4. Juli 2019
Schluss mit der babylonischen Sprachverwirrung: Zwischenstand zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien
Hier kommt die Untermauerung meiner Klage für die Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien mit drei aktuellen Studien, haufenweise Zitaten von Zeitgenossen und aus Büchern. Mit ist etwas Lustiges aufgefallen. Von der Zahl 11 wusste ich schon, dass sie in manchen Kreisen eine Bedeutung hat. In dieser Sache taucht sie drei Mal auf:
- In Genesis:11 wird die Entstehung der babylonischen Sprachverwirrung beschrieben. Man darf wohl davon ausgehen, dass nur Gott mit einer Stimme spricht. Es haben aber viele beschlossen, die Zungen zu verwirren (s.u.)! So betrachtet ist die Einzüngigkeit Gottes nichts anderes als Einigkeit bei den Menschen.
- Der §11 des Rundfunkstaatsvertrags legt den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien fest, und der kann sicher nicht die Aufrechterhaltung der babylonischen Sprachverwirrung sein in Zeiten, in denen sich alles ändert.
- Im Kapitel 11 in Luhmanns 'Soziale Systeme' von 1984 geht es um Selbstreferenz und Rationalität und also auch um die Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien!
Ich gebe hier einen kurzen Überblick zu meinen Bemühungen, Unterstützung bei der Aufklärung v.a. durch die öffentlich rechtlichen Medien zu erhalten, in deren Pflichtbereich nach Artikel §11 des Rundfunkstaatsvertrags die äußerst komplexe Aufklärung der Wirkweise des Zinsvorzeichens liegt. Im Laufe der Verfahren rund um Artikel 5 des Grundgesetzes sind folgende Schriftsätze entstanden:
- Klageschrift.
- Anlage K1.
- Stellungnahme 1 (Schumpeter 1942).
- Stellungnahme 2 (Simmel 1901).
- Ergänzendes Material (Supplement): Einbeziehung des aktuellen Armutsberichts des paritätischen Wohlfahrsverbandes, der Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Langzeitstudie Medienvertrauen und die Filterung des Rundfunkstaatsvertrags nach eindeutigen Bestimmungen hinsichtlich des Bildungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Medien.
Querverweise auf 'Schluss mit der babylonischen Sprachverwirrung: Zwischenstand zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien'
- Aktuelles (Blog)
- Antwort an Christoph Hauser, Programmdirektor beim SWR; Kommentierung des Briefes von Dr. Christoph Hauser; Was fehlt im Norm- und Standardbewusstsein und also in der Berichterstattung?; E-Mail von Christoph Hauser zur Beantwortung meines Telefonanrufs heute morgen; Meine kurze Antwort; Nochmalige Erinnerung (gesendet Montag, 30. September 2019 09:08); Antwort von Christoph Hauser vom 01.10.19 um 11:59; Meine Antwort mit Bitte um genaue Angaben zum Abschluss des Vorgangs
- Protokoll der Sitzung vom 24.06.2019 und Urteil zu meiner Feststellungsklage zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien