einer Ware gedeckt werden kann, wird hier das Bedürfnis des Niedrigsten für die Preisgestaltung maßgebend.
Diese Tatsache bedeutet einen ungeheuren Vorteil für den Wohlhabenden. Denn dadurch stehen auch ihm nun gerade die unentbehrlichsten Güter zu einem weit niedrigeren Preise zur Verfügung, als er dafür erlegen würde, wenn man es ihm nur abverlangte; dadurch, dass der Arme die einfachen Lebensmittel kaufen muss, macht er sie für den Reichen billig. [In der Folge kann der Reiche noch mehr sparen und Zinsen dafür erhalten.]
Wenn dieser selbst einen proportional ebenso großen Teil seines Einkommens an die primärsten Bedürfnisse (Nahrung, Wohnung, Kleider) wenden müsste, wie der Arme, so würde er noch immer, absolut genommen, mehr für Luxuswünsche übrig behalten als dieser.
Allein er hat dazu noch den additionellen Vorteil, dass er seine nötigsten Bedürfnisse mit einem relativ viel kleineren Teil seines Einkommens decken kann. Mit dem darüber hinausreichenden nun hat er die Wahlfreiheit in der Verwendung des Geldes [das Kontingent], die ihn zum Gegenstand jener, sein tatsächliches ökonomisches Können überragenden Achtung und Bevorzugung macht. Die Geldmittel des Armen sind nicht von dieser Sphäre unbegrenzter Möglichkeiten umgeben, weil sie von vornherein ganz unmittelbar und zweifellos in sehr bestimmte Zwecke einmünden.
In seiner Hand sind sie also gar nicht in demselben reinen und abstrakten Sinne »Mittel«, wie in der des Reichen, weil der Zweck schon sogleich in sie hineinreicht, sie färbt und dirigiert, weshalb denn auch unsere Sprache sehr feinfühlig erst den mit erheblichen Geldmitteln Ausgestatteten überhaupt als »bemittelt« bezeichnet. Die mit diesen verbundene Freiheit führt noch nach anderen Seiten hin zu einem Superadditum.
Verträge zur Stillung existenzieller Bedürfnisse werden mehrheitlich und bei positivem Zins zunehmend nicht frei geschlossen, sondern in Folge existenzieller Zwänge
Wie ist es nun aber möglich, um es in den Worten Max Webers auszudrücken, dass aus dem Eigentum an einer Sache der Befehl abgeleitet wird, den Zins herzugeben? Woher kommt der Gehorsam und die Fügsamkeit? Die Leihgeber leiten ihre Zinsforderungen aus einem Vertrag ab. Man kann nur dann von einer Herrschaft im Sinne des Herrschaftsbegriffes Max Webers sprechen, wenn auch der Vertragsschluss erzwungen ist (vgl. zum Begriff des Kontrahierungszwangs). Die Antwort auf die Frage liegt in den Lebensbedingungen und dem Kaptialstock bzw. dem Vermögen der potentiellen Leihnehmer begründet. Es ist gerade ihre Mittellosigkeit, die die Leihnehmer zum Objekt eines Vertragsabschlusszwangs (ähnlich zu einem Kontrahierungszwangs) macht.
Die grundsätzliche Schwierigkeit der Erklärung des Phänomens des Zinses und seiner bedeutendsten Begleiterscheinung, des Vertragsabschlusszwangs (ähnlich einem Kontrahierungszwangs), liegt in der Zirkularität der Wirkweise und somit auch der Argumentation entlang der Kausalstränge, die verkürzt lautet:
Die Abhängigkeit, in die der Teufelskreis des Zinsnehmens die Kreditnehmer, also die privaten Haushalte, die öffentlichen Haushalte und die Unternehmen und Betriebe treibt, und also seine Erklärung für das Phänomen des Zinses, beschreibt Joseph Schumpeter in kritischer Entgegnung der Erklärungen David Humes, John Lockes und James Denham-Steuarts in Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung wie folgt[2, S. 267f]:
[...]
