Begründung der Aufklärungspflicht über die Wirkung von positiven und negativen Geldmarktzinsen
- Widerspruch Zwangs-Vollstreckung (pdf)
- Widerspruch Schufa-Eintrag (pdf)
- Ablehnung Erinnerung (pdf)
- Abweisung Widerspruch gegen Zwangs-Vollstreckung (pdf)
- Vollstreckungs-Abwehr-Klage nach §767 ZPO (pdf)
- Aufforderung zur Erwiderung der Klage (pdf)
- Erwiderung der Klage (pdf)
- Antwort auf die Erwiderung der Klage (pdf)
- Urteil Vollstreckungsabwehrklage (pdf)
- Beschwerde und Widerspruch zur Kostenentscheidung des Urteils zur VAK (pdf)
- Feststellungsklage nach §43 VwGO (pdf)
- Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens (pdf)
- erneute Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens (pdf)
- Durch Beschluss des Präsidiums vom 12.12.2018 wird das Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 K 7727/17 nun an die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen. Das neue Aktenzeichen lautet 14 K 7727/17 (pdf).
- Da ich im Zeitraum Februar 2015 bis Oktober 2016 kein Einkommen hatte, sind bei mir exorbitante Beitragsforderungen meiner Krankenkasse aufgelaufen. Meine Vermutung des Grundes für die weit überzogenen illegitimen Beitragsforderungen ist der Versuch, mich durch Geldzwang von meiner Tätigkeit abzubringen. Gegen die Höhe der Forderung habe ich Klage am Sozialgericht Mannheim erhoben. Die Schadensersatzklage gegen eine Partei, den Südwestrundfunk, ARD, ZDF & Co wurde an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe verwiesen (Aktenzeichen 2 K 9664/18). Dort muss ich zunächst nun auch wieder um die Eröffnung des Hauptverfahrens kämpfen. Da die Argumentation inhaltlich überlappt, stelle ich die Schriftsätze hier aus (pdf).
- Wenn man neu irgendwo ist, macht man Fehler. Jedenfalls sollte man auch vor Gericht Ressourcen schonen und Verfahren, wenn möglich, zusammenführen (pdf).
-
Im Prozess zu meiner Feststellungsklage
Az. 14 K 7727/17 am Verwaltungsgericht Karlsruhe
ist Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Montag, den 24.06.2019 um 10:30 im Sitzungssaal 1(pdf).
Erdgeschoss im Verwaltungsgericht Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe -
In der mündlichen Verhandlung am 24.06.2019 um 10:30 war die Vorsitzende Richterin Frau Zott und die Beklagtenvertreterin Frau Engelhart-Kehle anwesend,
sowie einige Zeugen, die am selben Tag noch Termine beim Verwaltungsgericht Karlsruhe hatten. Ein weiterer Anwesender war Vlado Plaga
von der inwo.de (Initiative für eine natürliche Wirtschaftsordnung), der sich mit der zugrundliegenden Thematik der Zinsen
hervorragend auskennt und mit dem ich in fast allen Punkten einer Meinung bin.
Die Anträge wurden verlesen. Ich stellte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Ich stellte noch einmal klar, dass ich nicht zu den GEZ Verweigerern zähle, sondern die Beitragszahlungen als Garant für die Unabhängigkeit der Medien grundsätzlich befürworte. Ich übergab an das Gericht und die Beklagtenvertreterin das in einem pdf Dokument zusammengefasste, oben auf dieser Seite ausgeführte, die Klageschrift ergänzende und untermauernde Textmaterial in ausgedruckter Form.
Die Vorsitzende wies auf das Rechtsverhältnis hin und sagte, dass ich evtl. als Konsument der öffentlich-rechtlichen Medien keine Ansprüche auf Form und Inhalt der Berichterstattung geltend machen könne und fragte, warum ich keine Programmbeschwerde eingelegt hätte. Ich erinnerte sie daran, dass ich mich, wie in der Klageschrift im Abschnitt III auf den Seiten 6f ausgeführt, mehrere Wochen lang darum bemüht habe, meiner Beschwerde über die Berichterstattung Ausdruck zu verleihen und jetzt keinen anderen Weg mehr sehe als den einer Feststellungsklage.
