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Das nomische Gleichgewicht

Das griechische Wort nomos hat einen Überlapp mit mehreren deutschen Worten. Diese lauten Bestimmung, Gesetz oder auch das lateinische Wort Ordnung[+] (Stand). Da es sich bei dem Wort Autonomie um den zentralen Begriff der vorliegenden Arbeit[+] handelt, ist es notwendig, auch sein logisches Gegenteil, die Heteronomie, zu kennen.

Autonomie und Heteronomie

Duden zu Autonomie:

  1. (bildungssprachlich) [verwaltungsmäßige] Unabhängigkeit, Selbstständigkeit
  2. (Philosophie) Willensfreiheit: Fähigkeit des Menschen, nach eigenem Willen zu handeln, sich frei zu entscheiden
Synonyme für Autonomie:
  1. Eigenstaatlichkeit, Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Emanzipation, Freiheit[+], Selbstständigkeit, Selbstverwaltung, Souveränität, Unabhängigkeit, Ungebundenheit; (bildungssprachlich) Autarkie[+], Independenz; (Politik, Soziologie[+]) Selbstbestimmung
  2. (besonders Philosophie und Theologie) Willensfreiheit

Autonomie f. 'das Recht[+], die Möglichkeit[+], (innerhalb eines Staatsverbandes) nach eigenen Gesetzen zu leben, (politische) Selbstverwaltung, Selbständigkeit', entlehnt (2. Hälfte 18. Jh.) aus gleichbed. griech. autonomía ; in latinisierter und flektierter Form begegnet Autonomia(m) allerdings schon Ende des 16. Jhs. im Dt. Griech. autonomía ist abgeleitet von griech. autónomos 'unabhängig, bes. politisch selbständig', einem mit griech. autós 'selbst, eigen' (s. auto-) gebildeten Possessivkompositum zu griech. nómos 'Brauch, Sitte, Ordnung[+], Gesetz', also wörtlich 'eigenes Gesetz habend'. - autonom Adj. 'verwaltungsmäßig selbständig, unabhängig' wird erst in der Mitte des 19. Jhs. aus dem Griech. entlehnt; älter, aber im wesentlichen auf die 1. Hälfte des 19. Jhs. beschränkt, ist autonomisch.

Duden zu Heteronomie:

  1. Zwang[+]
  2. (bildungssprachlich) [verwaltungsmäßige] Abhängigkeit, Unselbstständigkeit; von außen her bezogene Gesetzgebung
  3. (Philosophie) Abhängigkeit von anderer als der eigenen sittlichen Gesetzlichkeit

Im Zusammenhang mit nomos bedeutet auto von selbst oder auch aus sich heraus während hetero mit von anderen, anders oder auch von Fremden, fremd übersetzbar ist.

Links: Autonomie. Die Bestimmung, wie und ob das Selbst handelt, kommt aus dem Selbst. Rechts[+]: Die zwei Teile der Heteronomie: die Bestimmung, wie und ob das Selbst handelt, kommt von einem fremden Selbst bzw. es bestimmt ein Selbst über ein fremdes Selbst. Die Bestimmung über ein fremdes Selbst ist nicht unbedingt unverträglich mit der Bestimmung über das eigene Selbst, doch wird das fremde Selbst, wenn es der eigenen Selbstbestimmung dient, als Mittel[+] instrumentalisiert.

Synonyme

Stellvertretend für Autonomie und Heteronomie sind noch andere Begriff in unterschiedlichen Kontexten gebräuchlich (Tabelle).

Autonomie Heteronomie
Würde und Freiheit[+] Zwang[+] und Kontrolle
Selbstbestimmung und Unabhängigkeit Fremdbestimmung und Abhängigkeit
Recht[+] Pflicht[+]
Privatautonomie[+] Privatheteronomie: obligatio ex lege: gesetzliche Einschränkung der Privatautonomie[+], und obligatio ex inopia: nicht-gesetzliche Einschränkung der Privatautonomie[+].
Art. 2 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 2,
§ 241 BGB[+]
(pacta sunt servanda[+])
Abschlussfreiheit als Teil der Vertragsfreiheit Bindungen der Vertragsabschlussfreiheit z.B. durch obligatio ex lege (Kontrahierung(s-Zwang))
Deutungs- und
Auslegungshoheit
Deutungs- und
Auslegungsgebundenheit
Mögliches und nicht Notwendiges,
Begriff der Kontingenz in
Philosophie und Soziologie[+]
Notwendiges,
Begriff der Notwendigkeit[+]
Spontaneität Konformität
Synonyme für das nomische Gleichgewicht und damit verwandte Gleichgewichte.

Beginn der Bezahlwand

Modalitäten der Bestimmung

Verletzungen oder Einschränkungen der Modalitäten der Bestimmung (die nomischen Modalitäten) auf der Seite der Autonomie treten genau dann hervor, wenn in einer Beziehung die jeweils komplementäre Modalität verstärkt wirkt. Deswegen schreibt Newton Garver in „Was Gewalt ist“[5]:

Für die Gewalt grundlegend ist, dass eine Person verletzt wird. Und wenn man die Wahrheit dieser Aussage unmittelbar spürt, dann liegt das daran, dass eine Person bestimmte Rechte[+] hat, die unbestreitbar und unauflöslich mit ihrem Sein als Person verbunden sind. Eines davon lautet, ein Recht[+] auf ihren eigenen Körper zu haben, zu bestimmen, was ihr Körper tut und was mit dem Körper getan wird. Dieses Recht[+] ist unveräußerlich, da sie ohne ihren Körper aufhören würde, eine Person zu sein. Was abgesehen von einem Körper zentral für das Sein einer Person ist, ist Würde. Die Würde einer Person besteht nicht darin, gewürdigt zu werden, sondern vielmehr in ihrer Fähigkeit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
[...]
Falls wir versäumen anzuerkennen, dass Menschen reale psychische[+] Gewalt angetan werden kann, dass ihre Autonomie, ihre Würde, ihr Recht[+], die Dinge für sich selbst zu entscheiden [...] verletzt werden können, versäumen wir es, alle Dimensionen dessen zu begreifen, was es heißt Gewalt anzuwenden.
Demzufolge sind schwere Formen von Zwängen[+], die der rechten Spalte der nomischen Modalitäten zugeordnet werden müssen, auch in Drohungen, Nötigungen und, wie die etymologische Herkunft des Wortes Angst[+] schon sagt, Verängstigungen zu finden, denn all dies schränkt die Entscheidungssmöglichkeiten eines Menschen ein und bestimmen ihn fremd.

Simmel[+] schreibt zur Freiheit[+]:

Freiheit[+] im sozialen Sinne ist, ebenso wie Unfreiheit, ein Verhältnis zwischen Menschen.

Die Entwicklung von dieser zu jener geht so vor sich, daß das Verhältnis zunächst aus der Form der Stabilität und Unveränderlichkeit in die der Labilität und des Personentausches übergeht.

Ist Freiheit[+] die Unabhängigkeit von dem Willen anderer überhaupt, so beginnt sie mit der Unabhängigkeit von dem Willen bestimmter anderer.
In formalisierten Beziehungen (einzuhaltende Verträge und Gesetzestreue) zählt das Gegensatzpaar Recht[+] und Pflicht[+] zu den bekannteste Synonymen für das Gleichgewicht der Bestimmung. Die eigenen Rechte[+] sind (ausformulierte) Freiheiten[+], während Pflichten[+] (ausformulierte) Verhaltenseinschränkungen oder -vorgaben definieren.

In Der Gesellschaftsvertrags gibt Jean-Jaques Rousseau eine Definition des nomischen Gleichgewichts, die ich für universell gültig halte:

„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen [das Potenzial, nicht allein das Geld!] jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“

Konstitutionell festgehalten ist das Gleichgewicht der Bestimmung in der BRD heute im 2. Artikel des deutschen Grundgesetzes. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit zählt juristisch die sog. Privatautonomie[+], das Recht[+], frei und ungezwungen Verträge zu schließen und über das Weiterbestehen von Verträgen zu entscheiden. Das freie Abschließen von Verträgen ist jedoch nur ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit. Weitere Bestandteile sind u.a. die Vereinigungsfreiheit und andere Rechte[+], selbstbestimmt Beziehungen und Verträge wie eine Ehe abzuschließen, Vereinigungen zu bilden, Bewegungen und Versammlungen beizutreten. Von besonderer Bedeutung und Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit[+] ist auch die Eigentumsfreiheit, das oberste Verfügungsrecht[+] über eine eigentümliche Sache.

