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31. Juli 2023

Eine immer brenzliger werdende Situation

Das aktuelle politische Zeitgeschehen[+] rund um das Erstarken des rechten politischen Extremismus' und der Sichtbarwerdung der unheiligen Allianz zwischen sog. "Konservativen[+]" und dem rechts-braunen Lager möchte ich den von mir seit 2015 vorgetragenen Warnungen vor einem Kippen in einen neuen Zivilisationsbruch[+] zuordnen. Anlässlich einer Klage am Verwaltungsgericht Karlsruhe zum Bildungs- und Aufklärungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien hatte ich 2019 aktenkundig vor dem Erreichen sozio-ökonomischer Kipppunkte mit den Worten gewarnt, dass es außer in der Landschaft in Folge des Klimawandels auch im Politischen braun werden könnte.

Konservative teilen rechtsextreme Sprechweisen: Ramsauer vergleicht Flüchtlinge mit Ungeziefer

Als gäbe es nicht schon längst einflussreiche und laute Stimmen, die zu bedenken geben, dass die Zustände in unserem Land sich immer mehr jenen der Weimarer Republik[+] angleichen. Damals haben sich die Konservativen[+] nach rechts geöffnet, um ihr Eigentum[+] und ihre sogenannten "Werte" zu schützen, und heute ist es nicht anders. Insbesondere die sogenannten "Christdemokraten" haben anscheinend aus der Geschichte nichts gelernt und fallen als zuverlässige Kraft beim Schutz von Demokratie und Menschenrechten aus!

Ramsauer vergreift sich massiv im Ton.

Ich bin der Meinung, dass die Partei diesen Abweichler disziplinieren und an ihm ein Exempel statuieren sollte, sonst kann man sämtliches Gerede von Werten, Treue zu Demokratie und Bekenntnis zu den Menschenrechten getrost in die Tonne kloppen!

Wie sich die Faschisten unter Deckung durch die Konservativen 1933 anschlichen

Auf LinkedIn[+] verfolge ich seit einiger Zeit[+] die Beiträge von Yves W., der sich in dieser Sache mit einem längeren Zitat einlässt. Sein Beitrag erinnert mich an Alfred Sohn-Rethels Version vom Röhm-Putsch 1934. Das war der Moment, in dem sich der Nationalsozialismus vom linken revolutionären Element trennte und die Protagonisten ermordete.

AfD-Faschismus-Test

Ins Bild passt auch der folgende Beitrag von Dr. Klaus Holthausen, der 14 Merkmale des Faschismus am Gebaren der AfD abgleicht und zu dem Schluss kommt, dass die AfD 12 von 14 Merkmalen faschistischer[+] Bewegungen explizit und zwei implizit erfülle.

Aus meiner Perspektive ist vor dem Hintergrund des Kausalnexus[+] der positiven Zinsen zu sagen, dass wir eine theoretisch erwartbare, in ihrer Tendenz berechenbare Situation erreichen.

Prof. Dr. Michael Wildt referiert über die Frage wie es zur Machtergreifung kommen konnte.

Der Faschismus ist schon vor seiner Sichtbarwerdung in eigentumsnahen Netzwerken vorhanden: Der Tiefe Staat als Scharnier zwischen Eigentum und Staat

In meinem Artikel über den Zins-Faschismus zeige ich auf, dass und warum faschistische[+] Strukturen schon vor dem offenen Ausbruch des Faschismus[+] in kapitalistischen Ökonomien[+] vorhanden sind. Wie die Vermögensverteilung auch haben faschistische[+] Netzwerke eine hierarchische[+], am Eigentum[+] anhaftende Struktur, die in der Akkumulationskrise[+] des Kapitalismus[+] (der Zeit[+] niedriger Zinsen) zum Schutz des Eigentums[+] auf den öffentlichen Sektor übergreift und das politische System kapert. Bei diesem Übergriff wird eine uralte Struktur wiederbelebt, die ich als Tiefen Staat bezeichne, die infolge der Revolutionen der Aufklärung entstanden ist. Vor seiner Existenz waren Eigentum[+] und Staat im Monopol, dem Monarchen, miteinander in einer einzelnen Person verknüpft. Durch die Revolutionen wurden das Monopol entmachtet – eine Art blutiger „Haarschnitt” – und jede* BürgerIn die freie Verfügung über Eigentum[+] und das Zinsnehmen gestattet. Das Problem hat sich dadurch nicht aufgelöst, sondern wurde in die Form einer Hydra gebracht. Selbst wenn man heute die reichsten Menschen entmachtete, würde der Zinsmechanismus schon nach kurzer Zeit[+] einen anderen Reichen an die Spitze der Eigentumsverteilung[+] befördern. Man schlägt einen Kopf der Hydra ab, doch ein neuer wächst[+] nach.