So können wir uns also nicht von der Geldbasis des Zinses entfernen. Darin liegt ein indirekter Beweise dafür, dass eine zweite Auffassung von der Bedeutung der Geldform in der der Zins uns entgegentritt, den Vorzug verdient, nämlich die Auffassung, dass diese Geldform nicht Schale, sondern Kern ist. Natürlich würde ein solcher Beweis allein uns nicht zu weitgehenden Schlüssen berechtigen. Aber er mündet in unsere früheren Ausführungen über die Themen von Kredit und Kapital ein, Kraft deren wir begreifen, welches die Rolle ist, welche die Kaufkraft hier spielt. Als ein Resultat also können wir jetzt unseren sechsten Leitsatz aussprechen: Der Zins ist ein Preiselement der Kaufkraft als Herrschaftsmittel über Produktionsgüter. Wo immer man vom Zins als etwas anderem als Kaufkraft spricht, liegt zunächst - wir kommen noch auf den Punkt zurück -, wenn keine falsche Grundauffassung, nur eine figürliche Redewendung vor.
Einige Seiten später beschreibt Schumpeter über einige Zeilen verteilt die positive Rückkopplung des Zinsnehmens, den oben erwähnten Teufelskreis:
Man beachte übrigens, wie dieser Gedankengang in ganz charakteristischer Weise nur auf das in der Zirkulation befindliche Geld eingestellt ist, auf das Geld, das den Güteraustausch des normalen Wirtschaftsprozesses aktuell besorgt. Diesem schreiben wir denn auch wirklich keine zinsdrückende Wirkung zu. Ja gerade das Gegenteil ist der Fall - und hier berühren wir in Kürze einen Punkt, der für unsere ganz Theorie erheblich ist. Wenn die Menge des zirkulierenden Geldes steigt, dann steigen alle Preise. Dann aber bedarf der Unternehmer eines größeren Kapitals in unserem Sinne, entfaltet also auf dem Geldmarkt eine größere Nachfrage, als das sonst der Fall wäre. Und folglich muss der Zins insoweit sogar steigen! Das einmal in Zirkulation befindliche oder schon von Anfang an der Zirkulation zuströmende Geld, weit entfernt, auf die Zinsrate zu drücken, hebt sie vielmehr. Diese Kaufkraftmenge wirkt in ihrem Einflusse auf den Zins derjenigen Kaufkraftmenge, die in den Händen der Kapitalisten der Nachfrage des Unternehmers wartet, entgegen.
Um nach diesem Einschub an das Vorherige anzuschließen, ist zu sagen, dass das Zinsnehmen Knappheit des Geldes in den Kreisläufen der Wirtschaft bewirkt, und eine direkte Folge dieser Knappheit ist die Mittellosigkeit der Nichteigentümer. Mittellos in diesem Sinn sind nicht nur Unternehmer, wie oben beschrieben, sondern alle Menschen, die in der Stillung ihrer existenziellen Bedürfnisse, also Nahrung, medizinische Versorgung, Kleidung und Wohnung vom Eigentum anderer Menschen abhängig sind. Es sind Menschen, die nicht wie Robinson Crusoe leben und sich selbst versorgen können, und die existenziellen Vertragsabschlusszwänge bestehen nicht allein bei Darlehen, die mögliche Engpässe in der existenziellen Bedürfnisstillung überbrücken, in der Folge Menschen in eine Schuldsklaverei treiben und mancherorts zum Verkauf ihrer Kinder oder in den Selbstmord, sondern auch bei anderen Verträgen wie Arbeitsverträgen, Kaufverträgen und auch solche, die mit Kriminalität zu tun haben, denn das schnelle Geld stillt schnell die Schulden. Diese Definition der Mittellosigkeit trifft in 2019 auf eine große Mehrheit der Weltbevölkerung, der Europäer und der Deutschen zu, doch gibt es in der ersten Welt Mechanismen, die verhindern, dass Menschen in so eine Falle geraten, wodurch es in anderen Ländern aber um so schlimmer zugehen muss, denn irgendwoher müssen die Zinsen schließlich kommen.