Das logische Gegenstück zur Privatautonomie[+] ist im Allgemeinen zunächst ihre Einschränkung, die sich konkret z.B. als Zwang[+] oder Verpflichtung darstellt bzw. erfahren wird einen Vertrag abzuschließen, ihn (nicht) einzuhalten, (nicht) verändern oder beenden zu müssen oder dürfen. Die Ursache[+] oder Quelle der Einschränkung der Privatautonomie[+] kann eine juristische Person sein, die ihre Forderungsgewalt oder -macht aus der verfassten staatlichen Ordnung[+] (dann z.B. leges sunt servanda oder ad standum est iuri, sog. Kontrahierung(s-Zwang)) oder der Privatrechtsordnung (pacta sunt servanda[+]) ableitet. Man muss also sehr genau gesetzliche und nicht-gesetzliche Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit[+] unterscheiden. Es finden sich zum Schutz der Würde der Menschen, im Speziellen zur Ermöglichung der Stillung elementarer Bedürfnisse wie ärztliche Versorgung, Mobilität, Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme nach dem BGB einige Kontrahierung(s-Zwänge).

Formalrechtlich gibt es also zwei Arten von Beziehungen, die Bürger in der Zivilisation eingehen und in denen das Gleichgewicht der Bestimmung jeweils dargestellt ist:

Von erheblicher rechtlicher Wichtigkeit ist daher das Gleichgewicht der Bestimmung in der Auslegung und Deutung von Gesetzes- und Vertragstexten. Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass in der Beziehung des Bürgers zur ausführenden Gewalt, u.a. der Verwaltung und anderen Teilen der Exekutive, die Auslegung und Deutung von Gesetzestexten sowohl beim Bürger als auch auf der Seite der Exekutive liegt. Auch im Zivilrecht legen beide Vertragspartner den Text für sich aus und beanspruchen jeweils für sich die Bestimmung über die Bedeutung des Vertragstextes. Im Fall von Auslegungs- und Deutungsdiskrepanzen und -streitigkeiten sind in beiden Fällen Gerichte zuständig (Verfahren nach ZPO und VwGO).

Privatautonomie und Privatheteronomie

Der Dschungel juristischer Fachbegriffe ordnet sich am besten durch Studium der einschlägigen Literatur. Die aus Artikel 1 Abs. 3 und Artikel 2 Abs. 1 (allgemeine Handlungsfreiheit[+]) abgeleitete Privatautonomie[+] ist das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse[+] durch den Einzelnen nach seinem Willen, z.B. BVerfGE[+] 72, 155, 170. Es ist die Befugnis des Einzelnen, entsprechend seiner Bedürfnisse seine Rechtsverhältnisse[+] selbstverantwortlich und ohne staatliche Intervention ordnen zu können, z.B. BVerfGE[+] 81, 242, 254.. Jan Busche schreibt, z.T. zitiert aus anderen Quellen[6, §2 Theorie der Privatautonomie]:

Allgemein kennzeichnend für die dargestellten Begriffsdeutungen ist nämlich das Moment der Nichteinmischung des Staates in die Privatrechtsgestaltung, das notwendig mit dem Begriff der Selbstbestimmung verbunden erscheint.
[...]
Das Selbstbestimmungsprinzip findet damit in Gestalt der Privatautonomie[+] seine rechtserhebliche Bestätigung. Es geht anders als bei der Autonomie unterstaatlicher Verbände nicht um die Ermächtigung zu einem Handeln seitens des Staates oder die Ableitung dieser Fähigkeit vom Staat im Sinne einer staatlichen Delegation [der Bürger ist in der Gestaltung seiner Rechstverhältnisse also nicht der verlängerte Arm des Staates], sondern um das vom Staat mit Rechtsqualität[+] ausgestattete Anerkenntnis natürlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse. Der mit dem Begriff der Privatautonomie[+] bezeichnete Bereich individueller Regelungsvorrechte beschreibt in diesem Sinne einen Rechtsgestaltungfreiraum[+]. Er beschreibt jenseits des natürlichen Könnens das rechtliche Können und Dürfen. Dem Individuum [das Unteilbare] wird insoweit jenseits des rechtlichen Sollens ein Freiraum individueller Rechtsgestaltung[+] vorbehalten, dem der Gesetzgeber positivrechtliche Geltung verleiht.

Die Privatautonomie[+] ist untergliedert in die Vertragsfreiheit, die freie Verfügung über Eigentum, die Vereinigungs- und Eheschließungsfreiheit und die Testierfreiheit (das Recht[+], Erben frei zu bestimmen). Die Vertragsfreiheit ist unterteilt in die Ausübungsformen der Abschlussfreiheit, der Kontrahentenwahlfreiheit, der Inhalts- und Gestaltungsfreiheit, der Abänderungs- und Auflösungs-, bzw. Beendigungsfreiheit. Jan Busche schreibt[6]

Da der Begriff häufig als Synonym für Vertragsfreiheit benutzt wird, liegt das Schwergewicht der aufzufindenden Deutungen auf der Betonung des Prinzips willentlicher Selbstbestimmung. So heißt es, Privatautonomie[+] sei das „Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse[+] durch den Einzelnen nach seinem Willen“. Nach anderer, dem Sinn nach ähnlicher Formulierung ist darin die Befugnis des Einzelnen zu sehen, entsprechend seinen Bedürfnissen seine Rechtsverhältnisse[+] selbstverantwortlich und ohne staatliche Intervention ordnen zu können.

[...]

In einer auf dem Zusammenschluss einzelner Rechtssubjekte[+] basierenden Gesellschaft ist Selbstbestimmung nur denkbar, wenn der Wille des Einzelnen von den anderen Mitgliedern der Gesellschaft kraft allgemeiner Übereinkunft oder bestimmter Regeln, denen alle Individuen unterworfen sind, respektiert wird. Diese Regeln stellt die Rechtsordnung[+] zur Verfügung, mit deren Hilfe die Gesellschaft ihre Individualbeziehungen „verfasst“ und damit die Grundlage für den Staat schafft. Es ist daher im Ausgangspunkt zutreffend, wenn die Bedeutung der Privatautonomie[+] in Konkretisierung der erstgenannten Begriffsbestimmungen darin gesehen wird, „dass der Einzelne seine privaten Lebensverhältnisse im Rahmen der von der Rechtsordnung[+] gezogenen Grenzen frei gestalten kann“.

[...]

Mit Franz Böhm gesprochen: „Nicht ein naturales Können, sondern ein soziales Dürfen ist kennzeichnend für die Privatrechtsgesellschaft.“ Aus den Regelungsmechanismen ergibt sich erst der rechtserhebliche Sinn des naturalen Könnens, der natürlichen Fähigkeit zu willensgesteuerter Selbstbestimmung.

[...]

Das Persönlichkeitsbild des Grundgesetzes anerkennt mithin das [...] Selbstverwirklichungsbedürfnis des Individuums. Es handelt sich insoweit um eine notwendige Bedingung der Menschenwürde. Dem Menschen soll die Entfaltung dessen ermöglicht werden, „was in ihm angelegt ist“. Dazu gehört aber neben der geistig-sittlichen Freiheit[+] notwendig auch die Freiheit[+] im wirtschaftlichen Bereich, also auf dem Sektor des Güter- und Dienstleistungsverkehrs.

[...]

Die beschriebene Verwirklichungstendenz existiert in gleicher Weise für jene in unmittelbarem inneren Zusammenhang mit der Garantie der persönlichen Freiheit[+] des Art. 2 Abs. 1 GG stehenden grundrechtlichen Gewährleistungen, die den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit[+] flankieren, dessen Inhalte konkretisieren und effektuieren und sich zu diesem selbst in einem Spezialitätsverhältnis befinden. Dabei handelt es sich im vermögensrechtlichen Bereich um die Eigentumsgarantie[+] (Art. 14 Abs. 1 GG), ferner in wirtschaftlicher Hinsicht um die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Ein Bedürfnis für die Anerkennung eines speziellen unbenannten Grundrechts der „allgemeinen Wirtschaftsfreiheit“, „das sich nicht in der Addition oder Einzelausprägung der dekliniert gewährleisteten wirtschaftserheblichen Einzelgrundrechte (des Eigentums[+], der Berufsfreiheit, der Vertragsfreiheit und der Freiheit[+] von Vergemeinschaftung) erschöpft“, ist darüber hinaus nicht erkennbar.

[...]

Der Wert des Art. 2 Abs. 1 GG liegt also in der „grundsätzlichen Anerkennung individueller Freiheit[+] schlechthin“ und damit in der Legitimationsbedürftigkeit etwaiger Freiheitsbeschränkungen[+]. Nicht die Indienstnahme des Individuums für überindividuelle Ziele, sondern die Selbstentfaltung des Einzelnen entspricht dem Geist des Grundgestzes. Privatautonomie[+] im so verstandenen Sinne bedeutet für das individuum Vertragsfreiheit, Testierfreiheit, Eigentumsfreiheit[+] und Assoziationsfreiheit. Damit sind diejenigen Ausübungsfreiheiten bezeichnet, die die Privatautonomie[+] ihrem Gegenstand nach ausfüllen.

