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Zinsbetragsflüsse und Zins-Mechanismus beim Geldverleih

Als „Zins-Mechanismus“ bezeichne ich hier einen Vorgang, bei dem ein Geldbetrag, der einem Leihgeber (Geldverleiher) gehört, durch ein Vertragsverhältnis an einen universellen Vertragspartner Leihnehmer (z.B. eine Bank[+]) verliehen wird und nach einer bestimmten Zeit[+] vom Leihnehmer um einen im Vertrag festgelegten Betrag (Zinsertrag[+]) vermehrt wird. Unter der Bedingung, dass der Vertrag eingehalten wird, also kontrahiert (pacta sunt servanda[+]), wird der Zinsertrag[+] am Ende der Leihzeit von der Bank[+] dem Geldverleiher gutgeschrieben.

Vertrag eines Sparers mit der Bank[+]. Der Sparer spart den Geldbetrag $G$ und erhält nach einem Jahr den Geldbetrag samt Zins $z_S\cdot G$ (Zinsertrag[+]) zurück. Der Zinsertrag[+] ist proportional zum ausgeliehenen Geldbetrag (Leihbetrag) und zum Zinssatz. Der Eigentümer[+] des Geldbetrags (vor der Vertragsschließung) wird als Leihgeber und sein Vertragspartner, welcher für den Leihgeber vordergründig die Bank[+] ist, als Leihnehmer bezeichnet.

Wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz positiv ist, ist der Leihnehmer am Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet, den Zins an den Leihgeber zu zahlen. Ist der Leihnehmer eine Bank[+], so muss die Bank[+] irgendwoher diesen Geldbetrag nehmen. Da die Bank[+] nicht Teil der Realwirtschaft ist, sondern im Wesentlichen lediglich Informationen verwaltet, tritt sie also gegenüber einem weiteren Vertragspartner als Leihgeber auf und nimmt aus diesem Vertragsverhältnis letztlich den an den Eigentümer[+] zu zahlenden Zinsbetrag.

Vertrag eines Kreditnehmers mit der Bank[+]. Der Kreditnehmer borgt den Geldbetrag $G$ von der Bank[+] und erhält nach einem Jahr den Geldbetrag samt Zins $z_K\cdot G$ zurück.

Damit die Bank[+] die Verwaltungskosten decken kann, muss der Zinssatz für das von der Bank[+] als Leihgeber verliehene Geld größer sein als der für das von der Bank[+] als Leihnehmer vom Eigentümer[+] geborgte. Letztlich steht die Bank[+] zwischen der Gruppe der Leihgeber und der Grupper der Leihnehmer, unterhält zwei Verträge mit komplementären Vertragsseiten (jeweils umgekehrt Leihgeber und -nehmer).

Vollständig betrachtet ist die Bank[+] eine Struktur, die von der Zinsdifferenz (auch Zinsmarge[+], Zinsspanne[+]) $$ \Delta z=Z_K-Z_S, $$ die sich aus den Zinsen der Spar/Investitionsverträge $Z_S$ und den Zinsen aus der Kreditvergabe $Z_K$ ergibt, finanziert. Wichtig zu verstehen ist, dass in einem Finanzsystem mit positivem Zinssatz $z$ (Kapitalismus[+]) bei Einhaltung der Verträge (bzw. des Vertrags) der Leihnehmer für geborgtes Geld $G$ den Zinsbetrag $$ Z=G\cdot z $$ an den Leihgeber zu zahlen hat. Wenn eine Bank[+] zwischengeschaltet ist, dann bestimmt das Verhältnis des Zinssatzes im Kreditvertrag $z_K$ zum Zinssatz im Spar- bzw. Investitionsvertrag $z_S$, wer die Dienstleistung der Bank[+] bezahlt.

Die Funktion der Bank[+] ist also wie etwa die eines Katalysators: sie stellt eine Oberfläche (eine Schnittstelle) dar, an der es zur Bildung einer vertraglichen Beziehung, einer Bindung, zwischen einem Leihgeber und einem Leihnehmer kommen kann (Reaktionsbildung).

Wer die Bank[+] bezahlt, muss von der Bank[+] nicht mitgeteilt werden. Eine Bank[+], die Sparverträge zu bestimmten Zinsen anbietet, muss der Einlage $G$ entsprechend viele Kreditnehmer aquirieren, um den Leihgebern die Zinsen zahlen zu können und die eigenen Kosten zu begleichen.

Direkter Vertrag zwischen Leihgeber und Leihnehmer ohne „dazwischengeschaltete“ Bank[+].
Im Prinzip bewahrt die Bank[+] nur Informationen auf und generiert durch diese Dienstleistung Einnahmen, die in einer kapitalistischen Ökonomie[+] für gewöhnlich die Leihnehmer und das über Märkte dahintergeschaltete Netzwerk zu bezahlen haben. Denkbar ist daher, dass Geldkapitaleigentümer ihr Geld direkt an einen Kreditnehmer verleihen. Allerdings müssen sie dann die gesamte Abwicklung des Vertrages auch selbst übernehmen. Die dazugehörige einfachste Vertragsstruktur ist in der folgenden Grafik dargestellt. Bei dieser Konstellation gibt es keine „Zwischenstation“ zwischen den Vertragspartnern, die zusätzliche Kosten in Rechnung stellt. Denkbar ist jedoch, dass der Leihgeber die Kosten für die Verwaltung bzw. Abwicklung des Kreditvertrags durch einen Gebühr in Rechnung stellt und die auf den Kreditzins aufgeschlagen wird.

Rechnet man die Geldströme die Flussrichtung berücksichtigend zusammen, so ergibt sich die Feststellung, dass bei positivem Zins und eingehaltenen Verträgen eine Umverteilung von Vermögen in Höhe des Zinsbetrages statt findet.

Leihvertrag mit (unten) und ohne (unten) Bank[+].
Gleichgültig, ob dabei eine Bank[+] zwischen geschaltet ist, oder nicht, fließt der Zinsbetrag bei positivem Zins vom NETTO-Leihnehmer zum NETTO-Leihgeber. Nun kann man sich vorstellen, dass für einen Leihgeber mit großem Leihbetrag die Verwaltung der Leihnehmer aufwändig ist. Die darin anfallenden Aufgaben werden auch von Banken[+] übernommen und werden hier im folgenden analysiert.

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Tim Deutschmann

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