Ich vermute, dass Goethe im Zauberlehrling[+] diese Dynamik des Kapitalismus[+] in das Bild des Besens packte. Immer wenn der Lehrling in seiner Verzweiflung des überlaufenden Bades des Meisters im Turm den Besen spaltet, entstehen zwei neue, die sich noch schlechter aufhalten lassen. Wir sind Zauberlehrlinge[+], vgl. Eintrag vom 10.04.2018. Der Besen steht für den Kapitalismus[+].

Repräsentanten des Tiefen Staates treffen sich sichtbar und regelmäßig, wie die folgende Podiumsdiskussion zeigt:

Es treffen sich hier die Protagonisten einer vom Positivzins geprägten monetären Ökonomie[+], ökonomisch Orthodoxe, wie ich sie nenne, und rufen zum Zusammenhalt auf, obwohl doch ihre Grundpositionen zur Geld- und Zinspolitik den Spaltpilz erzeugen, dessen Folgen sie angeblich beklagen. Ich nenne das im besten Fall Heuchelei, wenn nicht Demagogie[+]. Ich kann nur hoffen, dass Frau Guerot nicht weiß, mit wem sie sich da eingelassen hat. Obwohl Marcel Fratzscher auch zu den orthodoxen[+] Ökonomen zählt, hat er Gott-sei-Dank abgesagt. In diese Runde hätte auch Hans-Georg Maaßen hineingepasst, doch den hat man wohl nicht eingeladen, weil seine Person noch verbrannter ist als das schäbige Ansehen der Übrigen.

Hat denn die Demokratie keine Chance gegen den zunehmenden Würgegriff des Eigentums[+] und seiner Herren? Was muss politische Opposition leisten, um die Hydra in Schach zu halten und dem Besen den künstlichen Lebensgeist wieder zu entziehen?

ChatGPT reguliert Merz

Dieter Wiemkes hat ChatGPT[+] dazu befragt, welche Maßnahmen eine Demokratie ergreifen sollte, um das Erstarken einer rechtsgerichteten und faschistoiden Partei zu verhindern. ChatGPT[+] antwortete wie folgt:

Das Verhindern des Erstarkens einer rechtsgerichteten und faschistoiden Partei ist eine komplexe Herausforderung für eine Demokratie. Es gibt keine pauschale Lösung, da verschiedene Länder und Kontexte unterschiedliche Strategien erfordern. Hier sind einige allgemeine Maßnahmen, die eine Demokratie in Betracht ziehen könnte:

1. Bildung und Aufklärung: Eine informierte Bevölkerung ist weniger anfällig für extremistische Propaganda. Investitionen in eine qualitativ hochwertige Bildung und eine umfassende Aufklärung über demokratische Werte, Bürgerrechte und die Bedeutung der Vielfalt sind entscheidend.

2. Förderung der politischen Teilhabe: Eine inklusive Demokratie ermöglicht es Menschen, ihre Anliegen politisch zu äußern und sich aktiv zu beteiligen. Eine effektive Partizipation kann das Gefühl der Ausgrenzung verringern, das Extremisten ausnutzen.

3. Stärkung der Zivilgesellschaft: Eine aktive und engagierte Zivilgesellschaft kann als Gegengewicht zu extremistischen Bewegungen wirken. Unterstützung für NGOs[+], Bürgerrechtsorganisationen und Plattformen für den zivilen Dialog kann dazu beitragen, demokratische Werte zu fördern.

4. Medienkompetenz fördern: Die Förderung von Medienkompetenz und kritischem Denken kann dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger Fehlinformationen und Propaganda besser erkennen und abwehren können.

5. Rechtsstaatlichkeit[+] und Sicherheit: Eine starke und unabhängige Justiz sowie die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit[+] sind entscheidend, um extremistische Gewalt und Straftaten zu verhindern und zu bestrafen.

6. Kampf gegen Diskriminierung: Demokratien sollten aktiv gegen Diskriminierung vorgehen und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

7. Dialog und Zusammenarbeit: Der Dialog zwischen politischen Akteuren, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung insgesamt ist wichtig, um Spannungen abzubauen und Probleme gemeinsam anzugehen.

8. Bekämpfung von sozioökonomischer Ungleichheit: Das Verringern von sozioökonomischer Ungleichheit kann dazu beitragen, das Gefühl der Marginalisierung und des Unwohlseins zu reduzieren, das von Extremisten oft ausgenutzt wird.

9. Transparenz und Verantwortlichkeit: Transparenz in politischen Prozessen und Entscheidungen sowie Verantwortlichkeit der politischen Führung sind wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu stärken.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen nicht immer perfekt wirken, und es kann notwendig sein, sie den spezifischen Herausforderungen anzupassen. In einigen Fällen könnten auch zusätzliche, spezifische Schritte erforderlich sein, um das Erstarken extremistischer Strömungen zu verhindern.

Kästner-Zitat

Bei Yves W. habe ich auch dieses aussagekräftige Zitat gefunden, das im Nachgang der zweiten Katastrophe des 20. Jahrhundert die Lehren unterstreicht, die aus der Geschichte gezogen werden müssen.

„Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf[+] Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist.

Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf. Sie ruht erst, wenn sie alles unter sich begraben hat.

Das ist die Lehre, das ist das Fazit dessen, was uns 1933 widerfuhr. Das ist der Schluss, den wir aus unseren Erfahrungen ziehen müssen, und es ist der Schluss meiner Rede.

Drohende Diktaturen lassen sich nur bekämpfen, ehe sie die Macht übernommen haben.”

[...]

„Gerade wir müssten heute wie nie vorher und wie kein anderes Volk die Wahrheit und die Lüge, den Wert und den Unfug unterscheiden können. Die zwei Feuer der Schuld und des Leids sollten alles, was unwesentlich in uns ist, zu Asche verbrannt haben. Dann wäre, was geschah, nicht ohne Sinn gewesen.“
Erich Kästner, 1946.
Erich Kästner.

Mein persönliches Fazit lautet, dass man das Erstarken der AfD als ein Symptom auffassen und die Ursache[+] dieses Erstarkens bekämpfen muss. Man kann die AfD zwar verbieten, doch irgendein Ventil für die Wut werden die Bürger finden, so dass ein Verbot zwar notwendig, aber eben nicht hinreichend ist. Stattdessen muss man die Ursachen[+] der Unzufriedenheit, nämlich das Empfinden von wirtschaftlicher Not aufgreifen.

Schuld am kommenden Krach ist insbesondere nicht die Ampel, sondern die Zinspolitik der EZB[+] in Kombination mit der Zusammensetzung des Parlaments infolge der letzten Wahl. Steuererhöhungen, Enteignungen oder Vermögensabgaben, die die Situation insgesamt entspanngen könnten, sind gegen den schwarz-gelb-blauen Block nicht zu erreichen.

Zur Erinnerung sei gesagt, dass die Deutschen 1923 zwar eine Hyperinflation erlebten und daher beim Thema Inflation[+] gebrannte Kinder sind, doch die Inflation[+] wurde damals wieder in den Griff gebracht. Es waren die sozio-ökonomischen Verhältnisse infolge der Weltwirtschaftskrise 1929, die das Kippen in den Faschismus[+] bewirkten. Ich erwähne dies, weil wir uns heute infolge der irren Zinspolitik der EZB[+], die auf einen Angebotsschock mit drastisch steigenden Zinsen reagiert und dadurch die Inflation[+] infolge der steigenden Fremdkapitalkosten anheizt und Arbeitskampf[+] provoziert, mit größer werdenden Schritten wieder einer Zeit[+] mit Massenarbeitslosigkeit nähern. Erst gibt es Einstellungsstopps, dann folgen betriebsbedingte Kündigungen und schließlich gehen massenweise Unternehmen pleite. 8 Billionen € private Geldvermögen haben die Deutschen. Wird dieses Geld bei 4% Zins (aktuell 4,25% Leitzins[+]) angelegt entsteht daraus eine Forderung von 320 Milliarden € derjeniger, die das Geld haben, gegen die übrigen. Legt man das Durchschnittsgehalt zugrunde, dann entsprechen den 320 Milliarden € Zinsen etwa 7,5 Millionen Arbeitsplätze[+]. Das ist auch in etwa die Größenordnung an Arbeitsplatzverlust[+], die als Folge der Digitalisierung geschätzt wird. Im schlimmsten Fall werden wir also in den nächsten 2 Jahren etwa 10 Millionen Arbeitslose[+] haben.

Warum die AfD steigende Zustimmung erfährt – aus Sicht der AfD.
Die Autoren der Leipziger Autoritarismus-Studie äußern sich zu den Ursachen[+] der Unterschiede im Rechtsextremismus[+]-Potenzial zwischen Ost- und West-Deutschland. Zentrale Rolle spielt die materielle Deprivation, die feindliche Übernahme der ost-deutschen Produktionsmittel durch west-deutsche Firmen und die damit einhergehende Assimilation der DDR-Kultur.

Damit die Sache rund wird: Das Widerstandsrecht der Bürger nach Artikel 20 Absatz 4

Ich behaupte seit Längerem, dass die Urheber[+] unseres Grundgesetzes schon während seiner ursprünglichen Verfassung 1948-1949 mit Abschluss am 23. Mai 1949 wussten, dass die Privatrechtsordnung das System aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wieder über den Jordan befördern und einen neuen Zivilisationsbruch[+] erzeugen wird. Das BGB, die Rechtsgrundlage[+] der Privatrechtsordnung, ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten und wurde auch im Angesicht der zweiten Katastrophe des 20. Jahrhunderts an der entscheidenden Stelle, nämlich dem Zinsmechanismus, nicht revidiert. Stattdessen wurden in den Artikel 14, 15 und 18 Grenzen für die Verfügung über das Eigentum[+] inklusive der Möglichkeit[+] zur Enteignung eingezogen, nachdem durch das Verfassungsgericht festgestellt wird, dass das Eigentum[+] zu einer Bedrohung des Gemeinwohls geworden ist.

Zur Verankerung des Kapitalismus[+] im BGB.

Die genannten Artikel lauten wie folgt:

Art. 14

(1) 1Das Eigentum[+] und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum[+] verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg[+] vor den ordentlichen Gerichten offen.

[...]

Art. 15

1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke[+] der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

[...]

Art. 18

1Wer die Freiheit[+] der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum[+] (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. 2Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Grundgesetz-Artikel 14, 15 und 18 bei dejure.org.

Meiner Aufmerksamkeit nach wurde in letzter Zeit[+] zwar schon oft versucht sich auf das nach Artikel 20 Absatz 4 eingeräumte Widerstandsrecht zu berufen, doch fehlten bisher immer die Voraussetzungen dieser letzten Freiheit[+] des Bürgers zum Schutz der grundgesetzlichen Verfassung.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung[+] ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung[+], die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung[+] sind an Gesetz und Recht[+] gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung[+] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht[+] zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20 des Grundgesetzes bei dejure.org.

Im Archiv des Bundestages findet sich folgendes Zitat:

Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht[+] zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?

Adressat sind die Bürger

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung[+] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht[+] zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung[+] der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates[+], die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.

Geschützt wird der Verfassungsstaat

„Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler[+] Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“.

So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam[+]. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck[+], Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung[+] abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.

„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“

Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung[+] als solche von Grund auf bedrohen. „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“, schreibt er.

Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn „bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten“ auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der „Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht“ auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor[+]. Das allein sei nicht ausreichend.

Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam

„Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße[+], für die ohnehin Abhilfe besteht.“ Daher decke es auch nicht den zivilen Ungehorsam, der sich gegen einzelne Handlungen oder Einrichtungen richte, die als „rechtswidrig, unmoralisch gefährlich“ empfunden würden – die Abschiebung eines Ausländers etwa, ein Verkehrsprojekt oder der Transport[+] von Nuklearmaterial.

Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel[+] der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln[+] des Rechtsbruchs[+] und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht.

„Staat soll handlungsfähig bleiben“

Fast 20 Jahre fehlte ein solcher Widerstandsartikel in der deutschen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen.

Diese sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend auch Grundrechte einschränken. Aus Furcht vor Missbrauch dieser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließlich 1968 auch das Widerstandsrecht eingefügt worden. Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um überhaupt greifen zu können, hat es seitdem nicht gegeben. (sas/11.12.2013)

Zusammenfassung und Schluss

[...]

Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien.

Mit negativen Zinsen geht es besser!

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Querverweise auf 'Eine immer brenzliger werdende Situation'

Tim Deutschmann

USt-IdNr.: DE342866832

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