Rein sprachlich ist das logische Gegenteil der Privatautonomie[+] die Privatheteronomie. Wem gegenüber das Subjekt fremdbestimmt ist, wie sich der Zwang[+] auf das Subjekt darstellt, hängt von der spezifischen Form der Privatautonomie[+] ab, die gestört ist. Es lohnt sich, das einmal im Detail auszudrücken (Tabelle).

privatautonome
Form
privatheteronome
Form
Beispiele
Freiheit[+] zum Abschluss eines Vertrages Zwang[+] zum Abschluss eines Vertrages obligatio ex lege: Kontrahierungszwang[+], obligatio ex inopia: existenzielle Zwänge[+], Verträge zu unterschreiben, Not, Ausweglosigkeit, Ohnmacht (das sind übrigens alles emotionale Empfindungen und Gefühle), Prostitution, Zwangsprostitution, Menschenhandel, ....
Freiheit[+] der Wahl eines Kontrahenten Zwang[+] oder Notwendigkeit[+] mit bestimmten Kontrahenten Verträge zu schließen marktbeherrschende Monopole und Oligopole, Intransparenz der Märkte, fehlende Information über mögliche Vertragspartner.
Inhalts- und Gestaltungsfreiheit äußere oder fremde Vorgaben des Inhalts von Verträgen Mindestlöhne, gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften, „Mietpreisdeckel”.
Freiheit[+] zur Beendigung eines Vertrages ewige, unauflösbare Verträge Vorstellung von Ehe bei religiösen Fundamentalisten.
Eigentumsfreiheit, GG Artikel 14 Abs. 1 GG Artikel 14 Abs.e 2 und 3, GG Artikel 15 Enteignungen, Vergemeinschaftung, Vergesellschaftung, Gängelungen und Vorschriften bei der privaten Nutzung von Eigentum[+], Diebstahl, Sachbeschädigungen, usw..
Vereinigungsfreiheit Vereinigungszwang Zwangsmitgliedschaften[+]
Freiheit[+] zur Eheschließung Zwang[+] zur Eheschließung Zwangssehen, Kinderehen
Testierfreiheit Testierzwang Vorgaben bei der Vererbung oder Enteignung durch Tod.
Die auf Verträge bezogenen Freiheiten[+] und Zwänge[+] beziehen sich auf die Vertragsfreiheit.

Woher kommt die Unmündigkeit, die Angst vor eigenständigem, originellem Denken und die Unterwürfigkeit unter intellektuelle Autoritätspersonen, woher kommt also die Unfreiheit des Denkens?

Auch im Diskurs um die Wahrheit und die Gültigkeit des Gedachten, also in der gegenseitigen Bewertung des Denkens findet sich das Gleichgewicht der Bestimmung. In Die Furcht vor der Freiheit (1941) von Erich Fromm finden sich folgende Zeilen:

Ein anderer, eng damit verwandter Weg, dem Menschen den Mut zum eigenständigen Denken zu nehmen, läuft darauf hinaus, dass man alle Wahrheit als relativ auffasst (vgl. R.S. Lynd, 1939; zu den philosophischen Aspekten des Problems vgl. M. Horkheimer, 1935.). Man stellt die Wahrheit als einen metaphysischen[+] Begriff hin, und wenn jemand sagt, es gehe darum, die Wahrheit zu ergründen, dann halten ihn die »progressiven« Denker unserer Zeit[+] für rückständig. Man erklärt die Wahrheit zu einer durchaus subjektiven Angelegenheit, ja fast zu einer Geschmackssache. Die wissenschaftliche Forschung hat von allen subjektiven Faktoren frei zu sein und ihre Ziele ohne Leidenschaft und Interesse zu verfolgen. Der Wissenschaftler hat mit keimfreien Händen an die Tatsachen heranzugehen wie der Chirurg an seinen Patienten. Die Folge dieses Relativismus, der sich oft als Empirismus oder Positivismus ausgibt, oder der sich rühmt, sich stets korrekter Begriffe zu bedienen, ist die, dass das Denken seinen wesentlichen Anreiz verliert - die Wünsche und Interessen dessen, der denkt. Stattdessen wird das Denken zu einer Maschine, die »Tatsachen« registriert.

Aber genauso wie sich das Denken aus dem Bedürfnis entwickelt hat, das materielle Leben zu meistern, wurzelt auch die Suche nach der Wahrheit in den Interessen und Bedürfnissen von Einzelmenschen und gesellschaftlichen Gruppen. Ohne dieses Interesse gäbe es keinen Anreiz für das Suchen nach Wahrheit. Es gibt immer Gruppen, deren Interesse durch Wahrheit vorangetrieben wird, und ihre Vertreter sind die Vorkämpfer menschlichen Denkens. Aber es gibt auch Gruppen, deren Interessen durch die Verschleierung von Wahrheit vorangetrieben werden. Nur im letzteren Fall ist das Interesse des Forschers der Sache der Wahrheit abträglich. Daher geht es nicht darum, dass irgendein Interesse mit im Spiel ist, sondern um welche Art von Interesse es sich handelt.

Ich möchte behaupten, dass jedes menschliche Wesen sich irgendwie nach Wahrheit sehnt, weil jeder irgendwie ein Bedürfnis nach ihr hat. Das Gesagte gilt in erster Linie für unsere Orientierung in der Außenwelt und insbesondere für das Kind. Als Kind macht jeder Mensch ein Stadium der Machtlosigkeit durch, und die Wahrheit ist eine der stärksten Waffen derjenigen, die nicht über Macht verfügen. Aber die Wahrheit ist für den Menschen nicht nur wichtig im Hinblick auf seine Orientierung in der Außenwelt; seine innere Stärke hängt weitgehend davon ab, ob er die Wahrheit über sich selber kennt. Wenn man sich Illusionen über sich selber macht, dann sind das Krücken, die nur dem von Nutzen[+] sind, der nicht allein laufen kann; aber sie machen ihn nur noch schwächer. Der Mensch ist umso stärker, je mehr es ihm gelingt, seine Persönlichkeit zu integrieren, das heißt auch, je besser er sich selbst durchschaut. »Erkenne dich selbst« gehört zu den fundamentalen Geboten, deren Ziel Kraft und Glück des Menschen ist.

Außer den bereits erwähnten Faktoren gibt es noch andere, die geeignet sind, beim durchschnittlichen Erwachsenen[+] den letzten Rest an eigenständigem Denken durcheinanderzubringen. In Bezug auf alle Grundfragen im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft, in Bezug auf alle psychologischen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen Probleme hat ein großer Sektor unserer Kultur nur die eine Funktion - das, worum es geht, zu vernebeln. Die Behauptung, die Probleme seien zu kompliziert, als dass der Durchschnittsmensch sie verstehen könne ist dabei nur eine Verschleierungstaktik. Mir scheint dagegen, dass viele der Grundprobleme im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft sehr einfach, ja so einfach sind, dass man von jedermann erwarten könnte, dass er sie begreift. Wenn man sie als so ungeheuer kompliziert hinstellt, dass nur ein "Spezialist" sie verstehen kann, und auch dieser nur auf seinem eigenen begrenzten Gebiet, dann nimmt man - oft sogar absichtlich - den Leuten den Mut, in Bezug auf die wirklich wichtigen Probleme ihrer eigenen Denkfähigkeit zu trauen. Der einzelne Mensch steht dann hilflos einer chaotischen Masse von Daten gegenüber und wartet mit einer rührenden Geduld darauf, dass die Spezialisten herausfinden, was man zu tun habe und welcher Weg einzuschlagen ist.

Die Beeinflussung der Menschen hat zweierlei zur Folge: einmal bringt sie eine skeptische und zynische Einstellung zu allem hervor, was gesagt oder gedruckt wird; andererseits führt sie zu einem kindlichen Glauben an alles, was einem von einer Autoritätsperson gesagt wird. Diese Verbindung von Zynismus und Naivität ist für den modernen Menschen höchst kennzeichnend. Die wesentliche Folge davon ist, dass er den Mut zu eigenem Denken und zu eigenen Entscheidungen verliert.

[...]

Das Leben verliert im Namen der »Freiheit[+]« jede Struktur. Es setzt sich aus vielen Einzelstückchen zusammen, und wir verlieren jedes Gefühl für das Ganze. Der Einzelne sitzt vor diesen Einzelstücken wie ein Kind vor einem Puzzlespiel. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass das Kind weiß, was ein Haus ist, und deshalb in den Stückchen, mit denen es spielt, Teile des Hauses erkennen kann, während der Erwachsene[+] die Bedeutung des »Ganzen«, dessen Stücke er in den Händen hält, nicht mehr erfasst. Er ist verwirrt und starrt angstvoll auf seine sinn- und bedeutungslosen Einzelstückchen.
Erich Fromm, Die Furcht vor der Freiheit[+], DTV 35024, Seite 180 ff.

Nomisches Gleichgewicht und doppelte Kontingenz

Der vorherige Abschnitt listet Synonyme für das nomische Gleichgewicht, das Gleichgewicht der Bestimmung, auf, das hier nun definiert wird. Da sich das nomische Gleichgewicht in unterschiedlichsten Beziehungen darstellt, hat es für jede Beziehungsart auch eigene Namen. Für das letzte Synonym des Gleichgewichts der Bestimmung, die doppelte Kontingenz[+] braucht es einen eigenen Abschnitt, da es die Grundlage im Theoriebau der in der vorliegenden Arbeit[+] verwandten Systemtheorie Niklas Luhmans bildet.

