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6. Februar 2020

Warum Anarchie kein Dauerzustand sein kann

Anarchie ist nicht das Gegenteil von Hierarchie. Das Gegenteil von Hierarchie ist eine Heterarchie. Man sollte also nicht allein über Anarchie nachdenken, sondern auch über Heterarchie.

Beginn der Bezahlwand

Eine Heterarchie findet man z.b. in der Kooperation der Organe im menschlichen Körper. Auch Arbeits[+]- und Funktionsteilung in der Menschwirtschaft ist heterarchisch. In der Natur sind die Austauschbeziehungen der Spezies heterarchisch.

Heterarchien haben eine sehr rigide Ordnung[+]. Ein Beispiel für diese Rigidität sind die Regeln und Gesetze, dass man regelmäßig essen und schlafen soll. Man erkennt daran, dass an sich nicht Schlechtes an Regeln und Ordnung[+] ist. Es gibt jedoch bösartige und das Leben schädigende Ordnungen[+], gegen die anarchistische Bestrebungen zu Recht[+] gerichtet sind.

Der kluge Anarchist richtet sich z.B. gegen jede Art von Substanzmissbrauch, der bei Süchtigen in gewisser Regelmäßigkeit zu finden ist oder in schlechten Konsumgewohnheiten. Die Regelmäßigkeit findet sich in der Gewohnheit.

Die Vermögensverteilung ist hingegen hierarchisch, sowie das Nervensystem des Menschen und die Nahrungskette[+]. In einem streng hierarchischen System kann man sich durch anarchistische Handlungen in Richtung Heterarchie entwickeln, muss es aber nicht, denn Anarchisten widersetzen sich jeder Ordnung[+] und Regelmäßigkeit. Anarchie kann also kein Dauerzustand sein und sollte möglichst vermieden werden.

Hierarchien sind rechte Organisationsformen (OF), Heterarchien sind linke OF.

Ohne Ordnung[+] kann es kein gemeinsames Leben geben. Jede Art von Ordnung[+] ist eine Herrschaft. Anarchie richtet sich gegen jede Herrschaft. Ordnung[+] stellt sich in Regeln dar. Es kann in Gemeinschaften von Menschen keine absolute Freiheit[+] geben. Die Freiheit[+] des einen wird durch die Freiheit[+] des anderen beschränkt. Sobald man regelmäßige Einschränkungen hat, hat man Ordnung[+].

Anarchie ist ordnungszersetzend. Das Endziel kann nicht die Anarchie sein, sondern nur eine konsensual (Konsens heißt Mitfühlung) und konventionell (Konvention ist eine Übereinkunft) gefundene Ordnung[+], die dann möglichst gerecht ist.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch Anomie zwischen Autonomie (Selbstbestimmung, Freiheit[+]) und Heteronomie (Fremdbestimmung, Zwang[+]). Die meisten Menschen fürchten sich vor Anomie und Anarchie. Nur unter größtem Leidensdruck wird ein Mensch anarchistisch.

Rousseau zu konsensualer und konventioneller Ordnung

Wenn ich etwas empfehlen darf: Man lese einmal den Gesellschaftsvertrag[+] von Jean-Jaques Rousseau. Da geht einem ein Licht auf. Es finden sich folgende Textstellen.

(3. Kapitel : Ob der allgemeine Wille irren kann)

Aus dem Vorhergehenden ergibt sich, daß der allgemeine Wille beständig der richtige ist und immer auf das allgemeine Beste abzielt, daraus folgt jedoch nicht, daß Volksbeschlüsse immer gleich richtig sind. Man will stets sein Bestes, sieht jedoch nicht immer ein, worin es besteht. Das Volk läßt sich nie bestechen, wohl aber oft hinter das Licht führen, und nur dann scheint es Böses zu wollen. Oft ist ein großer Unterschied zwischen dem Willen aller und dem allgemeinen Willen; letzterer geht nur auf das allgemeine Beste aus, ersterer auf das Privatinteresse und ist nur eine Summe einzelner Willensmeinungen. Zieht man nun von diesen Willensmeinungen das Mehr und Minder, das sich ge- genseitig aufhebt, ab, so bleibt als Differenzsumme der allgemeine Wille übrig.

