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24. September 2019

Antwort an Christoph Hauser, Programmdirektor beim SWR

In meiner Auseinandersetzung mit den öffentlich rechtlichen Medien, die ich auch am 19.07.2019, 16.07.2019, 04.07.2019, 08.08.2018 und am 21.06.2017 dokumentiert habe, antworte ich hier auf die Zurückweisung meiner Beschwerde (pdf: Brief von Christoph Hauser, SWR), die ich auf Anraten von Richterin Zott am Verwaltungsgericht Karlsruhe in der mündlichen Verhandlung und im Urteilsetxt[+] (pdf: Urteil zu 14K 7727/17) bei der Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Medien eingelegt habe.

Zunächst kommentiere ich den Text und verfasse dann meine Antwort.

Kommentierung des Briefes von Dr. Christoph Hauser

Beginn der Bezahlwand

Programmdirektor
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung
Christoph.Hauser@swr.de


Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Juni 2019, das mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Nach sorgfältiger Prüfung komme ich zum Ergebnis, dass Ihre Programm Kritik nicht gerechtfertigt ist.
Am 25.09.2019 habe ich gegen 10:15h bei Frau Kanngießer aus dem Büro von Herrn Hauser nachgefragt, was denn die Entscheidungsgrundlage für die Zurückweisung der Beschwerde war und welche Schriftsätze dazu einbezogen worden waren. Ich bezweifle, dass er sich die Zeit[+] genommen hat, sämtliche Dokumente auf dieser Seite in der Behandlung meiner Beschwerde einzubeziehen. Ich nehme an, dass er vielleicht das Urteil[+] gelesen hat und einen oder zwei Schriftsätze, doch sicher nicht die ganze Sache. Frau Kanngießer sagte mir, dass sie mit dem Assistent von Herrn Hauser, Herr Gedin, noch einmal den Vorgang anschauen wolle und mir die Einordnung der Beschwerdezurückweisung wie erbeten ermöglichen werde.

Die ARD beschäftigt sich seit Jahren im Hörfunk, im Fernsehen und im Internet mit den niedrigen Zinsen und ihren Auswirkungen.
Das ist ja auch unübersehbar. Da aber nach der letzten Sitzung der EZB[+] am 12.09.2019 (.u.) eindeutig zu verzeichnen ist, dass es um negative Zinsen bei Guthaben und dann folglich auch bei Krediten geht und dies auch eindeutig dem Text meiner Klage und Beschwerde zu entnehmen ist, sind niedrige Zinsen längst „Schnee von gestern“.

In der Pressemitteilung der EZB vom 12.09.2019 heißt es:

1) Der Zinssatz für die Einlagefazilität[+] wird um 10 Basispunkte auf -0,50 % gesenkt. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden unverändert bei 0,00 % bzw. 0,25 % belassen. Der EZB[+]-Rat geht inzwischen davon aus, dass die EZB[+]-Leitzinsen[+] so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten[+] in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der Kerninflation[+] durchgängig widerspiegelt.
[...]
4) Die Modalitäten der neuen Serie vierteljährlicher gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) werden geändert, um die günstigen Kreditvergabebedingungen der Banken[+] aufrechtzuerhalten, die reibungslose Transmission der Geldpolitik[+] zu gewährleisten und den akkommodierenden geldpolitischen[+] Kurs weiter zu unterstützen. Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte wird nun auf das Niveau des durchschnittlichen Zinssatzes für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen GLRG festgesetzt. Für Banken[+], deren anrechenbare Nettokreditvergabe eine Referenzgröße überschreitet, wird der Zinssatz für die GLRG III niedriger sein, wobei der während der Laufzeit des Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz für die Einlagefazilität[+] die Untergrenze darstellt. Die Laufzeit der Geschäfte wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
Die vorletzte Sitzung des EZB[+] Rats und der Leitung des scheidenden EZB[+] Präsidenten Mario Draghi[+] am 12. September 2019. Das fehlerbehaftete Transskript der Mitteilung findet sich unter dem youtube link, die offizielle Pressemitteilung ist hier.
Es wird außerdem in der Berichterstattung einseitig berichtet oder gar nicht. Es fehlt an der Erläuterung und Übersetzung der Beschlüsse des EZB[+] Rats für das Normal- und Standardbewusstsein. Wie er auch selbst schreibt, wird häufig über die niedrigen Zinsen berichtet, doch meine Beschwerde bezieht sich darauf, dass überhaupt nicht über den Kausalnexus[+] negativer Geldmarkzinsen bei Krediten und Guthaben berichtet wird! Es wird typischerweise darüber berichtet, dass die Guthabenzinsen negativ werden sollen. Das stößt beim Aufklärungsstand des Normal- oder Standardbewusstseins (z.B. am 17.09.2019 nach Fromm 1941, am 16.02.2018 nach Schumpeter[+] 1942 oder am 09.10.2018 nach Luhmann[+] 1984) logischerweise auf Widerwillen und Widerstand, weil nicht bekannt ist, woher denn (früher) die positiven Zinsen für die Sparer kamen, und das führt in der Folge dazu, dass es zu den oben im Punkt 4 der EZB[+]-Presse-Konferenz aufgeführten „Reibungen” bei der Durchsetzung der Geldpolitik[+] der Zentralbank[+] kommt, weil sich nämlich so private Geldhäuser auf das irre Norm- und Standardbewusstsein berufen (können).
Der Raum belohnten und bestraften Verhaltens in Folge des Vorzeichens und Höhe des Zinses.

Was fehlt im Norm- und Standardbewusstsein und also in der Berichterstattung?

Eine Liste von zentralen, die ökonomischen Zusammenhänge betreffenden Fragen habe ich am 08.09.2019 aufgestellt. Am 15.08.2019 habe ich außerdem eine Liste mit zentralen Fragen die Legislative betreffend aufgestellt. Mario Draghi[+] hat in diesem Zusammenhang immer wieder von Reformbedarf gesprochen, der sich bis heute seit 2012 aufgestaut bleibt und von der Politik wahrscheinlich unverstandenerweise unaufgegriffen bleibt.

Ich füge hier an fehlenden Punkten hinzu:

Die gesamte soziologische und sozial-psychologische Bedeutung des Zinses und des Zinsvorzeichens bleibt in dieser Zeit[+] der Umkehr des Zinsvorzeichens unerläutert, obwohl es reichlich Literatur dazu gibt und obwohl alle Lebensbereiche davon betroffen sind!
„Wir sind in gefährlicher Nähe zu den 1930er-Jahren.“ Stephan Schulmeister im Gespräch.

Um noch einmal deutlich zu machen, wie der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien ihre Autonomie und Freiheit[+] der Berichterstattung einschränkt, zitiere ich hier wieder den §11 RStV:

§ 11 Auftrag
  1. Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
  2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
  3. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlichrechtlichen Verträgen.
  4. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise[+] der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 11 a zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 16 a Abs. 1 Satz 2.

Im Folgenden belegt und bestätigt er die Einseitigkeit der Quellen:

Das Thema wird immer wieder anlässlich der Jahres- Pressekonferenzen von Sparkassen- und Genossenschaftsverband oder EZB[+]-Entscheidungen aufgegriffen. Darüber hinaus spielen die Auswirkungen bei Berichten über die Themen Bauen/Baufinanzierung, Bausparen oder Lebensversicherungen und die in diesen Bereichen tätigen Unternehmen eine wichtige Rolle.
Die erwähnten Institutionen sind größtenteils auf der Passivseite des Bankensektors[+], bzw. auf der Angebotsseite des Geldmarktes (Preisbildung[+] auf dem Geldmarkt z.B. hier am 20.03.2019 nach Joseph Schumpeter[+]), auf deren Seite sich die Negativzinsen ungünstig auswirken. Der unaufgeklärte Bürger wird sich emotional selbst auf die Seite der institutionellen Anleger (den Bausparverbände, Lebensversicherer und Pensionskassen) schlagen, denn auch er glaubt, dass für ihn die Negativzinsen ungünstig sind, denn er weiß nicht, woher früher die Positivzinsen kamen und weiß dann logischerweise auch nicht, wohin die Negativzinsen gehen, erläutert u.a. im Supplement an die Klage. Dass sich die Angebotsseite des Geldmarktes unter enormem, steigendem Druck befindet, weil sich v.a. die privaten Bankhäuser[+] (Deutsche Bank[+], Commerzbank, Postbank, usw.) vehement weigern, das Geld über Negativzinskredite an die drei großen Sektoren von Darlehensnehmern den Staat, die Unternehmen und die Privathaushalte weiterzugeben, wird verschwiegen.

Insgesamt scheint die Berichterstattung dem aufgeklärten Bürger populistisch, reaktionär und im kapitalistischen Sinn „rechts-konservativ[+]” zu agieren, da die linke Hälfte geldpolitischer[+] Möglichkeiten[+] vollkommen unerwähnt und erläutert bleibt. Damit handeln die öffentlich-rechtlichen Medien wider ihren Auftrag, der im §11 des Rundfunkstaatsvertrags Objektivität, Unparteilichkeit und Neutralität strikt vorschreibt! Die Berichterstattung ist einseitig, das Thema Negativzinsen bei Guthaben und bei Krediten und seine Wirkung wird systematisch unterdrückt und verschwiegen. Ich stelle hier fest, dass ich mich im Text der Klageschrift wiederhole.

Eine komplette Übersicht würde jeden Rahmen sprengen. Daher beschränke ich mich auf ausgewählte Beispiele, die Ihnen einen Eindruck geben, dass das Thema angemessen dargestellt wurde. Gerade hat der Sparkassenverband Baden-Württemberg das Thema aufgegriffen allerdings mit dem Hinweis, dass Negativzinsen im Gesetz gar nicht vorgesehen sind. Auch über diesen Aspekt haben wir berichtet. Die Wirtschaftssendung "Geld, Markt, Meinung" (SWR[+]2) hat sich aktuell mit dem "Minusgeschäft Sparen" auseinandergesetzt. Die ARD Börsenredaktion befragte im Juli 2019 Ökonomen, was sie von der aktuellen Zinsentscheidung der Notenbank halten. Das Thema ist allerdings nicht neu, sondern beschäftigt die Redaktionen des SWR[+] seit Jahren. So hat die Fernsehsendung "Plusminus" bereits 2016 über die "verrückte Zinswelt" berichtet: "Geld aufnehmen und Kasse machen". Dieser Beitrag wurde mehrfach ausgezeichnet.
Beim ersten Satz dieses Abschnitts habe ich zunächst gedacht, dem Mann sei bewusst, welche Bedeutung und Reichweite die Wirkung des Zinses hat, weil er schreibt, dass „eine komplette Übersicht jeden Rahmen sprengen würde“. Da hätte ich sofort auf meine Internetseite verwiesen, die von einer Person auf der Grundlage der Hauptstromliteratur und eigenständigen Denkens innerhalb von jetzt fast 5 Jahren entstanden ist. Es wäre geradezu ein Armutszeugnis der journalistischen Kompetenz der ö.r. Journalisten, könnten die Redaktionen nicht mindestens Vergleichbares leisten! Doch der nächste Satz beginnt mit daher, weswegen er sich auf eine umfangmäßig jeden Rahmen sprengende Berichterstattung bezieht, aus der er daher nur einzelne Beispiele aufzählen könne, und das ist definitiv ein Lüge, denn die Berichterstattung ist ungenügend!

In Ihrer Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht werfen Sie der ARD vor "sie würde mit Kochshows und Quiz-Sendungen von der Ökonomie[+] ablenken". Wir haben eine Informations- aber auch einen Unterhaltungsauftrag. Die ARD hat keinen reinen Wirtschaftskanal aber es gibt viele Gefäße, z.B. die "Börse im Ersten", "WDR Profit", die Sendung "Geld, Markt, Meinung" auf SWR[+]2, "Plusminus" (um nur einige zu nennen), die wirtschaftliche Zusammenhänge darstellen.
Sind Sie oder fühlen Sie sich überfordert?

Ich freue mich, dass Sie den Rundfunkbeitrag als so wörtlich "als lebenswichtiges Instrument der Demokratie anerkennen". Der journalistische Auftrag ist nicht, Systeme zu ändern, sondern sie zu hinterfragen sowie ihre Auswirklungen darzustellen und einzuordnen. Und diesen Auftrag erfüllt der SWR[+].

Ich hoffe, unsere Position nachvollziehbar dargelegt zu haben und dass Sie die Angebote des SWR[+] weiter mit Interesse - und auch gerne kritisch - nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Hauser

E-Mail von Christoph Hauser zur Beantwortung meines Telefonanrufs heute morgen

Am 25.09.19 um 14:58 schrieb Hauser, Christoph:


Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,

heute Morgen haben Sie sich im Büro meiner Direktion gemeldet, um sich mit mir telefonisch über Ihre Kritik an der Berichterstattung der ARD zu ökonomischen Themen auszutauschen. Ihren Anruf nehme ich zum Anlass für diese Mail. Da es sich nach wie vor um eine Programmkritik handelt, bitte ich Sie, die für Programmkritiken vorgesehenen Wege einzuhalten. Hierzu hat der SWR[+] auf seinen Unternehmensseiten entsprechende Onlineformulare eingerichtet. Gerade mit Blick auf die bereits bestehenden Kanäle, bitte ich um Ihr Verständnis, dass weder mein Büro noch ich für einen telefonischen Austausch zur Verfügung stehen können. Allein um die tägliche Arbeit[+] in den Redaktionen und Büros des SWR[+] überschaubar und machbar zu halten, gibt es dafür das gesonderte Verfahren.