Im Speziellen ist in der rechtsphilosophischen Literatur der Begriff der doppelten Kontingenz[+] eng verwandt mit dem Begriff der Vertragsparität. In der Volkswirtschaftslehre[+] entspricht der doppelten Kontingenz[+] die absolut freie Preisbildung[+] an einem Markt. Der Markt wird dann entsprechend frei genannt. Doch ist der Begriff doppelte Kontingenz[+] viel allgemeiner gefasst. Grob können zwei elementare Beziehungsarten zwischen Entitäten lebendiger Materie voneinander unterschieden werden:

Stellvertretend für alle Synonyme gilt folgende Definition:
Das nomische Gleichgewicht (Gleichgewicht der Bestimmung) ist das Gleichgewicht zwischen der Autonomie (eigene Selbstbestimmung) und der Heteronomie (Fremdbestimmung, Bestimmung des Selbsts durch Beziehungspartner).

Dem aus einer Beziehungen hervortretenden emergenten[+] System, dem Kind der Beziehung, liegt genau und nur dann ein ausgeglichenes nomisches Gleichgewicht zugrunde, wenn in ihr die Grundbedingung der doppelten Kontingenz gegeben ist[1]. Zur Definition der Kontingenz schreibt Niklas Luhmann[+] [1, S. 152/153]

Der Begriff [Kontingenz] wird gewonnen durch Ausschließung von Notwendigkeit[+] und Unmöglichkeit. Kontingent ist etwas, was weder notwendig ist noch unmöglich ist; was also so, wie es ist ( war, sein wird ), sein kann, aber auch anders möglich ist. Der Begriff bezeichnet mithin Gegebenes, Erfahrenes, Erwartetes, Gedachtes, Phantasiertes im Hinblick auf mögliches Anderssein; er bezeichnet Gegenstände im Horizont möglicher Abwandlungen. Er setzt die gegebene Welt voraus, bezeichnet also nicht das Mögliche überhaupt, sondern das, was von der Realität ausgesehend [auch] anders möglich ist. In diesem Sinne spricht man neuerdings auch von »possible worlds« der einen realen Lebenswelt. Die Realität dieser Welt ist also im Kontingenzbegriff als erste und unauswechselbare Bedingung des Möglichseins vorausgesetzt.
Grafik zur Unterscheidung von Möglichem, Kontingentem, Notwendigem und Unmöglichem.

Mit Kontingenz bezeichnet Luhmann[+] also das weder notwendige noch unmögliche, also das vollkommen ungezwungene Sein und der aus diesem Sein zugänglichen Anschlussmöglichkeiten des Seins. Tritt dieses Sein in eine Kommunikations- oder Handlungsbeziehung ein, so ermöglicht die Vorbedingung der doppelten Kontingenz[+] in dieser Beziehung die Übertragbarkeit des Kontingenzbegriffes von beiden Beziehungsteilnehmern auf das emergente[+] System, das Kind der Beziehung.

Doppelte Kontingenz in diesem gegenüber Parsons modifizierten Verständnis hat eine zweifache Auswirkung. Sie ermöglicht die Ausdifferenzierung einer besonderen Weltdimension für sozial unterschiedliche Sinnperspektiven Sozialdimension, und sie ermöglicht die Ausdifferenzierung besonderer Handlungssysteme, nämlich sozialer Systeme. Soziales ist danach an allem Sinn zugänglich als Problem der Gleichzeitigkeit oder Diskrepanz von Auffassungsperspektiven. Es ist zugleich ein besonderer Anlass zur selektiven Akkordierung von Handlungen in Systemen, die sich von ihrer Umwelt unterscheiden können.

Wenn man das Verhalten eines Menschen beobachtet, ist es für den Außenstehenden ohne weiteres Wissen oft unmöglich zu erkennen, ob das Verhalten des Beobachteten eigener (Autonomie) oder fremder Bestimmung (Heteronomie) des beobachteten Selbsts entspringt. Selbst bei genauerer Kenntnis der Person sind nämlich die im Über-ich durch Erziehung und Sozialisation festgesetzten Regeln in der Vergangenheit durch Bezugspersonen, also letztlich durch fremde Bestimmung über das Selbst anerzogen (konditioniert) worden. Auch manche selbst gesetzte (erlernte) Regeln haben sich aus der Beziehung zu anderen „ergeben“ (Sozialisation). Folglich kann auch ein Teil der zunächst als autonom betrachteten Handlung zeitlich entkoppelt als heteronom durch frühere Bezugspersonen betrachet werden. Der Mensch handelt dann in der Gegenwart so, wie er in der Vergangenheit erzogen bzw. sozialisiert wurde. Die Unterscheidbarkeit von Autonomie und Heteronomie und ihrer Synonyme ist also kein einfache Frage.

Georg Simmel[+] beziffert das nomische Gleichgewicht als das Verhältnis zweier Maße, eines Maßes der Bindung und eines Maßes der Freiheit[+]...

Unsere Gesamtlage setzt sich in jedem Augenblick aus einem Maß von Bindung und einem Maß von Freiheit[+] zusammen - innerhalb der einzelnen Lebensprovinz oft so, daß das eine sich mehr an ihrem Inhalt, das andere mehr an ihrer Form verwirklicht.

Die Fesselung, die ein bestimmtes Interesse uns auferlegt, empfinden wir sogleich durch Freiheit[+] gemildert, wenn wir sie gleichsam lokal umlagern können, d. h. ohne Herabsetzung des Abhängigkeitsquantums die sachlichen, idealen oder personalen Instanzen selbst auswählen können, denen gegenüber dies letztere sich verwirklicht.

... und relativiert so beide Begriffe aneinander, als Freiheit[+] (in) der Bindung[4]:

Während der Mensch der früheren Stufe die geringere Anzahl seiner Abhängigkeiten mit der Enge persönlicher Beziehung, oft persönlicher Unersetzbarkeit derselben bezahlen musste, werden wir für die Vielheit unserer Abhängigkeiten durch die Gleichgültigkeit gegen die dahinter stehenden Personen und durch die Freiheit[+] des Wechsels mit ihnen entschädigt.

Und wenn wir durch die Kompliziertheit unserer Bedürfnisse einerseits, die Spezialisiertheit unserer Fähigkeiten andrerseits von dem Ganzen der Gesellschaft sehr viel abhängiger sind als der primitive Mensch, der sich allenfalls bemüht seiner ganz engen isolierten Gruppe durchs Leben schlagen konnte - so sind wir dafür von jedem bestimmten Elemente dieser Gesellschaft außerordentlich unabhängig, weil seine Bedeutung für uns in die einseitige Sachlichkeit seiner Leistung übergegangen ist, die deshalb viel leichter auch von soundso viel anderen und persönlich verschiedenen Menschen produziert werden kann, mit denen uns nichts als das in Geld restlos ausdrückbare Interesse verbindet.

Dies ist nun die günstigste Lage, um innere Unabhängigkeit, das Gefühl individuellen Fürsichseins, zustande zu bringen.

Denn der bloßen Isolierung anderen gegenüber gelingt die positive, hiermit gemeinte Verfassung noch nicht; rein logisch formuliert: die Unabhängigkeit ist noch etwas anderes als die bloße Nicht-Abhängigkeit - wie etwa Unsterblichkeit noch etwas anderes ist als Nicht-Sterblichkeit; denn nicht sterblich ist auch der Stein oder das Metall, die man indes nicht unsterblich nennen dürfte. Ist doch schon an der anderen Bedeutung des Isoliertseins, der Einsamkeit, der Anschein reiner Negativität ein irriger.

Auch diese, wenn sie eine psychologische Wirksamkeit und Betonung hat, meint keineswegs nur die Abwesenheit jeder Gesellschaft, sondern gerade ihr ideelles und dann erst verneintes Dasein; sie ist eine Fernwirkung der Gesellschaft, die positive Bestimmung des Individuums durch negative Vergesellschaftung.

Falls die bloße Isolierung nicht eine Sehnsucht nach anderen oder ein Glück des Fernseins von ihnen, kurz eine Abhängigkeit des Gefühls erzeugt, so stellt sie den Menschen überhaupt jenseits der Frage von Abhängigkeit oder Freiheit[+] und läßt die tatsächliche Freiheit[+] zu keinem Bewußtseinswert kommen, weil ihr der Gegensatz, die Reibung, Versuchung, Nähe des Unterschiedes fehlt.
Gerade die letzten Zeilen verdeutlichen einen wichtigen Aspekt von bindenden Fesseln und Zwängen[+]: Man gewöhnt sich leicht an sie, vergisst, dass sie da sind und spürt sie erst wieder, wenn man an die Grenzen des vermeintlichen Freiraums geht und den Bereich der gewohnten Freiheiten[+] verlässt.