Die beschriebene Mittellosigkeit und mit ihr die Ausgesetztheit (Exponiertheit) gegenüber Vertragsabschlusszwängen ist, in Verwandschaft zu dem oben genannten Beispiel der Unternehmer, beispielsweise auch dargestellt im Begriff der Lohnabhängigkeit. Lohnabhängige sind im Speziellen nicht-selbstständig beschäftige Menschen, die nicht über Wohneigentum verfügen, sondern zur Miete wohnen. Entfällt ihr Arbeitsverhältnis, sind sie dazu gezwungen, einen Anschlussvertrag zu unterschreiben, um weiterhin ihre existenzbedingten Bedürfnisse stillen zu können. Der Anschlussvertrag ist im besten Fall ein neuer Arbeitsvertrag oder aber ein Vertrag mit der Arbeitslosenbehörde, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel nur gegen die Einwilligung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gewährt. Der Zwangsaspekt dieser Vertragsabschlüsse wird deutlich, wenn man sich die Frage stellt, was passiert, wenn der Anschlussvertrag nicht unterschrieben würde: Es käme zu einer Kaskade von Ereignissen entlang der Richtung des sozialen Abstiegs. Zuerst würde der Nicht-Kontrahierungswillige die laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können, dann die Wohnung verlieren, dann wohl irgendwann nichts mehr essen können und schließlich in verschlissenen Kleidern oder gar nackt seinem Schöpfer entgegentreten, würde ihm nicht von irgendwoher ein Almosen zuteil, das ihn für einen kurzen Moment am Leben lässt. Wo die Grenze der Würde bei diesem Abstieg liegt, scheint auch in Ländern der 1. Welt nicht unumstritten. Das Recht auf Wohnung ist zwar ein Menschenrecht, wird jedoch nicht unbedingt gewährt!
Wie und ob ein Mensch soviel Eigentum erwerben kann, dass er damit der Sphäre der Mittellosigkeit und den Zwängen, Verträge zu unterschreiben, enthoben ist, hängt von seinen Einnahmen, also der Höhe des Lohns, und seinen Ausgaben, also den Preisen für die lebensnotwendigen Nutz- und Verbrauchgüter ab. Maßgeblich für den Erwerb des existenzkritischen Eigentums sind Überschüsse der Einnahmen gegenüber den Ausgaben. Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben wiederum wird mengenabhängig bestimmt durch den Wert es Kapitalstocks bzw. des Eigentums und sein jeweiliges Potenzial Zinsen oder sonstige Kapitalerträge zu generieren. Frei von Vertragsabschlusszwängen sind nur die, die über so viel „zins-gebendes” Eigentum verfügen, dass sie sich selbst versorgen können. Die Zinsen auf das überschüssige, verliehene Eigentum fließen diesen Freien über den Zinsanteil in den Preisen für Arbeit, der Verbrauchs- und Nutzgüter der Unfreien zu.
Der Teufelskreis schließt sich. Es gibt im Kapitalismus im Makrosozialen Freie und Unfreie, Herrscher und Beherrschte, Herren und Damen und Knechte und Mägde. Sie werden mathematisch von der zins-neutralen Schicht getrennt und bilden die zwei Klassen der Marx'schen Theorie. Die Konfliktlinie, also die "Zins-Forderungs-Front" verläuft zwischen Eigentümern, Leihgebern und Gläubigern und Besitzern, Leihnehmern und Schuldnern. Diese Frontlinie dehnt sich aber weit in die angeschlossenen vertraglichen Beziehungen aus bis in die Familien hinein. Die schwächsten Glieder in dieser Kausalkette der Propagation der Zinsschulden sind die nur Besitzenden, eigentumslosen, fremdbestimmt Erwerbstätigen. Sie sind quasi "Knechte", sitzen auf der Scholle des Königs, zahlen Miete und sind weisungsgebunden gegenüber Vorgesetzten. Im Streben nach der Befreiung von Zwängen zahlen die Beherrschten Zinsen an die Herrscher, die dadurch noch freier werden. Wenn der von unten Kommende, wie zuvor beschriebene Beherrschte überhaupt jemals die Grenze der Freiheit und Unabhängigkeit, die zins-neutrale Schicht überschreitet, wird es bis dahin viel Zeit und Kraft seines Lebens an die bis dahin Herrschenden hingegeben haben.
Die Bewältigung der Folgen des Zinsnehmens im BGB
Das deutsche Recht kennt den Begriff des Vertrags oder Rechtsgeschäfts zu Lasten Dritter. Das Zinsnehmen ist der Prototyp dieser widerrechtlichen Vertragsart. Das BGB regelt ab dem §138 den Umgang mit den Rechtsverletzungen, die aus dem Zinsnehmen entstanden sind:
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
§ 139 Teilnichtigkeit
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
§ 140 Umdeutung
Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.
§ 141 Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
(1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen.
(2) Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.
§ 142 Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
§ 143 Anfechtungserklärung
(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
(2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.
