Antwort an Christoph Hauser, Programmdirektor beim SWR
In meiner Auseinandersetzung mit den öffentlich rechtlichen Medien, die ich auch am 19.07.2019, 16.07.2019, 04.07.2019, 08.08.2018 und am 21.06.2017 dokumentiert habe, antworte ich hier auf die Zurückweisung meiner Beschwerde (pdf: Brief von Christoph Hauser, SWR), die ich auf Anraten von Richterin Zott am Verwaltungsgericht Karlsruhe in der mündlichen Verhandlung und im Urteilsetxt[+] (pdf: Urteil zu 14K 7727/17) bei der Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Medien eingelegt habe.
Zunächst kommentiere ich den Text und verfasse dann meine Antwort.
Kommentierung des Briefes von Dr. Christoph Hauser
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung
Christoph.Hauser@swr.de
Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Juni 2019, das mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Nach sorgfältiger Prüfung komme ich zum Ergebnis, dass Ihre Programm Kritik nicht gerechtfertigt ist.
In der Pressemitteilung der EZB vom 12.09.2019 heißt es:
[...]
4) Die Modalitäten der neuen Serie vierteljährlicher gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) werden geändert, um die günstigen Kreditvergabebedingungen der Banken[+] aufrechtzuerhalten, die reibungslose Transmission der Geldpolitik[+] zu gewährleisten und den akkommodierenden geldpolitischen[+] Kurs weiter zu unterstützen. Der Zinssatz[+] für die einzelnen Geschäfte wird nun auf das Niveau des durchschnittlichen Zinssatzes[+] für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen GLRG festgesetzt. Für Banken[+], deren anrechenbare Nettokreditvergabe eine Referenzgröße überschreitet, wird der Zinssatz[+] für die GLRG III niedriger sein, wobei der während der Laufzeit des Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz[+] für die Einlagefazilität[+] die Untergrenze darstellt. Die Laufzeit der Geschäfte wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
Was fehlt im Norm- und Standardbewusstsein und also in der Berichterstattung?
Eine Liste von zentralen, die ökonomischen Zusammenhänge betreffenden Fragen habe ich am 08.09.2019 aufgestellt. Am 15.08.2019 habe ich außerdem eine Liste mit zentralen Fragen die Legislative betreffend aufgestellt. Mario Draghi[+] hat in diesem Zusammenhang immer wieder von Reformbedarf gesprochen, der sich bis heute seit 2012 aufgestaut bleibt und von der Politik wahrscheinlich unverstandenerweise unaufgegriffen bleibt.
Ich füge hier an fehlenden Punkten hinzu:
- Es wird nicht erklärt, warum die Zinsen[+] niedrig sind, außer mit Pauschalbegründungen, wie der Verweis auf die Staatsschuldenkrise. Es fehlt der Bezug zur eindeutig am Verlauf der Staatsanleihen[+]-Renditen der entwickelten Länder und der Zinsen[+] ablesbaren Marx[+]'schen These des tendenziellen Falls der Profitrate, neuerdings bekannt unter dem Stichwort Sparschwemme[+] und der berühmten Formulierung der Beobachtung „einer säkularen Stagnation aufgrund eines globalen Überhangs an Ersparnissen“, siehe z.B. Dr. Daniel Stelter oder Joachim Bischoff am 16.08.2017.
- Wie ist die Situation auf dem Mietmarkt seit dem Beginn der Niedrigzinsphase jenseits des „Drucks” in Immobilien zu investieren enstanden? Warum beobachten wir eine Verstädterung, die Bildung von Megacities weltweit? Wie kommt es zur Differenzierung von Stadt und Land? Wie hängt dieses Phänomen mit den Phänomen der Akkumulation und der Kapitalkonzentration und schließlich mit dem Zinsnehmen[+] zusammen?
-
Welchen Einfluss haben positive und negative Zinsen[+]
- bei Darlehen für Unternehmen auf die Löhne?
- bei Staatsanleihen[+] auf die Steuerkurve?
- bei Konsumkrediten auf das Marktverhalten der Konsumenten?
- Es fehlt die Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Zinsmechanismus[+] und der Kolonial- und Globalisierungsgeschichte der letzten 500 Jahre und also der Flüchtlingskrise.
- Es fehlt die Erläuterung des Zusammenhangs zwischen der Wirkung des zentralsten Parameters des Geldsystems mit dem Klimawandel, der überall beobachtbaren Umweltzerstörung, der sozialen Situation auf dem Planeten einerseits und andererseits der Möglichkeit[+] der Bewältigung der Agrar-, Verkehrs- und Energiewende, sowie der Behebung der sozialen und ökologischen Schäden, incl. der Bekämpfung von Fluchtursachen!