Wenn die Entwicklung der Individualität, die Überzeugung, mit allem einzelnen Wollen und Fühlen den Kern unseres Ich zu entfalten, als Freiheit[+] gelten soll, so tritt sie unter diese Kategorie nicht als bloße Beziehungslosigkeit, sondern gerade als eine ganz bestimmte Beziehung zu Anderen- Diese Anderen müssen zunächst doch da sein und empfunden werden, damit sie einem gleichgültig sein können. Die individuelle Freiheit[+] ist keine rein innere Beschaffenheit eines isolierten Subjekts, sondern eine Korrelationserscheinung, die ihren Sinn verliert, wenn kein Gegenpart da ist.

Wenn jedes Verhältnis zwischen Menschen aus Elementen der Annäherung und Elementen der Distanz besteht, so ist Unabhängigkeit eines, in dem die letzteren zwar ein Maximum geworden, die ersteren aber so wenig ganz verschwunden sein können, wie aus der Vorstellung des Linken[+] die des Rechten[+]. Die Frage ist jetzt nur, welches die günstigste konkrete Gestaltung beider Elemente ist, um die Unabhängigkeit, sowohl als objektive Tatsache wie im subjektiven Bewußtsein, hervorzubringen.

Eine solche scheint nun gegeben, wenn zwar ausgedehnte Beziehungen zu anderen Menschen da sind, aus denen aber alle Elemente eigentlich individueller Natur entfernt sind; Einflüsse, welche indes gegenseitig ganz anonym ausgeübt werden; Bestimmungen ohne Rücksicht darauf, wen sie treffen.

Die Ursache[+] wie die Wirkung derartiger objektiver Abhängigkeiten, bei denen das Subjekt als solches frei ist, liegt in der Auswechselbarkeit der Personen: in dem freiwilligen oder durch die Struktur des Verhältnisses bewirkten Wechsel der Subjekte offenbart sich jene Gleichgültigkeit des subjektiven Momentes der Abhängigkeit, die das Gefühl der Freiheit[+] trägt.

Ich erinnere an die Erfahrung, mit der ich dies Kapitel begann: daß der Wechsel der Verpflichtungen sehr oft von uns als Freiheit[+] empfunden wird; es ist dieselbe Verhältnisform zwischen Bindungen und Freiheit[+], die sich hier nur in die einzelne Bindung hinein fortsetzt.

Ein primitives Beispiel gibt die charakteristische Differenz des mittelalterlichen Vasallen vom Unfreien: jener konnte den Herrn wechseln, während dieser unwandelbar an einen einzigen gefesselt war.

Das bedeutete, selbst wenn das Maß der Bindung dem Herrn gegenüber, an sich betrachtet, das gleiche gewesen wäre, für den einen ein unvergleichlich höheres Maß von Selbständigkeit als für den anderen.

Nicht die Bindung überhaupt, sondern die an einen individuell bestimmten Herrn, ist der eigentliche Gegenpol der Freiheit[+].

Erich Fromm zur Integrität des Selbsts bei (doppelt) spontaner sozialer Interaktion

Was mit doppelter Kontingenz konkret gemeint ist, erschließt sich, wenn man der von Erich Fromm in Die Furcht vor der Freiheit motivierten Realisierung von Freiheit[+] folgt und sich diesen Begriff ins Abstraktere fortgesetzt denkt:

Weshalb ist spontanes Tätigsein eine Lösung für das Problem der Freiheit[+]?

Wir sagten, dass die negative Freiheit[+] allein den Menschen zu einem isolierten Wesen macht, dessen Beziehung zur Welt distanziert und voller Misstrauen ist, und dessen Selbst schwach und ständig bedroht ist. Spontanes Tätigsein ist der einzige Weg, auf dem man die Angst[+] vor dem Alleinsein überwinden kann, ohne die Integrität seines Selbst zu opfern, denn in der spontanen Verwirklichung des Selbst vereinigt sich der Mensch aufs Neue mit der Welt - mit dem Menschen, der Natur und sich selbst.

Die wichtigste Komponente einer solchen Spontanität ist Liebe - aber nicht die Liebe, bei der sich das Selbst in einem anderen Menschen auflöst und auch nicht die Liebe, die nur nach dem Besitz[+] des anderen strebt, sondern die Liebe als spontane Bejahung der anderen, als Vereinigung eines Individuums mit anderen auf der Basis der Erhaltung des individuellen Selbst. Die dynamische Eigenschaft der Liebe liegt eben in dieser Polarität, die darin besteht, dass sie aus dem Bedürfnis entspringt, die Absonderung zu überwinden zum Einssein zu gelangen und trotzdem die eigene Individualität nicht zu verlieren.

Die andere Komponente ist die Arbeit[+] - aber nicht die Arbeit[+] als zwanghafte[+] Aktivität, die nur dazu dient, dem Alleinsein zu entfliehen, nicht die Arbeit[+], die einerseits die Natur beherrschen möchte und die andererseits die von Menschen geschaffenen Produkte vergötzt oder sich zum Sklaven dieser Produkte macht, sondern die Arbeit[+] als Schöpfung, bei der der Mensch im Akt der Schöpfung eins wird mit der Natur.

Was für die Liebe und die Arbeit[+] gilt, gilt für jedes spontane Tätigsein, ob es sich nun um sinnliche Freuden oder um die Teilnahme am politischen Gemeinschaftsleben handelt. Sie bejaht die Individualität des Selbst und eint es zugleich mit den anderen Menschen und der Natur. Die der Freiheit[+] innewohnende grundsätzliche Dichotomie - die Geburt der Individualität und der Schmerz des Alleinseins - wird auf höherer Ebene das spontane Tätigsein des Menschen aufgelöst.
Erich Fromm, Die Furcht vor der Freiheit[+], DTV 35024, Seite 188 ff.

Kontingent ist alles, was weder unmöglich noch notwendig ist. Die Wahrung der Kontingenz ist gleichbedeutend mit der Wahrung der Integrität des Selbsts. Ist die Kontingenz doppelt, dann dringen beide Partner nur soweit in einander ein und wirken aufeinander ein, dass die Integrität beider Selbst erhalten bleibt. Jeglicher Zwang[+] (Notwendigkeit[+]) zerbricht Spontanität und Kontingenz.

Elementare Beispiele

Es werden kurz einige elementare Beispiele aus dem Leben von Zivilisationsmenschen gegeben, an denen die Einprägung von Gewohntheiten im Umgang mit der eigenen und der Freiheit[+] anderer deutlich wird. Das Gleichgewicht der Bestimmung zwischen Mutter und Säugling wird angeschaut und die Entstehung des Eigenwillens beim Kleinkind als ein Akt der Unabhängigwerdung. Als Beispiel aus der Welt der Erwachsenen[+] wird die unterschiedliche Abstimmung und Koordinierung, die Regelung des Gleichgewichts der Bestimmung zwischen Orchestermusikern und Jazzmusikern dargestellt.

Mutter und Säugling

Der Mensch kommt auf die Welt und ist anfänglich völlig auf einen einzigen Beziehungspartner, die Mutter, angewiesen. Bei der Geburt wird er von ihr getrennt und seine physische[+] Beziehung zu ihr teilweise/zeitweilig gelöst. Das verbindene Gewebe, die Nabelschnur, durch das der Säugling mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt wurde, ist durch die Geburt unwiederbringlich unterbrochen.

Fortan benötigt der Säugling in regelmäßigen Abständen Nahrung und außerdem Körperkontakt, um die Veränderungen, die sich in seiner unmittelbaren Umwelt durch die Geburt ergeben haben in ihrer Abruptheit abzudämpfen. Darüber hinaus kommt dem Säugling etwas Neues zu, nämlich die äußere Zuwendung durch seine Mutter. In Bezug auf seine Nahrungsaufnahme hängt der Säugling existentiell völlig von der Mutter ab und dennoch bzw. deswegen wird die Mutter alles tun, was ihr der Säugling durch sein Verhalten suggeriert.

Bestimmt der Säugling über die Mutter oder umgekehrt?

Einerseits könnte man denken, die Mutter tue ja alles, was ihr der Säugling suggeriert, weswegen sie heteronom wäre und der Säugling folglich autonom. Wenn die Mutter jedoch nicht nach den Suggestionen[+] des Säuglings handelt, stirbt der Säugling, nimmt schweren Schaden oder leidet zumindest. Anderseits ist das Verhalten des Säuglings letztendlich durch seinen natürlichen Lebenswillen bedingt und stellt somit einen existenziellen Zwang[+] bzw. seinen Willen weiterzuleben dar. Der Ursprung[+] des Verhaltens, seine Bedürftigkeit, liegt innerhalb des Säuglings und nicht außerhalb, der Säugling „handelt” deswegen autonom. In Bezug auf das Eingehen in die Beziehung zu seiner Mutter zum Stillen seiner Bedürftigkeit ist er jedoch heteronom, denn er kann ja physisch[+] nicht selbst in die Beziehung eingehen, sondern muss darauf hoffen, dass sie zustande kommt. Im Gegensatz zum Säugling ist die Mutter, die heteronom handelt nicht existentiell zu ihrem Verhalten gegenüber dem Säugling gezwungen, weswegen sie selbst in Bezug auf die Beziehung zu ihrem Säugling autonom ist.

