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Chronik-Einträge am 05.11.2022


Sozio-Ökonomische Physik
positiver und negativer Zinsen, Systemtheorie,
Marktwirtschaft und Demokratie.

T i m - D e u t s c h m a n n . d e

05. November 2022, 16:59:59
E-Mail an Klaus Willemsen mit CC an Vlado Plaga von der INWO[+], Thomas Jörder von www.thomas-joerder.de und Info @ Christen für eine gerechte Wirtschaftsordnung:

Lieber Herr Willemsen,

an unser Telefonat anknüpfend schicke ich Ihnen hier die folgenden Verweise auf Material auf meiner Internetseite. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht für mich der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien:

§ 26 Auftrag
  1. Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
  2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
  3. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.
  4. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise[+] der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.
Ich begründe meine Verwaltungsfestellungsklage detailliert hier:

https://www.tim-deutschmann.de/Einstieg/Widerspruch_GEZ/Supplement.html

Das gesamte Material findet sich auf:

https://www.tim-deutschmann.de/Einstieg/Widerspruch_GEZ/index.html

Mir schwebt vor, dass wir ein "Team" bilden, das die Verwaltungsfeststellungsklage[+] auf der Grundlage des Vereinsklagerechts neu einreicht.

Wir benötigen:
  1. eine* Verwaltungsrechtler*,
  2. eine* orthodoxe[+]* Ökonom*n, d* die geläufige Hauptstrom-Terminologie beherrscht,
  3. eine* Soziolog*n,
  4. evtl. eine* Politikwissenschaftler[+]*,
  5. evtl eine* Theolog*n,
  6. eine* Vertreter* der INWO[+], d* das Werk von Silvio Gesell[+] versteht und überblickt und die Schwundgeld[+]-Szene kennt.
Zur akuten Begründung der Klage, für die ich mich auch ein Eilverfahren vorstellen kann, um das Schlimmste zu verhindern, verweise ich folgende Zusammenhänge:

https://www.tim-deutschmann.de/Brennglas.html

In diesem Video stelle ich mich vor, damit Sie sich besser vorstellen können, mit wem Sie es zu tun haben. Meinen Lebenslauf finden Sie hier.

Herzliche Grüße, Ihr

Tim Deutschmann

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