- Es fehlt die Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Phänomen der Vermögens- und Einkommensungleichheit, der sog. „Schere“, und dem Zinsvorzeichen[+].
- Wie hängt das sog. Zero Lower Bound-Dogma mit dem Prinzip der Umlaufsicherung (z.B. am 25.04.2019) und negativen Zinsen[+] zusammen?
- Warum berichtet der ORF 2018 über das Wunder von Wörgl und warum nicht die deutschen öffentlich-rechtlichen Medien, auch z.B. nicht über die Freigeldversuche in Thüringen in den 1920er Jahren?
- Warum werden nicht systematisch die fehlenden Bezüge zu den Verhältnissen in der Weimarer Republik[+] hergestellt?
- Warum wird nicht die offensichtliche Ähnlichkeit zwischen einer Besteuerung der immensen Sparvermögen und Geldguthaben der Europäer und den Negativzinsen bei Guthaben und Krediten erläutert?
- Können die öffentlich-rechtlichen Medien angesichts des offenkundig mangelhaften Aufklärungsstands der Bevölkerung (z.B. Joachim Gaucks Rede vor dem Bankenverband 2014) überhaupt ihrem Auftrag gemäß handeln, wenn sie den Bürger nicht durch entsprechende Berichterstattung in die Lage versetzen, die Wirkung von positiven und negativen Geldmarktzinsen bei Guthaben und Darlehen grob überblicken zu können?
Um noch einmal deutlich zu machen, wie der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien ihre Autonomie und Freiheit[+] der Berichterstattung einschränkt, zitiere ich hier wieder den §11 RStV:
- Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlichrechtlichen Verträgen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise[+] der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 11 a zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 16 a Abs. 1 Satz 2.
Im Folgenden belegt und bestätigt er die Einseitigkeit der Quellen:
Insgesamt scheint die Berichterstattung dem aufgeklärten Bürger populistisch, reaktionär und im kapitalistischen Sinn „rechts-konservativ[+]” zu agieren, da die linke Hälfte geldpolitischer[+] Möglichkeiten[+] vollkommen unerwähnt und erläutert bleibt. Damit handeln die öffentlich-rechtlichen Medien wider ihren Auftrag, der im §11 des Rundfunkstaatsvertrags Objektivität, Unparteilichkeit und Neutralität strikt vorschreibt! Die Berichterstattung ist einseitig, das Thema Negativzinsen bei Guthaben und bei Krediten und seine Wirkung wird systematisch unterdrückt und verschwiegen. Ich stelle hier fest, dass ich mich im Text der Klageschrift wiederhole.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Hauser
E-Mail von Christoph Hauser zur Beantwortung meines Telefonanrufs heute morgen
Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,
heute Morgen haben Sie sich im Büro meiner Direktion gemeldet, um sich mit mir telefonisch über Ihre Kritik an der Berichterstattung der ARD zu ökonomischen Themen auszutauschen. Ihren Anruf nehme ich zum Anlass für diese Mail. Da es sich nach wie vor um eine Programmkritik handelt, bitte ich Sie, die für Programmkritiken vorgesehenen Wege einzuhalten. Hierzu hat der SWR[+] auf seinen Unternehmensseiten entsprechende Onlineformulare eingerichtet. Gerade mit Blick auf die bereits bestehenden Kanäle, bitte ich um Ihr Verständnis, dass weder mein Büro noch ich für einen telefonischen Austausch zur Verfügung stehen können. Allein um die tägliche Arbeit[+] in den Redaktionen und Büros des SWR[+] überschaubar und machbar zu halten, gibt es dafür das gesonderte Verfahren.
Nun aber zur Sache: Der SWR[+] und die ARD berichten entsprechend ihres Auftrags vielfältig über die unterschiedlichsten Themen. Dazu zählen auch Aspekte der Zinspolitik[+], Wirtschaftsberichterstattung, Börse, Arbeitsmarkt[+], Politik und Investigation – um nur einige zu nennen.
Hierzu möchte ich auf mein Schreiben vom 10. September 2019 verweisen. Die darin aufgeführten Argumente und das Fazit, dass Ihre Programmkritik aus Sicht des SWR[+] nicht gerechtfertigt erscheint, haben für mich weiterhin Bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Hauser
Programmdirektor
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung
SWR[+]
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden
Telefon 07221 929-22911
Telefax 07221 929-22021
christoph.hauser@swr.de
Meine kurze Antwort
Sehr geehrter Herr Hauser,
das sehe ich anders und halte aber auch die Einhaltung der entsprechenden Verfahren für instruktiv.
Heute habe ich Ihre Stellungnahme vom 10. September kommentiert.