Die Mutter ist also autonom, handelt jedoch heteronom gegenüber dem Säugling, während der Säugling autonom handelt und heteronom gegenüber der Mutter ist.

Die Rolle der Mutter in ihrer Beziehung gegenüber ihrem Säugling ist am Anfang überwiegend heteronom. Mit der Zeit[+] versucht sie ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, ihre Autonomie, zurückzugewinnen, in gleichem Maße steigt bei jedem Autonomiezuwachs der Mutter die Heteronomie des Säuglings, wodurch er gezwungen ist, sich zu entwickeln. Man kann sich vorstellen, wie es weitergeht: Im Laufe der Zeit[+] wird das Kleinkind immer autonomer und verlässt irgendwann, aber nicht unbedingt als selbstständiger Mensch, das Elternhaus.

Entstehung des Eigenwillens, Identität und Grenzen des Selbsts beim Kleinkind

Im Kapitel über den Genese des zwanghaften[+] Charaktertypus seines Buches Grundformen der Angst beschreibt der Tiefenpsychologe Fritz Riemann, wie sich im sozialen Gedächtnis des Kleinkindes Heuristiken des Gleichgewichts der Bestimmung ausbilden[3, S. 150ff]:

Es ist die Zeit[+] und das 2. bis 4. Lebensjahr, wo das Kind erstmals mit Geboten und Verboten seiner Umwelt zusammen stößt. Damit fällt es aus der kurzen Paradieszeit der »unschuldigen« frühesten Kindheit heraus, in der noch nichts von ihm verlangt und gefordert wurde, in der noch nichts verboten war, alle seine Bedürfnisse befriedigt wurden ohne eigenes Bemühen. Es kommt nun zum ersten Mal in die Lage, mit seiner Umwelt im Konflikt zu geraten, in den Konflikt zwischen seinen eigenen Wünschen und Impulsen, seinem Willen, und dem Willen und den Forderungen seiner Erzieher. Es hat nun schon ein Alter erreicht, in dem man etwas von ihm fordern kann; es hat aber auch schon so viel Ich, so viel Eigensein entwickelt, so viel an Bewegungsdrang und Ausdrucksvermögen, dass es nun seinerseits auf die Welt zugehen und mit ihr etwas anfangen will, während in den Vorphasen ihm noch alles gebracht werden musste. Es kann seine Wünsche und Affekte mehr und mehr - auch sprachlich - ausdrücken; es erobert den Raum und probiert seine Kräfte aus, versucht seinen Willen gegen Widerstände durchzusetzen .

Nach der Zeit[+] der völligen Abhängigkeit von der Mutter erlebt es nun eine Ablösungsphase mit wachsende[+] Neigung zur Selbstständigkeit - es ist die Zeit[+], in der es erstmals »Ich« sagt, als Ausdruck für die erkannte, erlebte Unterscheidung von der Mutter, von jener Symbiose mit ihr, in der Ich und Du noch nicht unterschieden waren für sein Erleben. Mit der gleichzeitig immer mehr erworbenen Fähigkeit, mit seinem Körper umzugehen, richten sich seine Motorik, seine Angriffslust, seine Expansionslust und sein Eigenwillen immer mehr auf seiner Umwelt. Es lernt dadurch sowohl den Widerstand der »Materie« im Zusammenprall mit ihr kennen als auch die Reaktionen der Umwelt auf sein Verhalten. Daran erfährt es sowohl sein Können, seine Macht, als auch deren Grenzen. Hieran erwirbt es unter anderem, aber sehr wesentlich für diese Entwicklungsphase, erstmals die Orientierung an Erlaubtem und Unerlaubtem, den Vorformen der Kategorien von gut und böse. Jedes Kind muss seine individuelle Lösung finden zwischen seinem Eigenwillen und dem Gehorchenmüssen, zwischen Sich-Durchsetzen und Sich-Anpassen. Immer hängt das Resultat dieses Lösungsversuch ab von seiner Anlage und von seiner Umwelt, mit der sie zusammen trifft.

Die ersten wichtigen und bestimmte Verhaltensweisen bereits tief einspurenden Möglichkeiten[+] für Erlebnisse seines eigenen Willens oder aber des Gehorchenmüssens bietet die Sauberkeitserziehung. Hier kann bereits der Grund gelegt werden sowohl für eine gesunde Selbstbestimmung des Kindes als auch für Trotzhaltungen oder aber für nachgiebige Gefügigkeit, je nachdem, wie das Kind bei der Sauberkeitserziehung behandelt wird: ob man ihm Zeit[+] lässt, diesen Schritt allmählich zu vollziehen, ob man seinen Trotz konstlliert durch forcierte Dressur oder ob man schließlich seinen Eigenwillen ganz früh bricht durch Erzwingen und Strafen. Aber mit den vorgeschriebenen, dem Kind immer mehr zuwachsenden[+] Fähigkeiten, und durch sein Bedürfnis, etwas mit der Welt anfangen, etwas mit den Dingen tun zu wollen, entstehen immer mehr Situationen, in denen es mit der Welt zusammenstoßen kann, stört, und sich durch die Reaktionen der Umwelt als böse, unartig erlebt. In dieser Zeit[+] etwa des 2. bis 4. Lebensjahr wird im ersten Ansatz das Schicksal seiner expansiv - motorischen und aggressiven Triebe sowie die Ausformung seines Eigenenwillens entschieden; seine hier erlernten Verarbeitungsweise werden zu Verhaltensmodellen für seine Persönlichkeitsentfaltung.

Es ist nun von entscheidender Wichtigkeit, wann und wie diese ersten Gebote und Verbote an das Kind herangetragen werden. Mit dem Erleben der ersten Ansätze von Gut-oder-Böse-Sein wird ja erst ein »Sündenfall[+]« möglich. Nun heißt es erstmals »Du sollst« oder »Du darfst nicht« oder »Du darfst jetzt nicht« usf., und das Kind erfährt sich im Gehorchen als gut, im Trotzen als böse beurteilt. Wird es früh oder zu spät mit diesen Forderungen konfrontiert; handhabt man sie zu starr und zu prinzipiell oder zu lasch und zu inkonsequent; werden Trotz und Ungehorsam im ersten Ansatz gebrochen oder durch liebevolle Führung in freiwillige Leistung übergeleitet - all das ergibt jene frühen Prägungen, die hier vor allem das Umgehen mit seinem eigenen Willen und mit seiner Spontanität als weitesten Überbegriff der betroffenen Impulse grundlegend vorformen. So entsteht hier die tiefste Grundlage dafür, ob ein Mensch später ein gesundes Selbstbewusstsein, gesunden Eigenwillen und Zivilcourage besitzt, ob er Autoritäten gegenüber sich trotzig auflehnt oder gefügig anpasst und damit bereits die Ansätze zu einer später zwanghaften[+] Persönlichkeitsstruktur erwirbt.

So werden durch die Erfahrungen der ersten Zusammenstöße seines Wollens mit dem Sollen und Müssen, den Dürfen und nicht - Dürfen, in dem Kind die Weichen gestellt für die Freiheit[+] oder Unfreiheit seiner Willensimpulse, für die Strenge oder Milde seines moralischen Gewissens, seines »Über-Iichs«, wie die Psychoanalyse diese in der Kindheit erworbene Instanz, den umweltbedingten Anteil des übergreifenden Gewissens, nennt, sowie für den Grad seiner unbefangenen Spontanität oder aber Gehemmtheit durch überwertige Selbstkontrolle. Es nimmt die Reaktionen der Umwelt auf sein Verhalten jetzt auch wieder nach innen, aber nun als einen Richter, der in ihm die ursprünglich von außen gesetzten Gebote und Verbote vertritt, so das Gelernte und Eingespurte fortsetzend.

Georg Simmel[+] schreibt in diesem Zusammenhang[4]:

So entwickeln sich Lebensinhalte, wie die vorhin genannten, unmittelbar in personaler Form; die Betonung des Ich einerseits, der Sache andrerseits geht erst als Erfolg eines langen, niemals ganz abzuschließenden Differenzierungsprozesses aus der ursprünglichen naiven Einheitsform hervor.

Dieses Herausbilden der Persönlichkeit aus dem Indifferenzzustande der Lebensinhalte, der nach der anderen Seite hin die Objektivität der Dinge aus sich hervortreibt, ist nun zugleich der Entstehungsprozeß der Freiheit[+].

Was wir Freiheit[+] nennen, steht mit dem Prinzip der Persönlichkeit im engsten Zusammenhang, in so engem, daß die Moralphilosophie oft genug beide Begriffe als identisch proklamiert hat.