(3) 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. 2Das Gleiche gilt bei einem Rechtsgeschäft, das einem anderen oder einer Behörde gegenüber vorzunehmen war, auch dann, wenn das Rechtsgeschäft der Behörde gegenüber vorgenommen worden ist.
(4) 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft anderer Art ist Anfechtungsgegner jeder, der auf Grund des Rechtsgeschäfts unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. 2Die Anfechtung kann jedoch, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben war, durch Erklärung gegenüber der Behörde erfolgen; die Behörde soll die Anfechtung demjenigen mitteilen, welcher durch das Rechtsgeschäft unmittelbar betroffen worden ist.
§ 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
(1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird.
(2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form.
usw.
Zins und symbolische Gewalt im Mikrosozialen
Ein Beispiel für die Art von Gewalt, um die es nun geht, findet sich auch bei Simmel in Philosophie des Geldes:
Wenn für die Straßburger Schlossergesellen im Jahr 1536 bestimmt wird, der Montag Nachmittag solle für alle die arbeitsfrei sein, die über acht Kreuzer Lohn hätten, so wird damit den materiell besser Situierten eine Wohltat erwiesen, die nach der Logik der Moral gerade den Dürftigen hätte zukommen sollen.
Aber gerade zu so perversen Erscheinungen steigert sich mehr als einmal das Superadditum des Reichtums: der praktische Idealismus, etwa äußerlich unbelohnter wissenschaftlicher Arbeit, wird für gewöhnlich an einem reichen Manne mit größerem Respekt betrachtet, als ethisch hervorragender verehrt, als an einem armseligen Schulmeister!
In seiner Beschreibung, wie das Über-Ich und unsere heutigen Verhaltensweisen und Umgangsformen entstanden sind, verwendet Norbert Elias in Über den Prozeß der Zivilisation die Distinktion als differenzierendes Prinzip, demzufolge Menschen eines höheren Standes sich unterschieden (lat. distinguere) und gar unterscheiden müssen um daraus rückwirkend Macht- und Herrschaftsansprüche abzuleiten.
Pierre Bourdieu expliziert durch seinen Begriff der symbolischen Gewalt die Paradoxie der Unterwerfung und Akzeptanz von Herrschaft und definiert sie wie folgt:
Wenn man ganz feinfühlig wird, dann können schon Gesten als Teil des Habitus, wie bestimmte Handbewegungen, Körperhaltungen, Themen und Wortwahl solche Symbole sein. Die Logik dieser subtileren, von der Bedeutung der Symbole, ihrer Semantik abhängigen Art der Herrschaft basiert auf der beidseitigen Kennung und Anerkennung eines symbolischen Prinzips:
Eine zeitgemäße Benennung symbolischer Gewalt ist die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF). Die Herrschaftsstrukturen stecken implizit und zumeist unreflektiert, also unbewusst in den Auffassungs- und Einteilungsprinzipien und -schemata, die von Herrschern und den Beherrschten geteilt werden. Im Speziellen passen die beidseitig geteilten Symbole wie Schlüssel in Schlösser oder fallen wie der Hammer auf den Amboss (vgl. zum Typus des Zwanghaften in Fritz Riemanns Modell der Grundformen der Angst).
Die patriarchaische Ausbeutung der Frau durch den Mann als Protoform symbolischer Gewalt
Die Frau gibt das Kind in einem Akt höchster Form friedlicher Hingabe, der Mann nimmt es. Nur dann ist dieser elementare Akt des Fortbestehens des Menschen kein biologisch konstituiertes Ausbeutungsverhältnis, wenn das, was die Frau von ihrer Substanz (Leben ist Liebe, Liebe ist am Anfang Nahrung, und diese Nahrung erzeugt der Körper der Frau) dem Kind gibt, der Mann der Frau durch seelische und körperliche Zuwendung, Beistand und Unterstützung zurückgibt und das Kind von beiden gleichberechtigt und gegenseitig als ein Gemeinsames und zunehmend für sich Stehendes anerkannt wird. Nur dann ist das Fortpflanzungsverhältnis von Mann und Frau eine ausgeglichene Austauschbeziehung.
Die patriarchaische Ausbeutung der Frau durch den Mann enthält genügend sprachliches Material, das zur Analogieübertragung auf die meisten Formen symbolischer Gewalt herhalten kann. Dem patriarchaischen Narrativ zufolge symbolisiert die Frau des Ausbeutungsverhältnisses die Rolle des unterworfenen, hingebungspflichtigen Partners, während dem Mann die herrschende, fordernde und nehmende Rolle zufällt.
Der Zins ist das Kind des Geldes mit demjenigen Menschen, der ihn durch seine Arbeitskraft gebärt
Wie kein anderes Symbol ist das Symbol einer Währung konstitutiv für die Formen symbolischer Gewalt, die direkt und indirekt aus ihrem zentralen Wirkmechanismus, dem Zins, abgeleitet sind. Im Mikrosozialen sind es die zwei Parteien des Leih- bzw Mietvertrags, Mieter und Vermieter, Pächter und Grundherr, Kreditnehmer und Sparer, Emittent von Anleihen und Obligationen und Käufer diese Wertpapiere, und im Makrosozialen sind es die Armen und die Reichen, die Beherrschten und ihre Herrscher, das Proletariat und die Bourgeoisie, die an der zinsneutralen Schicht in ihre sozialen Rollen getrennt sind, wie symbolisch die ausgebeutete Frau und der ausbeutende Mann des Narrativs. Entsprechend ist das Kind dieser Beziehung der Gewinnanteil in der Miete, der Pachtzins, der Geldmarktzins oder die Lizenz-, die Nutz oder die Leihgebühr im Allgemeinen.
Gewalt gegen die natürliche Semantik und Framing
Eine eher indirekt dem Zins zuzuschreibene Form der symbolischen Gewalt geht von der perversen sprachlichen Unterscheidung von Arbeit„gebern“ und Arbeit„nehmern” aus. Nicht allein, dass entgegen der Benennung beide auf je sehr unterschiedliche Weisen arbeiten, verzerrt und verletzt das abstrakte, schutzwürdige Gut, das Opfer dieser Form dieser Gewalt wird, nämlich die Wahrheit, sondern die Worte sind auch noch verkehrt herum zu ihren Bedeutungen, denn der, der seine Arbeit gibt und dafür am entsprechenden Markt Lohn nimmt soll Arbeit„nehmer“ heißen, während derjenige, der fremde Arbeitskraft nimmt und im Gegenzug dafür Lohn zahlt, Arbeit„geber“ genannt werden will.
Diese Art von Gewalt gegen die natürliche Semantik zu beschreiben, die aus der Verwendung dieser perversen Terminologie basiert, erfordert neurophysiologische oder psychologische Kenntnisse über das Zusammenspiel von Worten und Wortbedeutungen und darüber, wie das Gehirn mit den folgerichtigen (!) logischen Konstruktionen während der Verwendung der Begriffe umgeht. Es sollte jedoch zur Wirkung wenigstens gesagt werden können, dass die Verwendung eine Art Verwirrung stiftet und den normalen Menschenverstand gewissermaßen „aushebelt” (z.B. Eintrag vom 25.02.2019 zum Framing).
Den Begriff Framing, der auch im Arbeitsbereich des Psychologen Rainer Mausfeld liegt, übersetze ich mir am einfachsten mit kognitiver und affektiver Assoziationsrahmen oder -feld. Damit meine ich, dass bestimmte Begriffe sowohl informationell (kognitiv) als auch emotional (affektiv), mit bestimmten anderen Begriffen und Gefühlszuständen, also mit anderen Informationen und Emotionen verknüpft sind, also Assoziationen und Gefühle auslösen, dass sie also Konnotationen haben. Diese Konnotationen und Assoziationen gehören zu dem Rahmen (englisch. Frame) des Gesendeten, in dem etwas durch entsprechende Interpretation verstanden wird. Besonders sensible Reiz-Themen sind das Geld, soziale Sicherheit, Flüchtlinge und natürlich Kinder. Wenn über Solches gesprochen wird, dann befindet sich jedes Wort wie unter einer Fokus- oder Brennlinse der Aufmerksamkeit, weswegen die Worte klug und bedächtig gewählt werden sollten.
Reproduktion der vom Zins abgeleiteten Formen symbolischer Gewalt
Pierre Bourdieu beschreibt im Folgenden die Reproduktion der symbolischen Gewalt über Indokrination und suggestiv-semantische Manipulation. Allein durch das permanente Wiederaufrufen der Symbole verfestigen sich seine Konnotation, so dass die damit verbundene implizite Unterordnung akzeptiert wird.