Ich sagte außerdem, dass es für mich bereits ein Erfolg ist, dass dieses Thema überhaupt Gegenstand einer mündlichen Verhandlung war, eine Richterin den Text offenbar genau gelesen und im Hinblick der Tragweite verstanden hat und dass es nun, da diese Texte sowohl einem Gericht, als auch einer Vertreterin der öffentlich-rechtlichen Medien höchst-offziell zugestellt wurden, danach nicht mehr gesagt werden kann, „man hätte nicht davon gewusst”! Ich verwies außerdem im Hinblick auf das zugegebenermaßen etwas „abstrakte” Rechtsverhältnis auf Grundgesetz Artikel 5 Abs. 1, 3. Satz „Eine Zensur findet nicht statt“, sagte, dass das Wort Zensur etymologisch den gleichen Wortstamm hat wie das Wort Zins, nämlich lat. census von Vermögensschätzung, dass die Wortwahl kein Zufall, sondern einfach die älteste Form der Zensur ist. Man spricht nicht über den Zins.
Frau Engelhart-Kehle fragte mich dann, ob sie die bisherigen Schriftsätze an Programmverantwortliche weiterleiten soll, was ich dankbar und ausdrücklich annahm und als Bitte wiederholte.
Die Vorsitzende erklärte dann die Verhandlung für geschlossen und sagte, dass eine Entscheidung schriflich ergehen werde. -
Nach der Verhandlung ging ich mit der Beklagtenvertreterin Frau Engelhart-Kehle gemeinsam zum nächsten Termin. Sie erklärte mir,
dass die Texte noch nicht aus der Rechtsabteilung herausgekommen seien. Deswegen habe ich am 26.06.2019
nun noch einmal (unter) schriftlich (pdf) Programmbeschwerde eingelegt:
An:Den gleichen Text mit Verweis auf die Schriftsätze auf dieser Internetseite schrieb ich auch an programmbeirat@daserste.de, fernsehrat@zdf.de, wirmuessenreden@phoenix.de und rundfunkrat@wdr.de
SWR
Gremiengeschäftsstelle
70150 Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Rundfunkstaatsvertrags (RStV) sind Sie in Bezug auf die Arbeit des SWR zuständig für die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen nach §11 RStV. Ich wende mich hier an Sie, um hier formal Beschwerde einzulegen gegen die Berichterstattung des SWR, der übrigen regionalen Rundfunkanstalten sowie der überregionalen Sendeanstalten von ARD, ZDF, Phoenix, 3sat und Arte in den einschlägigen Sendungen zu den Themenfeldern Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Soziales und Finanzen.
Ich beschwere mich hier über die Einseitigkeit und Lückenhaftigkeit der Berichterstattung in Bezug auf die sich seit 2012 vollziehenden Entwicklungen in der Geldpolitik der europäischen Zentralbank und ihren Folgen. Da es sich bei dem Thema Geldpolitik um ein Querschnittsthema handelt, sind alle Bereiche von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft davon betroffen.
Am 26.06.2019 führte ich gegen 11:15 ein Gespräch mit Frau Nuhn von Justitiariat des SWR. Man leitete mich an sie weiter, als ich unter der Telefonnummer
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 929 0
anrief. Ich stellte im Gespräch mit ihr fest, dass es für den Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des §11 RStV in der Berichterstattung mit Bezug auf ein solches Querschnittsthema wie Geldpolitik in allen Teilunternehmen der öffentlich rechtlichen-Medien keine alle diese Unternehmen übergreifendes Aufsichtsgremium gibt, was den Konsumenten dazu zwingt, Beschwerde bei der Aufsicht jeder einzelnen Sendeanstalt einzulegen. Da es sich bei meiner Beschwerde auf ein das gesamte Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien, überregionales und wenigstens den gesamt europäischen Währungs- und Wirtschaftsraum betreffendes Thema handelt, bitte ich Sie hiermit, meine Beschwerde an das oberste Ihnen zugängliche Aufsichtsgremium weiterzuleiten und sie dort zur Anhörung zu bringen.