Hätten bei der Beschlußfassung eines hinlänglich unterrichteten Volkes die Staatsbürger keine feste Verbindung untereinander, so würde aus der großen Anzahl kleiner Differenzen stets der allgemeine Wille hervorgehen, und der Beschluß wäre immer gut. Wenn sich indessen Parteien, wenn sich kleine Genossenschaften zum Nachteil der großen bilden, so wird der Wille jeder dieser Gesellschaften in Beziehung auf ihre Mitglieder ein allgemeiner und dem Staate gegenüber ein einzelner; man kann dann sagen, daß nicht mehr soviel Stimmberechtigte wie Menschen vorhanden sind, sondern nur so viele, wie es Vereinigungen gibt. Die Differenzen werden weniger zahlreich und führen zu einem weniger allgemeinen Ergebnis. Wenn endlich eine dieser Vereinigungen so groß ist, daß sie über alle anderen das Übergewicht davonträgt, so ist das Ergebnis nicht mehr eine Summe kleiner Differenzen, sondern eine einzige Differenz; dann gibt es keinen allgemeinen Willen mehr, und die Ansicht, die den Sieg davonträgt, ist trotzdem nur eine Privatansicht.

Um eine klare Darlegung des allgemeinen Willens zu erhalten, ist es deshalb von Wichtigkeit, daß es im Staate möglichst keine besonderen Gesellschaften geben und jeder Staatsbürger nur für seine eigene Überzeugung eintreten soll. Deshalb war die auf diesem Grundsatze beruhende Einrichtung des großen Lykurg so einzig in ihrer Art und so erhaben. Gibt es nun solche besondere Gesellschaften, so muß man ihre Anzahl vermehren und ihrer Ungleichheit vorbeugen, wie Solon, Numa und Servius Tullius taten. Diese Vorsichtsmaßregeln können es einzig und allein bewirken, daß der allgemeine Wille immer klar ersichtlich ist, und das Volk sich nicht irrt.
Jean-Jacques Rousseau[+] 'Vom Gesellschaftsvertrag[+]', 3. Kapitel : Ob der allgemeine Wille irren kann, 1762.
Ich würde sagen, dass das Volk sich nicht irrt, sondern absichtlich verwirrt wird und dass sein Geist unsortiert und ungeordnet ist. Das Fehlen von geistiger Kontrolle ist jedoch eine Voraussetzung für die Ergodizität des Kommunikationssystems.

Für devote Staatsbürger, die sich nach dem Geführtwerden sehnen dieses Zitat hier, denn die Staatshoheit ist unveräußerlich:

Die erste und wichtigste Schlußfolge aus den bis jetzt aufgestellten Grundsätzen ist die, daß der allgemeine Wille allein die Kräfte des Staates dem Zwecke[+] seiner Einrichtung gemäß, der in dem Gemeinwohl besteht, leiten kann; denn wenn der Gegensatz der Privatinteressen die Errichtung der Gesellschaften nötig gemacht hat, so hat sie doch erst die Übereinstimmung der gleichen Interessen ermöglicht. Das Gemeinsame in diesen verschiedenen Interessen bildet das gesellschaftliche Band; und gäbe es nicht irgendeinen Punkt, in dem alle Interessen übereinstimmen, so könnte keine Gesellschaft bestehen. Einzig und allein nach diesem gemeinsamen Interesse muß die Gesellschaft regiert werden. Ich behaupte also, daß die Staatshoheit, die nichts anderes als die Ausübung des allgemeinen Willens ist, nie veräußert werden kann und sich das Staatsoberhaupt als ein kollektives Wesen nur durch sich selbst darstellen läßt. Die Macht kann wohl übertragen werden, aber nicht der Wille. Ist es in der Tat auch nicht unmöglich, daß der Wille eines einzelnen in irgendeinem Punkte mit dem allgemeinen Willen übereinstimme, so ist es wenigstens unmöglich, daß diese Übereinstimmung von Dauer und Bestand sein könnte, denn seiner Natur nach strebt der Wille des einzelnen nach Vorzügen, der allgemeine dagegen nach Gleichheit. Noch unmöglicher ist es, einen Bürgen für diese Übereinstimmung zu haben, sollte sie sogar wirklich von steter Dauer sein; letzteres wäre keine Wirkung der Kunst, sondern des Zufalles. Das Staatsoberhaupt kann wohl sagen: »Ich will jetzt, was dieser oder jener Mensch will oder doch zu wollen versichert«, aber es kann nicht sagen: »Ich werde auch morgen wollen, was dieser Mensch will«, da es sinnlos ist, daß sich der Wille schon für die Zukunft fesselt, und es nicht in der Gewalt irgendeines Willens steht, in etwas einzustimmen, was dem Wohle des wollenden Wesens widerspricht. Wenn deshalb ein Volk verspricht, bedingungslos zu gehorchen, so löst es sich durch ein solches Versprechen selbst auf und verliert seine Eigenschaft als Volk; sobald ein Herr da ist, gibt es kein Staatsoberhaupt mehr, und von dem Augenblicke an ist der Staatskörper vernichtet. Das soll nicht heißen, daß die Befehle der Oberhäupter nicht für die allgemeine Willensmeinung gelten können, solange das Staatsoberhaupt, das die Freiheit[+] besitzt, sich zu widersetzen, davon keinen Gebrauch macht. In einem solchen Falle muß man aus dem allgemeinen Schweigen[+] auf die Einwilligung des Volkes schließen. Dies bedarf einer ausführlicheren Erklärung.