Jene Einheit psychischer[+] Elemente, jenes Zusammengeführtsein ihrer wie in einem Punkt, jene feste Umschriebenheit und Unverwechselbarkeit des Wesens, die wir eben Persönlichkeit nennen - bedeutet doch die Unabhängigkeit und den Abschluß allem Äußeren gegenüber, die Entwicklung ausschließlich nach den Gesetzen des eigenen Wesens, die wir Freiheit[+] nennen.

Orchester und Dirigent

Ein Beispiel, das die Bestimmung in einer Gruppe beleuchtet, kommt aus dem Bereich der Koordinierung, Akkordierung und Direktion akkustischer Beisträge von Musikern. Die Beschreibung oder auch Konstruktion eines Musikstücks geschieht mit einer „Codierung“ in Noten, welche die Höhe (Frequenzen) von einzelnen Tönen festhalten. Jede Note entspricht einem bestimmten Ton. Komplexere Klänge lassen sich aus mehreren Tönen aufbauen, und so findet sich auf einem Notenpapier in der Darstellung eines Akkords letztendlich das Frequenzspektrum des dazugehörigen Klangs.

Sollen Klängen erzeugt werden, deren klangliche Komplexität über den Darstellungsraum (das Abbild) eines einzelnen Instruments hinaus geht und sind daran mehrere Musiker beteiligt, besteht die Notwendigkeit[+] einer Synchronisation. Zu diesem Zweck[+] dient die Einhaltung des Taktes, an dem sich die Musiker orientieren. Da nun aber das Taktgefühl und das Empfinden des Vergehens von Zeit[+] subjektiv ist, besteht in einer großen Gruppe von Musikern immer die Gefahr einer „Drift” oder eines Auseinanderlaufens des Taktes. Hinzu kommt, dass der gestalterische Spielraum eines einzelnen Musikers für den Klang seines Instruments in das Gesamtgefüge des Klangs eingepasst werden muss.

Über die Synchronisation und die Gestaltung des Gesamtklanges eines großen Ensembles von Musikern wacht ein Dirigent, der kein Instrument spielt, sondern eine den einzelnen Musikern übergeordnete Struktur „verwaltet“.

Betrachtet man nun das nomische Gleichgewicht der einzelnen Musiker, so steht er unter mehrfacher Fremdbestimmung handelt jedoch auch selbstbestimmt. Der gesamte gestalterische Freiraum wird durch die Noten auf den seinem Instrument zugeordneten Teil des zu spielenden Stücks eingeengt. Auch der Dirigent nimmt noch ein Stück weit Freiheit[+] bzw. Selbstbestimmung weg, in dem er bestimmte Vorgaben macht. Die Noten und der Dirigent sind die Quelle der Heteronomie, der sich der Musiker hingeben muss. Innerhalb dieses äußeren Rahmens befindet sich der Freiraum und die Selbstbestimmung den Musikers, dessen Spielweise und Klang seine Musik zu etwas Einzigartigem macht.

Der Dirigent wacht in seinem nomischen Gleichgewicht über ein bestimmtes klangliches Bild, welches seinem inneren Ohr und seiner Vorstellung von dem Stück entspringt. Da das klangliche Bild, welches er erzeugen will seinem Inneren entspringt, handelt der Dirigent gegenüber den Musikern selbstbestimmt, jedoch ist auch der Dirigent fremdbestimmt gegenüber den Noten, die auch ihm einen Rahmen setzen und muss zusätzlich mit dem „leben“, was ihm die Musiker technisch zu bieten haben.

Insgesamt betrachtet sind also Musiker und Dirigent gegenüber den Noten fremdbestimmt, die Musiker unterliegen jedoch noch zusätzlich der anteiligen gestalterischen Fremdbestimmung durch den Dirigenten, der in der Gruppe der Akteure übwerwiegend selbstbestimmt ist.

Jazz-Combo

Ein wenig anders verhält es sich mit einer Gruppe von Jazz-Musikern („Jazz-Combo“), bei denen die Rolle des Dirigenten in der Rolle der Musiker integriert ist und auf einzelne Instrumente verteilt wird.

Das rythmische und klangliche Fundament bildet typischerweise die Kombination aus Schlagzeug und (Kontra-)Bass (Rhythmusgruppe) auf der der übrige Klang aufbaut. In der Mitte des Klangspektrums befinden sich die Harmonie-Instrumente, die oft duch das Klavier, die Gitarre oder aus mehreren Blech-Bläsern gebildet wird. Die Melodie befindet sich im oberen Teil des Frequenzspektrums und wird für gewöhnlich von einem einzelnen Instrument bekleidet.

Das Abspielen eines Jazz-Stücks unterteilt sich in mehrere Phasen. Den Rahmen bildet das Thema des Stückes welches in einer bestimmten in Noten festgeschriebenen Melodie und der dazu gehörigen Tonskala besteht. Das Stück beginn mit einem Intro (die Einführung) gefolgt vom Thema, gelangt danach in den Hauptteil des Stückes, der Improvisation durch die einzelnen Musiker (Solos oder Soli). und endet nach Abschluss aller Soli durch eine Wiederholung des Themas und einem Outro (Ausklang).

Wie bei einem klassischen Orchester sind die Musiker durch die Noten und das Stück in ihrer gestalterischen Freiheit[+] auf einen klanglichen Rahmen eingeschränkt. Der wesentliche Unterschied ist jedoch die Größe des Freiraums. In der Jazz-Musik sind für gewöhnlich nur bestimmte Ton-Skalen (Ton-Räume) vorgegeben, nicht jedoch welche Umkehrung gespielt wird. Während der Soli halten sich die übrigen Musiker gegenüber dem Solisten in ihrer klangliches Gestaltung zurück und spielen eher dünn, um gegenüber dem Solo nicht übermäßig ins Gewicht zu fallen. Bei jedem Wechsel des Solisten wird die Rolle eines Begleiters gegen die eines Solisten vertauscht. Die Begleitung besteht für gewöhnlich ausschließlich aus den Instrumenten, welche im Frequenzspektrum unterhalb der Tonlage des Solo-Instruments stehen.

Betrachtet man für eine Jazz-Combo das nomische Gleichgewicht, so ist die Lage sehr viel komplexer als im Fall des Orchesters. Die Nomie ist nicht mehr klar verteilt, sondern fragmentiert und umherwandernd. Während eines Solos, welches sich an der Grenze des Rahmens bewegt, hält „es“ eine Gruppe von Musikern gerade noch zusammen, wenn zwei Instrumente der Rhythmusgruppe noch „zusammen sind“. Der Freiraum und der Anspruch an die eigene Gestaltung des Solos ist nicht zu vergleichen mit den Gestaltungsmöglichkeiten der klassischen Musik. Auch die Wechselwirkung der Musik mit dem Publikum ist weit lebendiger. Das Spiel mit der Bestimmung ist ein wesentliches Element des Jazz.

Formen von Fremdbestimmung/Heteronomie

Wenn in einem ökonomischen Kontext von heteronomer Arbeit[+] gesprochen wird, ist am Ende der Weisungsstrukturen immer eine bestimmte Arbeit[+] gemeint, die ausgeführt wird. Die Eigenschaft der Fremdbestimmtheit der Arbeit[+] muss nicht zwingend bedeuten, dass die Arbeit[+] nicht auch selbstbestimmt ist. Es gibt im Idealfall durchaus Menschen, die in fremdbestimmter Arbeit[+] seelisch aufgehen und ihren dienenden Beruf mit Leib und Seele ausfüllen. Zudem gibt es viele Berufe, die sowohl selbstständig, also auch unselbstständig ausgeübt werden können.

Zur Klassifizierung der Arbeitsformen[+] hinsichtlich des Grades an Fremdbestimmtheit also des Zwanges[+] bietet sich ein Schalenmodell an, in dessen Kern sich das Selbst befindet, welches die Arbeit[+] verrichten soll.

Schalenmodell zu fremdbestimmter Arbeit[+].

Benennung Arbeit[+]
psychische[+]/geistige Arbeit[+] Politiker, Künstler, Staatsangestellte Beamte in der Justiz, der Verwaltung, Anwälte, nicht selbstst. Wissenschaftler, Büro-Angestellte, Angestellte mit geistigen Tätigkeiten, usw.
physische[+]/körperliche Arbeit[+] Kranken/Alten-pfleger/schwester, Polizisten, Bauarbeiter, Dachdecker, Straßenarbeiter, Einzelhandelsangestellte, Fleischer, Metzger, Bäcker, Bauern, Garten- und Landschaftspfleger, Angestellte bei der Müllabfuhr, usw.
über-körperliche Arbeit[+] Soldaten, Prostituierte
Grobe Zuordnung von Formen der Arbeit[+] zum Schalenmodell fremdbestimmter Arbeit[+].