Nun aber zur Sache: Der SWR[+] und die ARD berichten entsprechend ihres Auftrags vielfältig über die unterschiedlichsten Themen. Dazu zählen auch Aspekte der Zinspolitik, Wirtschaftsberichterstattung, Börse, Arbeitsmarkt[+], Politik und Investigation – um nur einige zu nennen.
Hierzu möchte ich auf mein Schreiben vom 10. September 2019 verweisen. Die darin aufgeführten Argumente und das Fazit, dass Ihre Programmkritik aus Sicht des SWR[+] nicht gerechtfertigt erscheint, haben für mich weiterhin Bestand.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Hauser
Programmdirektor
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung

SWR[+]
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden


Telefon 07221 929-22911
Telefax 07221 929-22021
christoph.hauser@swr.de


Meine kurze Antwort

Sehr geehrter Herr Hauser,

das sehe ich anders und halte aber auch die Einhaltung der entsprechenden Verfahren für instruktiv. Heute habe ich Ihre Stellungnahme vom 10. September kommentiert. Sie finden den Kommentar auf

http://tim-deutschmann.de/Aktuelles/20190924.html

wo er öffentlich einsehbar liegt.

Bleiben Sie dabei, dass Sie mir nicht verraten wollen, welche Schriftsätze und Dokumente genau die Grundlage Ihrer Stellungnahme bilden? Seien Sie mir nicht böse, aber das Justiziariat hat mir nicht mitgeteilt, welche Dokumente genau Ihnen zugänglich gemacht wurden. Könnten Sie mir das zu diesem Zeitpunkt[+] noch einmal explizit sagen, bitte?

Mit freundlichen Grüßen,

Nochmalige Erinnerung (gesendet Montag, 30. September 2019 09:08)

Sehr geehrter Herr Dr. Hauser,

tun Sie mir bitte den Gefallen und beantworten mir die Frage, welche Dokumente genau die Grundlage Ihrer Entscheidung waren?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Christoph Hauser vom 01.10.19 um 11:59

Am 01.10.19 um 11:59 schrieb Hauser, Christoph:
Sehr geehrter Herr Dr. Deutschmann,

vielen Dank für Ihre weiteren E-Mails, die ich gerne – nunmehr allerdings den Vorgang abschließend – beantworte:
Ich hatte Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 25.09.2019 mitgeteilt, dass sich keine Änderung der Position des SWR[+] ergeben hat. Die Rückmeldung auf Ihre Kritik an der Berichterstattung beruhte auf den von Ihnen beigefügten Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Hauser
Programmdirektor
Information, Sport, Film, Service und Unterhaltung

SWR[+]
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden

Telefon 07221 929-22911
Telefax 07221 929-22021
christoph.hauser@swr.de

Meine Antwort mit Bitte um genaue Angaben zum Abschluss des Vorgangs

Sehr geehrter Herr Dr. Hauser,
CC: Sozialgericht Stuttgart; Günther Heims, Felix Hertel und Justitiariat @ swr.de


verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich muss ja nachweisen, dass ich mich bei Ihnen beschwert habe. Sie schreiben mir, dass Ihre Entscheidung auf den "von mir beigefügten" Unterlagen beruhe.

Damit schließen Sie aus, dass Informationen aus anderen Dokumenten, nämlich solche, die nicht von mir beigefügt worden waren, in die Bewertung meiner Beschwerde eingeflossen sind. Das steht nun aber im Widerspruch zu dem, was vor Gericht mit Frau Engelhart-Kehle vereinbart worden war, nämlich, dass das Justiziariat Ihnen die gesamte Akte zugänglich macht!

Sie werden mit mir sicher darin zustimmen, dass der Vorgang erst dann abgeschlossen ist, wenn er ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Frau Engelhart-Kehle hat mir und der Vorsitzenden Zott die Weitergabe der Akte zugesichert. Ich bestehe darauf, dass das auch geschieht, denn die gesamte Akte ist von Bedeutung.

Ich bestehe darauf, dass Sie insbesondere das hier noch einmal angehängte Dokument mit den Befunden aus der Mitte-Studie der Friedrich Ebert-Stiftung, der Langzeitstudie Medienvertrauen der Universität Mainz sowie Auszügen aus dem Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverbands in die Bewertung meiner Beschwerde einfließen lassen und dass Sie darauf Bezug nehmen, denn darum geht es! In den Akten habe ich außerdem mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der Beweismittel aktualisiert hat und die Änderungen zu berücksichtigen seien.

Sie werden angesichts der Lage auch sicher verstehen, dass ich da nicht locker lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Ende der Bezahlwand

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