(Vom Gesetze)

Die Gesetze sind eigentlich nur die Bedingungen der bürgerlichen Vereinigung. Das Volk, das Gesetzen unterworfen ist, muß auch ihr Urheber[+] sein; nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. Aber wie sollen sie sie regeln? Etwa auf Grund einer gemeinschaftlichen Übereinstimmung infolge einer plötzlichen Begeisterung? Besitzt[+] der politische Körper ein Organ, um seine Willensmeinungen auszusprechen? Wer wird ihn mit der nötigen Voraussicht ausrüsten, um die Beschlüsse im voraus zu fassen und bekanntzumachen, oder wie wird er sie, sobald es sich nötig macht, aussprechen?

Wie sollte eine blinde Menge, die oft nicht weiß, was sie will, weil sie selten weiß, was ihr heilsam ist, imstande sein, ein so großes, so schweres Unternehmen wie ein System der Gesetzgebung ist, von sich selbst auszuführen? Von sich selbst will das Volk immer das Gute, aber es erkennt dasselbe nicht immer von sich selbst. Der allgemeine Wille ist stets richtig, allein das Urteil[+], welches ihn leitet, ist nicht immer im Klaren. Man muß ihn die Gegenstände so sehen lassen, wie sie sind, bisweilen so, wie sie ihm erscheinen sollen; man muß ihm den rechten Weg, den er sucht, weisen, ihn vor der Verführung durch den Willen einzelner hüten, ihm die Orte und Zeiten[+] näher vor Augen stellen und den Reiz der gegenwärtigen und sichtbaren Vorteile durch die Gefahr der entfernten und verborgenen Übel ausgleichen. Die einzelnen sehen das Gute, das sie verwerfen; der Staat will das Gute, das er nicht sieht. Alle bedürfen der Führer in gleicher Weise; erstere muß man zwingen, ihren Willen der Vernunft[+] anzupassen, letzteren muß man zur Erkenntnis dessen bringen, was er will. Dann geht im Gesellschaftskörper aus der allgemeinen Einsicht die Vereinigung des Urteils[+] und des Willens hervor, und das Ergebnis davon ist das genaue Zusammenwirken der einzelnen Teile und schließlich die höchste Kraft des Ganzen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit[+] eines Gesetzgebers.
Jean-Jacques Rousseau[+] 'Vom Gesellschaftsvertrag[+]', 2. Buch, Kapitel 6, 1762.

Erweiterung des Gesellschaftsvertrags um den Bund mit den übrigen Spezies

Ich schließe mit folgender Rahmung des Gesellschaftsvertrags von 1762, die ich für universell gültig und im Licht der Gegenwart für erweiterungswürdig halte:

„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen [das Potenzial, nicht das Geld!] jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“

Das Zinsnehmen macht den Sparer (bei positivem Zins) nicht nur zu einem Parasiten am sog. Volkskörper, sondern insgesamt den Zivilisationsmenschen zu einem Parasiten am Körper des Lebendigen. Ich denke, dass es an der Zeit[+] ist, Jean-Jacques Rousseaus[+] Idee vom Gesellschaftsvertrag[+] um den Bund mit der Natur und den übrigen Spezies zu erweitern, ihn neu und umfassender zu formulieren, damit das Leben auf diesem bedrohten Planeten weiter bestehen kann!

Freiheit[+] und Würde sind nämlich Rechte[+] und Eigenschaften aller Lebewesen. Wir können uns nicht mehr als ihre Herren und Ausbeuter betrachten. Wir müssen wieder lernen, der Natur zu dienen!

Damit müssen wir als Menschheit wieder in das eintreten, was Erich Fromm in die "Furcht vor der Freiheit" als die primären Bindungen und Jesaja als den ewigen Bund bezeichnet hat, also unsere Austauschbeziehungen mit dem sogenannten (Stamm-) Baum des Lebens.

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Tim Deutschmann

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