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19. Juli 2019

Anwalt mit Chuzpe dringend gesucht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind laut den Angaben auf Ihrer Internetseite Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt auf (öffentlich-rechtliche) Medien. Ich schreibe Sie hier an, weil ich für die Berufungsverhandlung nach der Niederlage in meiner Feststellungssache am Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Anwalt benötige.

Ich habe dafür geklagt, dass gemäß dem Auftrag der öffentlich rechtlichen Medien, festgehalten in §11 des Rundfunkstaatsvertrags, festzustellen ist, dass die Berichterstattung über die geldpolitischen[+] Entwicklungen in der €-Zone seit 2012 aufgrund der Reichweite der Auswirkungen von Geldpolitik[+] in alle Lebensbereiche in den geschuldeten Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen Medien fällt.

Ich respektiere grundsätzlich die Autonomie der Berichterstattung, sehe jedoch diese Autonomie eingeschränkt durch die konkreten Bestimmungen im Auftrag und die übrigen Ausführungsbestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag, die an zahlreichen Stellen auf Bildung und Vermittlung von Orientierung in allen wesentlichen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik abzielen.

Speziell sehe ich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Phase des (privat-) ökonomischen Prozesses und des Zustands des Wirtschaftssystems in Verbindung mit den exogenen Ursachen[+] wie den Klimawandel, die Flüchtlingsmigration und die ökologische und soziale Situation der Welt eine systematische Erörterung und Aufklärung der Strukturen des Finanz- und Geldsystems sowie der Wirkweise von positiven und negativen Geldzinsen für geboten, um den Bürger darüber in die Lage zu versetzen, die Entwicklungen erkennen, verstehen, bewerten und im besten Fall mitgestalten zu können.

Ich bin von Beruf Physiker, und mir ist aufgrund eines Zufalls der Kausalnexus[+] des Zinsvorzeichens kognitiv zugänglich, denn ich habe über eine sehr ähnliche mathematische Struktur promoviert. Ich sehe mich seit 2015 dazu gezwungen, Ersatz zu leisten für die mangel- und lückenhafte, inkonsistente und unzusammenhängende Berichterstattung rund um das monetäre Antriebszentrum des ökonomischen Prozesses, also die Funktion der Geldpolitik[+] der Zentralbank[+].

In 2015 habe ich, wie ich auch in der Klageschrift angegeben habe, über einen Monat lang versucht, die Programmverantwortlichen für die Sendungen auf die immense Bedeutung der Entwicklungen hinzuweisen. Doch weder wurde der Eingang meiner E-Mails bestätigt, noch bekam ich irgendeine Antwort.

Ich sehe eine Programmbeschwerde an wie einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt. Die für die Aufsicht über die Betätigung der Medien zuständigen Gremien sind die Rundfunk- und Fernsehräte. Diese entscheiden über die Beschwerde und weisen sie zurück oder geben ihr statt. Wie Richterin Zott in der Urteilsbegründung[+] ausführt, ist der ordentliche Beschwerdeweg zweistufig: Weist der unmittelbar Verantwortliche die Beschwerde zurück, so kann der Beschwerdeführer erneut Beschwerde bei der höchsten Instanz der Programmaufsicht einlegen. Richterin Zott behauptet, dass diese zweite Entscheidung dann nicht justiziabel sei. Damit entzöge sich die Berichterstattung der Kontrolle durch ordentliche Gerichte. Weiter führt Richterin Zott aus, dass weder ein Rechtsverhältnis[+] bestünde, noch eine Klagebefugnis gegeben sei. Ich frage mich dann aber, woher und wie die Beitragsforderungen abgeleitet werden und auf welchem Weg eine Berichtsinhaltskontrolle im Hinblick auf den 3. Satz des 1. Absatzes von Artikel 5, „Eine Zinsur findet nicht statt“, erreichbar sein kann. Nicht einmal die Regierung steht außerhalb der Letztkontrolle durch Gerichte.

Falls Sie sich der Sache annehmen wollen, schicke ich Ihnen gerne die Schriftsätze. Sie können diese aber auch unabhängig von Ihrer Entscheidung auf folgenden Internetseiten einsehen:

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Tim Deutschmann

USt-IdNr.: DE342866832

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