Die Beherrschten wenden vom Standpunkt der Herrschenden aus konstruierte Kategorien auf die Herrschaftsverhältnisse an und lassen diese damit als natürlich erscheinen. Das kann zu einer Art systematischer Selbstabwertung, ja Selbstentwürdigung führen.
Gewalt gegen die Wahrheit über das Zinsnehmen
Das affektive Ködern
[...]
Die symbolische Kraft ist eine Form von Macht, die jenseits allen physischen Zwangs unmittelbar und wie durch Magie auf die Körper ausgeübt wird. Wirkung aber erzielt diese Magie nur, indem sie sich auf Dispositionen stützt, die wie Triebfedern in die Tiefe der Körper eingelassen sind. Und da sie diese Dispositionen nur auszulösen braucht, die eine zielgerichtete Einprägungs- und Inkorporierungsarbeit in denjenigen angelegt hat, die infolgedessen für sie empfänglich sind, kann sie auch wie ein Auslöser mit einem äußerst geringen Energieaufwand operieren.
[...]
Symmetrie-Vergleich der Störungen des Gleichgewichts der Bestimmung aufgrund des Zins-Vorzeichens
Hinsichtlich des Vorzeichens des Zinses können symmetrische und asymmetrische Wirkungen auf das Gleichgewicht der Bestimmung voneinander unterschieden werden. Wenigstens bei positivem Vorzeichen des Zinses kann seine Wirkung als Störung bezeichnet werden, die sich bei Umkehr des Vorzeichens von der einen Seite des Leihvertrags auf die andere Seite verlagert und sich dort gleichartig, also „symmetrisch“ zur Störung bei umgekehrtem Vorzeichen, darstellt oder ungleichartig, unterschiedlich, „asymmetrisch“.
Für die folgende Analyse ist bei negativem Zins das Verbot des Bargelds, seine nominelle Abzinsbarkeit oder seine Beschränkung vorausgesetzt.
Symmetrie der Störung: Vertragsabschlusszwang
Bei positivem Zins steht der Leihnehmer unter einem Vertragsabschlusszwang (vgl. zu einem Kontrahierungszwang in Kombination mit Verträge sind einzuhalten) von sich den Zins zu nehmen oder Verträge, also Kaufverträge (Eigentum), Arbeitsverträge (Arbeit) oder auch Leihverträge (Besitz und Nutzung), abzuschließen, die ihm einen Vorteil verschaffen, so dass er letztendlich nach Ausschluss vorheriger Möglichkeiten den (positiven) Zins von seinem Vertragspartner nimmt, um ihn dann dem Leihgeber hinzugeben (vgl. Abschnitt zur unsichbaren Hand). Die Aufnahme der Zinsschuld an sich selbst ist bei der Zins-Allokation dem Begriff der Absorption (Aufnahme) zugeordnet, die Übertragung der Zinsschuld auf Marktpartner heißt Dispersion (Streuung, Übertragung). In jedem Fall ist er dazu gezwungen, neue oder andere Verträge abzuschließen, um den Zins von dort nehmen und die Zinsschuld zu begleichen.
Auch bei negativem Zins entsteht ein Vertragsabschlusszwang (vgl. zu einem Kontrahierungszwang), diesmal jedoch auf der Seite der Leihgeber, der sich jedoch anders darstellt als bei positivem Zins. Steht überschüssiges, vorrätig gehaltenes Geldkapital unter einem negativen Zins, wird dem Geldkapital also eine Zinsschuld auferlegt, dann kann sein Eigentümer versuchen, Leihnehmer zu finden, die weniger Zins nehmen als die Institution, bei der das Geldkapital vorrätig gehalten wird (Wirkung des Antriebs der Negativ-Zins-Ökonomie). Auch hier kann durch entsprechenden Vertragsabschluss ein Teil der Zinsschuld „abgewehrt“ werden, präziser nämlich die Differenz vom Zins der Vorratslagerstätte und vom Zins des Leihvertrags. Schließt er einen für ihn günstigen Leihvertrag ab, dann verliert der Leihgeber also weniger Geldkapital als wenn er es untätig der Bank (die „Standard-Geld-Vorratshaltungs-Institution“) überließe.