Sie finden den Kommentar auf
http://tim-deutschmann.de/Aktuelles/20190924.html
wo er öffentlich einsehbar liegt.
Bleiben Sie dabei, dass Sie mir nicht verraten wollen, welche Schriftsätze und Dokumente genau die Grundlage Ihrer Stellungnahme bilden?
Seien Sie mir nicht böse, aber das Justiziariat hat mir nicht mitgeteilt, welche Dokumente genau Ihnen zugänglich gemacht wurden.
Könnten Sie mir das zu diesem Zeitpunkt noch einmal explizit sagen, bitte?
Mit freundlichen Grüßen,
Nochmalige Erinnerung (gesendet Montag, 30. September 2019 09:08)
Sehr geehrter Herr Dr. Hauser,
tun Sie mir bitte den Gefallen und beantworten mir die Frage, welche Dokumente genau die Grundlage Ihrer Entscheidung waren?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Christoph Hauser vom 01.10.19 um 11:59
Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,
vielen Dank für Ihre weiteren E-Mails, die ich gerne – nunmehr allerdings den Vorgang abschließend – beantworte:
Ich hatte Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 25.09.2019 mitgeteilt, dass sich keine Änderung der Position des SWR[+] ergeben hat. Die Rückmeldung auf Ihre Kritik an der Berichterstattung beruhte auf den von Ihnen beigefügten Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Hauser
Programmdirektor
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung
SWR[+]
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden
Telefon 07221 929-22911
Telefax 07221 929-22021
christoph.hauser@swr.de
Meine Antwort mit Bitte um genaue Angaben zum Abschluss des Vorgangs
Sehr geehrter Herr Dr. Hauser,
CC: Sozialgericht Stuttgart; Günther Heims, Felix Hertel und Justitiariat @ swr.de
verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich muss ja nachweisen, dass ich mich bei Ihnen beschwert habe.
Sie schreiben mir, dass Ihre Entscheidung auf den "von mir beigefügten" Unterlagen beruhe.
Damit schließen Sie aus, dass Informationen aus anderen Dokumenten, nämlich solche, die nicht von mir beigefügt worden waren,
in die Bewertung meiner Beschwerde eingeflossen sind. Das steht nun aber im Widerspruch zu dem,
was vor Gericht mit Frau Engelhart-Kehle vereinbart worden war, nämlich, dass das Justiziariat Ihnen die gesamte Akte zugänglich macht!
Sie werden mit mir sicher darin zustimmen, dass der Vorgang erst dann abgeschlossen ist,
wenn er ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Frau Engelhart-Kehle hat mir und der Vorsitzenden Zott die Weitergabe der Akte zugesichert.
Ich bestehe darauf, dass das auch geschieht, denn die gesamte Akte ist von Bedeutung.
Ich bestehe darauf, dass Sie insbesondere das hier noch einmal angehängte Dokument mit den Befunden aus der Mitte-Studie der Friedrich Ebert-Stiftung,
der Langzeitstudie Medienvertrauen der Universität Mainz sowie Auszügen aus dem Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverbands
in die Bewertung meiner Beschwerde einfließen lassen und dass Sie darauf Bezug nehmen,
denn darum geht es! In den Akten habe ich außerdem mehrfach darauf hingewiesen,
dass sich der Inhalt der Beweismittel aktualisiert hat und die Änderungen zu berücksichtigen seien.
Sie werden angesichts der Lage auch sicher verstehen, dass ich da nicht locker lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Querverweise auf 'Antwort an Christoph Hauser, Programmdirektor beim SWR'
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- Erneute Programmbeschwerde bei SWR-Marktcheck
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- Antwort an Christoph Hauser, Programmdirektor beim SWR; Kommentierung des Briefes von Dr. Christoph Hauser; Was fehlt im Norm- und Standardbewusstsein und also in der Berichterstattung?; E-Mail von Christoph Hauser zur Beantwortung meines Telefonanrufs heute morgen; Meine kurze Antwort; Nochmalige Erinnerung (gesendet Montag, 30. September 2019 09:08); Antwort von Christoph Hauser vom 01.10.19 um 11:59; Meine Antwort mit Bitte um genaue Angaben zum Abschluss des Vorgangs
Sie kennen vielleicht von anderen Medien sogenannte "Bezahlwände". Sie erhalten die von Ihnen begehrten Informationen nur, wenn Sie den Artikel kaufen oder regelmäßig zahlen. Soweit kann ich es aus berufsethischen Gründen nicht kommen lassen, bitte Sie jedoch trotzdem darum, meine Arbeit mit einer Spende oder einer Schenkung zu unterstützen.
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