Physische und psychische Gewalt als extreme Form der Heteronomie

Zwischen der körperlichen und der über-körperlichen Arbeit[+] besteht eine Trennlinie, die als Grenze der Würde bezeichnet werden kann. Die fremdbestimmte Arbeit[+] jenseits dieser Grenze auf der Seite des Selbsts ist eine Verletzung der Würde des Menschen, die mit penetrativen (eindringenden) Elementen einhergehend lebengefährliche Züge annehmen kann. Prostituierte können daher mit einigem Recht[+] als „Weichziele an der Sex-Front“ bezeichnet werden, denn Kapitalismus[+] ist ein Krieg der Sachen (Sachzwang) gegen die Würde des Lebens. Bei der Überschreitung der Grenze der Würde wird der Mensch selbst zum Gegenstand der durch einen Vertrag bedingten Verfügung über einen Menschen.

Jede Art von Gewalt ist per definitionem eine Form der Heteronomie, denn ein notwendiger Aspekt von Gewalt ist der Zwang[+]. In der Frage der Erklärung, wie es in der die Gewalt verachtenden westlichen Zivilisation zu den „serienmäßigen“ Exzessen physischer[+] Gewalt im 20. Jahrhundert kommen konnte erscheinen mildere Formen psychischer[+] Gewalt. Johannes Müller-Salo trägt in Bezug auf das friedliche Selbstbild des Westens Folgendes vor[5]:

Wie ist dieses Selbstbild mit dem Umstand zu vereinbaren, dass die entsetzlichsten Gewaltexzesse der Menschheitsgeschichte von den westlichen Gesellschaften des 20. Jahrhunderts ihren Ausgang genommen haben? Haben die westlichen Gesellschaften im Zuge der Einhegung der von Einzelnen und von Gruppen ausgehenden Gewalt Strukturen ausgebildet, die zentral gesteuerte Gewaltanwendung in zuvor nicht gekanntem Ausmaße eigentlich erst ermöglichen? Zeigt sich im Selbstbild dieser Gesellschaften nicht eine verzerrte Sicht auf die eigene Gewaltgschichte? Und müssen auf diese Weise nicht die Gewaltexzesse etwa der NS-Vernichtungspolitik als letztlich unerklärliche Ereignisse, als ein alles überwältigender Einbruch des ganz Anderen, des Bösen, in die Gesellschaft erscheinen?
[...]
Zweifellos sind gegenwärtige westliche Gesellschaften gewaltarm, wenn sie mit anderen Gesellschaften im Hinblick auf das Ausmaß konkreter physischer[+] Gewalt verglichen werden, wie es etwa statistisch aus der Anzahl an Morden, Vergewaltigungen und anderen Formen der gewaltsamen Körperverletzung ableitbar ist. Führen aber solche Vergleiche nicht in die Irre, weil sie nur die direkte physische[+] Gewalt und damit nur eine Gewaltform unter vielen in Betracht ziehen? Müssen nicht vielmehr gerade auch subtile, unsichtbare, im Verborgenen wirkende Formen von Gewalt in den Blick genommen werden? Und lassen sich diese nicht auch und gerade in westlichen Gesellschaften finden? Vertreter einer Kritik der Disziplinierung wie Norbert Elias[+] (1897-1990) und Michel Foucault (1926-1984) und Theoretiker symbolischer und struktureller Gewalt wie Pierre Bourdieu (1930-2002) und Johann Galtung (geb. 1930) machen jedenfalls geltend, dass ein empirisch feststellbarer Rückgang direkter physischer[+] Gewalt nicht zu der Annahme verleiten dürfe, dass eine Gesellschaft insgesamt gewaltfreier geworden ist.

Disziplinierung

Elias und Foucault zufolge lassen sich moderne Gesellschaften als Disziplinargesellschaften verstehen.
[...]
Alle Gemütsregungen werden unter Kontrolle gebracht, in die Motorik der menschlichen Körper wird bis in kleinste Bewegungsabläufe hinein eingegriffen, sie werden trainiert. Das moderne Individuum wird in zentralen Institutionen moderner Gesellschaften in dieser Form sozialisiert und abgerichtet und zu einem angepassten, seine Funktionen erfüllenden Mitglied der Gesellschaft gemacht. Die gewalttheoretische Pointe dieser Überlegungen besteht darin, dass die beständige Disziplinierung der Einzelnen etwa nach Foucault dazu führt, dass diese immer mehr der herrschenden und zugleich schwer zu fassenden Macht unterworfen werden, ohne dass zwingend physische[+] Gewalt zum Einsatz kommen muss. Die individuelle, auch körperliche Unterwerfung eines anderen verlangt demnach keine sichtbare Gewaltausübung mehr, es genügt die richtige Anwendung einer »Mikrophysik der Macht«.

Symbolische Gewalt

Symbolische Gewalt liegt demnach dort vor, wo Gesellschaftem nach Prinzipien strukturiert sind, die bestimmte Gruppen der Gesellschaft (etwa Frauen, religiöse und ethnische Minderheiten) konsequent benachteiligen und diese Prinzipien zugleich von allen Beteiligten anerkennt werden, und zwar von den Herrschenden ebenso wie von den Beherrschten. Die allgemeine Akzeptanz dieser Prinzipien kann beispielsweise durch die ideologische »Verwandlung der Geschichte in Natur, des kulturell Willkürlichen in Natürliches« erzielt werden. Gesellschaftlich geschaffene Prinzipien und Kategorien wie etwa Geschlechterunterschiede werden als natürlich Gegebenes und damit von Menschen nicht zu Änderndes konstruiert. In den auf diese Weise naturalisierten Kategorien und Prinzipien denken sowohl Herrschende als auch Beherrschte. Auch öffentliche Debatten sind durch diese Kategorien und Prinzipien strukturiert und können deshalb keiner kritischen Infragestellung dienen. Die symbolische Gewalt kann somit unsichtbar bleiben, verborgen in dem, was allen Beteiligten als natürlich und selbstverständlich erscheint.

Strukturelle Gewalt

Dem Begriff liegt die Vorstellung zugrunde, dass es nicht nur von einzelnen Personen ausgeübte direkte, physische[+] (oder psychische[+]) Gewalt gibt, sondern, dass sich in bestimmten gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen selbst Gewalt manifestieren kann. Das ist nach Meinung der Theoretiker struktureller Gewalt dann der Fall, wenn diese Strukturen massiv ungerecht sind und Menschen teilweise sogar existenzbedrohend schädigen. Johann Galtung, einer der einflussreichsten Vertreter der Theorie struktureller Gewalt, geht davon aus, dass Gewalt immer dann vorliegt, »wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung«. Wenn dies gegeben ist und somit Gewalt geschieht, es aber kein gewalttätig handelndes individuelles Subjekt gibt, dem die sich derart manifestierende Gewalt zugeschrieben werden kann, dann liegt Galtung zufolge strukturelle Gewalt vor. Diese Form der Gewalt kann sich in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Strukturen finden, im Alltäglichen, am Arbeitsplatz[+] ebenso wie in der Schule und in der Ehe, auf politischer Ebene, in autoritären oder kolonialistischen Regimes und auf wirtschaftlicher Ebene, in den Reglements des Welthandels und in den ökonomischen Beziehungen zwischen den Ländern des reichen Westens und des armen Südens. [...] »Wenn Menschen in einer Zeit[+] verhungern, in der dies objektiv vermeidbar ist, dann wird Gewalt ausgeübt, gleichgültig ob eine klare Subjekt-Objekt-Beziehung vorliegt (wie z.B. früher bei einer Belagerung), oder auch dann, wenn keine solche eindeutige Beziehung existiert (wie beispielsweise bei der Art der Organisation der Weltwirtschaftsbeziehungen heute).« [...] Alle drei, die Theorie der in Akten und Formen der Disziplinierung sich manifestierenden Gewalt, die Theorie der symbolischen und die der strukturellen Gewalt, setzen voraus, dass primär von Prozessen und nicht von Handlungen gesagt werden kann, dass in ihnen und durch sie Gewalt ausgeübt werden kann. Denn alle drei Ansätze beschreiben eine subjektlose Gewalt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie zwar in bestimmten Fällen von bestimmten Personen ausgeübt wird, zugleich aber nicht allein in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Täter fällt, sondern einem von niemandem kontrollierten Netz von Strukturen, Institutionen und Beziehungen zuzuschreiben ist. [...] diese Gewaltformen unterscheiden sich offensichtlich zumindest insofern von »klassischen« Gewalttaten wie Totschlag und Raub, als sie kein Akteurssubjekt voraussetzen, das direkten physischen[+] (oder psychischen[+]) Zwang[+] ausübt. [..., Galtung:] »Um das Wort Gewalt nicht zu sehr zu strapazieren, werden wir die Bedingung der strukturellen Gewalt zuweilen als soziale Ungerechtigkeit bezeichnen.«

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Referenzen / Einzelnachweise

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Querverweise auf 'Das nomische Gleichgewicht'

Tim Deutschmann

USt-IdNr.: DE342866832

E-mail: autor@tim-deutschmann.de

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