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4. Juli 2019

Schluss mit der babylonischen Sprachverwirrung: Zwischenstand zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien

Hier kommt die Untermauerung meiner Klage für die Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien mit drei aktuellen Studien, haufenweise Zitaten von Zeitgenossen[+] und aus Büchern. Mit ist etwas Lustiges aufgefallen. Von der Zahl 11 wusste ich schon, dass sie in manchen Kreisen eine Bedeutung hat. In dieser Sache taucht sie drei Mal auf:

Gauck stellt fest, dass die Menschen das Geldsystem nicht verstehen.

Ich gebe hier einen kurzen Überblick zu meinen Bemühungen, Unterstützung bei der Aufklärung v.a. durch die öffentlich rechtlichen Medien zu erhalten, in deren Pflichtbereich[+] nach Artikel §11 des Rundfunkstaatsvertrags die äußerst komplexe Aufklärung der Wirkweise des Zinsvorzeichens liegt. Im Laufe der Verfahren rund um Artikel 5 des Grundgesetzes sind folgende Schriftsätze entstanden:

Alle Schriftsätze sind hier zu finden.

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Tim Deutschmann

USt-IdNr.: DE342866832

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