Feststellung der Aufklärungspflicht über die Wirkung von positiven und negativen Geldmarktzinsen
Auf dieser Seite finden sich Schriftsätze zum leidlichen Thema der GEZ Gebühren. Meine Meinung zur GEZ ist, dass ich gerne dazu bereit bin, diese Gebühren zu zahlen, doch will ich sichergestellt wissen, dass sich alle öffentlich-rechtlichen (ör) Medien sowohl an Art. 5 des Grundgesetzes, „Eine Zensur findet nicht statt”, als auch gewissenhaft an ihren Auftrag nach §11 Rundfunk-Staatsvertrag halten!
Ausweislich des hier einsehbaren Schriftsatzes
(dies ist die Anlage K1
an die Klage mit dem Titel
„Eine grobe Übersicht über den sozio-ökonomischen Übergang von positiven zu negativen Geld-Markt-Zinsen“)
und dieser Internetseite sind diese zwei Bedingungen nicht erfüllt, denn es fehlt exakt die Hälfte der möglichen Realität (Abbildung oben links)
und darauf begründet sich mein Widerspruch.
Ich habe diesbezüglich am Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Festellungsklage eingereicht, die bewirken soll, dass den öffentlich-rechtlichen Medien gerichtlich eine Mitwirkungspflicht beim derzeitig beobachtbaren Systemwechsel vorgeschrieben wird.
Weiterlesen:
§ 11 Auftrag
- Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 11 a zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrau ung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 16 a Abs. 1 Satz 2.
Querverweise auf 'Feststellung der Aufklärungspflicht über die Wirkung von positiven und negativen Geldmarktzinsen'
- Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!; Eine These für die Sozial-Psychologen unter uns; Warum fehlt uns Freude?; Warum die große Mehrheit von umlaufsichernden Maßnahmen und negativen Zinsen profitieren wird; „Wer sind die Verursacher dieses falschen Geldsystems?”; „Ersetzt ein neues Geldsystem die Verursacher oder verschiebt sich dieses Problem für un-/-bestimmte Zeit?”; „Warum ist ein neues Geldsystem ohne Bargeld - nach Deinen Ausführungen - überhaupt notwendig, wenn die Verursacher des aktuellen Systems weiter machen können?!“; Warum muss jetzt gehandelt werden?; Klassische und populäre Einwände; „Das verführt zu noch mehr Konsum.”; „Geldschöpfung aus dem Nichts ist das Problem.”; Alternativen zum Bargeldverbot; „Wir werden alle verlieren“; Überblick, Verzeichnisstruktur und erste Zusammenfassungen; Die Latenz aufheben; Aufbau der Seite und Zugriffe
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- Nachverarbeitung des Amoklaufs von Hanau; Fragen an Franz Müntefering; Rede von Franz Müntefering in der Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg; Kritik; Hanau, Paranoia und Fremdenfeindlichkeit; Das Manifest des Täters von Hanau und die Mitschuld der öffentlich-rechtlichen Medien; Ein berechtigter Grund für Paranoia: Unbewusste Nutzung von Informationen zur wirtschaftlichen Ausbeutung; Ist die Fremdenfeindlichkeit vielleicht eine spezielle Neurose, eine Angstabwehrhandlung?; Ist Fremdenfeindlichkeit heilbar?; Zusammenfassung
- Wie koordiniert man den Schwarm?; Sequentielle oder parallele Führung?; Zentralverwaltungswirtschaft vs. Marktwirtschaft; Zusammenspiel von Geld-, Finanz- und Fiskalpolitik; Warum verteidigen gerade kapitalophile politische Fraktionen die schwarze Null?; Prozessmusterumkehr infolge der Umkehr des Vorzeichens bei den nominalen Geldmarktzinsen; Implikationen und Möglichkeiten für Finanz- und Ordnungspolitik; Worin bestehen die Herausforderungen?
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- E-Mail an SWR: Erkundigung nach Bearbeitungsstand der Programmbeschwerde
- Anwalt mit Chuzpe dringend gesucht!
- Protokoll der Sitzung vom 24.06.2019 und Urteil zu meiner Feststellungsklage zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien
- Schluss mit der babylonischen Sprachverwirrung: Zwischenstand zur Aufklärungspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien
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- Termin zur Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht Karlsruhe
- Stellungnahme zur Eröffnung des Hauptverfahrens am Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen Mithilfe bei der Aufklärung durch die öffentlich rechtlichen Medien
- Eisen im Feuer
- Die Medien und die Aufklärung ... z z z ... das wird schon noch!
- Offizielles
- Begründung der Aufklärungspflicht über die Wirkung von positiven und negativen Geldmarktzinsen; Widerspruch Zwangs-Vollstreckung; Widerspruch Schufa-Eintrag; Ablehnung Erinnerung; Abweisung Widerspruch gegen Zwangs-Vollstreckung; Vollstreckungs-Abwehr-Klage nach §767 ZPO; Aufforderung zur Erwiderung der Klage; Erwiderung der Klage; Antwort auf die Erwiderung der Klage; Urteil Vollstreckungsabwehrklage; Beschwerde und Widerspruch zur Kostenentscheidung des Urteils zur VAK; Feststellungsklage nach §43 VwGO; Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens; Stellungnahme Zuteilung zu Richter und Eröffnung des Hauptverfahrens; Verweisung an 14. Kammer, neues Aktenzeichen 14K 7727/17; Stellungnahme zur Verfahrensweise in 2K 9664/18; Verweisung an 14K 7727/17; Verhandlungstermin zu 14K 7727/17; Protokoll der Sitzung zu 14K 7727/17 am 24.06.2019; Urteil zu 14K 7727/17; Antwort vom SWR auf die Programmbeschwerde
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