Ein Vertragsabschlusszwang (wie ein Kontrahierungszwang), eine Einschränkung der Privatautonomie, ist also bei positivem Zins auf der Seite der Leihnehmer und bei negativem Zins auf der Seite der Leihgeber und ist also eine symmetrische Störung des Gleichgewichts der Bestimmung.
Asymmetrie der Störung: Arbeit und Kapital
Man könnte daher vielleicht meinen, dass sich bei einem Vorzeichenwechsel des Zinses gerade das Verhältnis von Ausbeutern und Ausgebeuteten, Herren und Knechten, Bourgeoisie und Proletariat, Hochstehenden und Untertanen, umkehrt, gemäß dem Satz „des Einen Freud ist des Anderen Leid“, doch ist das nicht so.
Die Störung der doppelten Kontingenz ist hinsichtlich des Vorzeichens des Zinses auch asymmetrisch. In Abhängigkeit vom Zinsvorzeichen werden Geldguthaben und Geldschulden auf Leihgeber und Leihnehmer verteilt. Der Zins ist für beide jeweils ein positiver oder negativer Geldbetrag. Doch muss dabei berücksichtigt werden, dass bei positivem Vorzeichen der Zins auf der Seite des Leihnehmers und auch im ganzen Geldsystem nicht vorhanden ist und letztendlich als Gegenwert irgendeiner Form von Arbeit (physische Arbeit, psychische Arbeit in Form einer Rationalisierung) abbezahlt werden muss, während bei negativem Vorzeichen der Zins einfach vom bestehenden Kapital genommen wird, wenn er nicht aus dem Nichts geschöpft (ist das noch Zukunftsmusik: Geldschöpfung aus dem Nichts bei negativem Zins?) ist. Das Genommene, Erzwungene, Geforderte ist also bei positivem Zins Arbeit, und bei negativem Zins ist es Kapital. Bei Ersterem ist es ein Teil der Stoffwechselleistung von Lebendigem, bei Letzterem etwas Totes.
Der Wechsel des Zinsvorzeichens und die Entstehung des Sozialismus: Schumpeter zu Marx
Die Störung des Gleichgewichts der Bestimmung bei positivem Zins äußert sich im Verhältnis zweier Klassen: einerseits die den Zins fordernden Leihgeber, die Kapitalisten und Finanz-„Unternehmer“ (analog Vermieter, Grundherren, Patenteigentümer, usw.), und andererseits die Gruppe der Menschen , die die Zinsschuld (durch „Absorption“) abarbeiten oder (durch „Streuung“) im Netzwerk der Real-Wirtschaft weiterreichen müssen inclusive des Leihnehmers, also realwirtschaftliche, irgendwie am gesamten Stoffwechsel beteiligte Unternehmer, Arbeiter und Angestellte. Die Klassengrenze (vgl. Begriff der zinsneutralen Schicht in der NETTO-Zinsbilanz) bleibt zwar bei einem Wechsel des Zinsvorzeichens zunächst bestehen, da immer noch Leihnehmer von Leihgebern unterschieden werden können, jedoch zwingt nicht mehr die eine Klasse die andere zur Arbeit, sondern beide nehmen Zins vom Kapital: Der Leihgeber nimmt von seinem Kapital Zins und gibt ihn dem Leihnehmer. Er nimmt den Zins nicht von sich oder von anderen, sondern von seinem Kapital. Im Verlauf des zur Negativ-Zins-Ökonomie gehörigen Prozesses bewegt sich die zinsneutrale Schicht in Richtung kleinerer Kapitalvermögen, bei positivem Zins verlagert sie sich aufwärts.
Ich vermute, dass Joseph Schumpeter noch zu Lebzeiten Irving Fishers und 15 Jahre nach dem Tod Silvio Gesells diese Folge des Vorzeichenswechsel bewusst war, als er den von Marx prophezeiten gewaltsamen Umsturz des kapitalistischen Systems durch das in der Krise der Massenarbeitslosigkeit und dem Endkampf aufbegehrende Proletariat kritisierte, diese Projektion also teilweise zurückwies und dennoch Marxens wissenschaftlichen Ansatz zur Begründung eines Sozialismus würdigte[3, S. 98 ff.]:
[...]
