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22. September 2016

Vernunft, Nutzen und negativer Zins

Der Nutzen[+] ist relativ zum Zins auf der Bank[+] definiert. Wenn das Bargeld verboten ist oder auch negativ verzinst wird, die Zinsen auf das gehortete Geld also negativ sind, dann wird der „vernünftige[+]“ Sparer schon versuchen, Kreditnehmer zu finden, die weniger Zins nehmen, als die Bank[+]. Das ist vernünftig[+], und das verschafft den Kreditnehmern eine günstige Verhandlungsposition.

Der Nutzen[+] ist die Zinsdifferenz zwischen Kredit-Negativzins und Guthaben-Negativzins.

Das zugrundeliegende Faktum ist, dass Zinsen in das Gleichgewicht von Freiheit[+] und Zwang[+] eingreifen. Bei positivem Zins ist der Sparer frei und der Kreditnehmer ist gezwungen zu tilgen. Bei negativem Zins ist der Sparer unter Zwang[+] und der Kreditnehmer ist relativ zu ihm frei.

Die Freiheit[+] des Sparers bzw. die Unfreiheit des Kreditnehmers wird an der Höhe des Zinses bemessen. Wechselt das Zinsvorzeichen von Plus nach Minus, dann ist der Sparer gezwungen zu investieren, und der Kreditnehmer kann einfach dadurch, dass er den Kreditvertrag nicht annimmt, den Zins weiter ins Negative drücken.

Der Negativzins ist also ein Preis für die Aufbewahrung von Geld.

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Querverweise auf 'Vernunft, Nutzen und negativer Zins'

Tim Deutschmann

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