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11. September 2019

E-Mail an SWR: Erkundigung nach Bearbeitungsstand der Programmbeschwerde

Sehr geehrte Herren Heims und Hertel,

CC: Jobcenter Heidelberg

vor einigen Wochen habe ich Programmbeschwerde in Bezug auf die Berichterstattung in allen öffentlich-rechtlichen Medien über die Bedeutung und Wirkweise des Zinsvorzeichens bei den Geldzinsen vor dem Hintergrund der sozio-ökonomischen Gesamtlage (Schuldensituation, Investitionsrückstau, Migrationsdruck, Verstädterung, Mieten, soziale Prekariate, Pflegenotstand, Wahlerfolge rechtsextremer Parteien, usw.) eingereicht.

Dies tat ich, nachdem mir dies in der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Karlsruhe am 24.06.2019 sowie im Urteil zu 14K 7727/17 (Anhang) von Richterin Zott angeraten wurde.

Ich erkundige mich hier über den Fortschritt der Bearbeitung der Beschwerde.

Dass das Thema von allgemeinem Interesse ist, zeigen ja die stetig steigenden Zugriffszahlen meiner Seite (Grafik unten), auf der ich auch diese E-Mail veröffentliche.

Sie haben sicher den Text des Urteils[+] zur Kenntnis genommen, der lautet (S. 10):

Zweck[+] der Tätigkeit des Klägers ist die Aufklärung der Bevölkerung über die Wirkungen des positiven und negativen Zinssatzes, den er insbesondere durch solche Maßnahmen verfolgt, welche die seiner Ansicht nach bestehende Informationslücke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig macht. Dass diese altruistische Zielsetzung, für deren Verwirklichung der Kläger sich in vielfältiger Weise einsetzt, ein als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse darstellt, liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Wie weit sind Sie mit Ihren Beratungen, wie weit ist die Sache diskutiert, und welche Entscheidung ist diesbezüglich wann zu erwarten? Mit freundlichen Grüßen,
Zugriffszahlen.

Die ganze Sache ist hier.

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Tim Deutschmann

USt-IdNr.: DE342866832

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