Dies sollte auch das Problem lösen, das die Kinder gespalten hat: Revolution oder Evolution? Wenn ich die Meinung von Marx erfasst habe, ist die Antwort nicht schwer zu geben. Die Evolution war für ihn die Mutter des Sozialismus. Er war viel zu sehr erfüllt von einem Gefühl der inhärenten Logik der sozialen Dinge, um zu glauben, dass die Revolution irgendeinen Teil des Werkes der Evolution ersetzen könne. Die Revolution kommt dennoch. Aber sie kommt nur, um den Schlusssatz unter eine vollständige Reihe von Prämissen zu schreiben. Die Marxsche Revolution unterscheidet sich daher nach ihrer Natur und ihrer Aufgabe völlig von den Revolutionen sowohl der bourgeoisen Radikalen als der sozialistischen Verschwörer. Sie ist ihrem Wesen nach Revolution in der Fülle der Zeit. Es ist richtig, dass Jünger, die eine Abneigung gegen diesen Schluss und namentlich gegen seine Anwendung auf den russischen Fall haben, auf viele Stelle in der heiligen Schriften hinweisen können, die ihm zu widersprechen scheinen. Doch in diesen Stellen widerspricht Marx selbst seinem tiefsten und reifsten Gedanken, der unmissverständlich aus der analytischen Struktur des Kapitals spricht und der - wie notwendig jeder Gedanke, der durch ein Gefühl für die inhärente Logik der Dinge inspiriert ist - unter dem fantastischen Glitzern zweifelhafter Edelsteine zu deutlich konservativen Folgerungen führt. Und, schließlich, warum nicht? Kein ernsthaftes Argument unterstützt je bedingungslos irgendwelchen «ismus». Sagt man, dass Marx, von Phrasen entkleidet, eine Auslegung im konservativen Sinn zulässt, so besagt dies nur, dass er ernst genommen werden kann.
Referenzen / Einzelnachweise
- [1] Georg Simmel, Philosophie des Geldes, 1901.
- [2] Joseph Alois Schumpeter, Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 1912.
- [3] Joseph Alois Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, Francke Verlag München, 4. Aufl., 1943.
- [4] Gewalt, Texte von der Antike bis in die Gegenwart, hrsgg. von Johannes Müller-Salo, Reclam, 2018.
Querverweise auf 'Das Zinsvorzeichen und das Gleichgewicht der Bestimmung'
- Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!; Eine These für die Sozial-Psychologen unter uns; Warum fehlt uns Freude?; Warum die große Mehrheit von umlaufsichernden Maßnahmen und negativen Zinsen profitieren wird; „Wer sind die Verursacher dieses falschen Geldsystems?”; „Ersetzt ein neues Geldsystem die Verursacher oder verschiebt sich dieses Problem für un-/-bestimmte Zeit?”; „Warum ist ein neues Geldsystem ohne Bargeld - nach Deinen Ausführungen - überhaupt notwendig, wenn die Verursacher des aktuellen Systems weiter machen können?!“; Warum muss jetzt gehandelt werden?; Klassische und populäre Einwände; „Das verführt zu noch mehr Konsum.”; „Geldschöpfung aus dem Nichts ist das Problem.”; Alternativen zum Bargeldverbot; „Wir werden alle verlieren“; Überblick, Verzeichnisstruktur und erste Zusammenfassungen; Die Latenz aufheben; Aufbau der Seite und Zugriffe
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- Beschreibung der spätkapitalistischen Verwertungskrise des Kapitals nach Alfred Sohn-Rethel; Kommentierung von Kapitel 3: Das Dilemma der Rationalisierung; Erweiterung des reproduktiven Lebensraums des Kapitals: Globalisierung; Zusammensetzung der Fixkosten; Folge einer Negativzins-Ökonomie: Absenken der Fixkosten durch Vergemeinschaftung des Produktionskapitals
- Wie koordiniert man den Schwarm?; Sequentielle oder parallele Führung?; Zentralverwaltungswirtschaft vs. Marktwirtschaft; Zusammenspiel von Geld-, Finanz- und Fiskalpolitik; Warum verteidigen gerade kapitalophile politische Fraktionen die schwarze Null?; Prozessmusterumkehr infolge der Umkehr des Vorzeichens bei den nominalen Geldmarktzinsen; Implikationen und Möglichkeiten für Finanz- und Ordnungspolitik; Worin bestehen die Herausforderungen?
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- Postkapitalistischen Restrukturierungen in einer Wirtschaft unter einer Negativ-Zins-Ökonomie; Restrukturierungstendenzen von Führung unter negativem Zins; Negativzins und Heterarchie
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