Am Verwaltungsgericht Karlsruhe ist mein Anliegen in Form einer Feststellungsklage unter dem Aktenzeichen 14 K 7727/17 anhängig. Der Titel, den ich mir dort erhoffe, ist die Stattgabe meiner Beschwerde über die Berichterstattung und die Behebung der schwerwiegenden Mängel darin. Am 24.06.2019 war um 10:30 im Sitzungssaal 1 am Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Verhandlungstermin in der Sache. Dort versicherte mir Ihre Vertreterin Frau Engelhart-Kehle, Telefon 0711 929 13099, dass sie die Akten und das im Wesentlichen in meinen Schriftsätzen Vorgetragene an die Abteilung für Wirtschaft und Umwelt weiterleiten wolle. Das bestätigte sie mir erneut auch heute, am 26.06.2019 gegen 14:00 am Telefon.
Ich bitte Sie daher, die Begründung für meine Beschwerde diesen Schriftsätzen zu entnehmen, darüber zu entscheiden und mir gegebenfalls zu widersprechen. Alle Schriftsätze in dieser Angelegenheit finden Sie auch unter der Internetadresse
www.tim-deutschmann.de/Einstieg/Widerspruch GEZ/index.html
Bitte bestätigen Sie mir kurz telefonisch oder per E-Mail den Erhalt meiner Beschwerde.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Deutschmann
Eine Kopie dieser Beschwerde sandte ich außerdem mit diesem Schriftsatz (pdf) an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. - Heute sind u.a. Protokoll der Verhandlung vom 24.06.2019 und Urteil in der Sache 14 K 7727/17 gekommen. Es fehle das Rechtsverhältnis. Eine für mich nicht nachvollziehbare Behauptung, denn für wen machen denn die öffentlich-rechtlichen Medien ihre Arbeit? Ich stelle hiermit für mich fest, dass die Medien tatsächlich der wunde Punkt des Systems sind und werde natürlich weiter daran arbeiten, bis das Schweigen gebrochen ist.
- Heute erreicht mich auf meine erneute Beschwerde per E-Mail eine Stellungnahme vom SWR.
In Folgenden sind die wichtigsten Schriftsätze als Bilder aufgeführt.
Widerspruch Zwangs-Vollstreckung
(pdf)
Widerspruch Schufa-Eintrag
(pdf)
Ablehnung Erinnerung
(pdf)
Abweisung Widerspruch gegen Zwangs-Vollstreckung
(pdf)
Vollstreckungs-Abwehr-Klage nach §767 ZPO
(pdf)
Aufforderung zur Erwiderung der Klage
(pdf)
Erwiderung der Klage
(pdf)
Antwort auf die Erwiderung der Klage
(pdf)
Urteil Vollstreckungsabwehrklage
(pdf)
Beschwerde und Widerspruch zur Kostenentscheidung des Urteils zur VAK
(pdf)
Feststellungsklage nach §43 VwGO
(pdf)
Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens
(pdf)
Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens
(pdf)
Verweisung an 14. Kammer, neues Aktenzeichen 14K 7727/17
(pdf)
Stellungnahme zur Verfahrensweise in 2K 9664/18
(pdf)
Verweisung an 14K 7727/17
(pdf)
Verhandlungstermin zu 14K 7727/17
(pdf)
Protokoll der Sitzung zu 14K 7727/17 am 24.06.2019
(pdf)
Urteil zu 14K 7727/17
(pdf)
Antwort vom SWR auf die Programmbeschwerde
(pdf)